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Kontoauszüge

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  #11  
Alt 16.08.2008, 08:27
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Zitat:
Zitat von advokat Beitrag anzeigen
und das kopien zu den akten genommen werden ist selbstverständlich
Selbstverständlich, denn wenn die arge behauptungen aufstellt, muss sie sie ja auch belegen können.

§21 SGB X gibt der ARge das Recht, alle Unterlagen anzufordern, die für die Gewährung von Leistungen notwendig sind.

Diablo
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  #12  
Alt 18.08.2008, 11:34
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Hallo Diablo!

Danke, doch dazu eine weitere Anmerkung!

Wer nicht bereit ist die Kontoauszüge kopieren zu lassen wird von der >ARGE angegangen hinsichtlich der Mitwirkungspflicht und bei Verweigerung wird man mit einer Leistungskürzung durch Sanktion konfrontiert.

Eben dieses Vorgehen hat für mich nichts mehr mit legaler Ausübung und Umsetzung von Arbeitsanforderungen durch den Arbeitgeber oder der Diensttreu zu tun, das ist schlicht weg Nötigung!

Datenschutz ist aller Orten ein Thema aber die Jungs vom Amt interessiert das wenig, man setzt sich quasi einfach drüber hinweg und wenn dann mal wieder irgendein Angestellter des öffentlichen Dienstes in den Medien erscheint weil er Daten verkauft hat sind das immer nur Ausnahmefälle die unmissverständlich zur Aufklärung gebracht werden, allerdings nur solange bis das öffentliche Interesse daran nachlässt.

Ich habe nichts dagegen wenn die Antragsteller auch belegen müssen das sie bedürftig sind, z.B. durch Vorlage der Kontoauszüge, aber die Dokumentationspflicht und mögliche Sanktionen wegen nicht Mitwirkens finde ich sind typisch Deutsch, alles regeln bis zum letzten Pubs und alles nur damit jeder Bürokrat blos keine Fehler in der Amtsausübung begeht. Nur in staatlichen und öffentlichen Einrichtungen besteht dieser Anspruch auf Unfehlbarkeit, aber leider haben alle Menschen irgendein Makel auch die Bediensteten auf der ARGE. Ich finde es daher auch absolut zum "Kotzen" wenn man dann im Anschluss an irgendwelche Handlungen den Betroffenen mit der Belehrung kommt sich irgendeines Fehlverhaltens schuldig gemacht zu haben. Der größte Fehler ist vermutlich irgendwann dann mal wieder der das man überhaupt existent ist, so wie im Dritten Reich!

Ich denke wir brauchen diese Politik der Sozialgesetze nicht, zumal diese nur im Interesse derer sind die versuchen das Volk klein und willig zu halten, blos nicht aufmucken!


Man könnte zudem in Frage stellen in wieweit Kontoauszüge das geforderte Kriterium erfüllen, schließlich kann man sein geld auch nach guter alter Sitte im Kopfkissen bunkern und dann stellt sich nur noch die Frage ab man die demnächst auch mit auf die ARGE bringen muss.

Wer betrügen will wird einen Weg finden, der Versuch etwas zu verhindern scheitert schon an der Unzulängklichkeit das die meisten Menschen das Potential Ihres Gehirnes sowieso nur bis zu 10% ausschöpfen, da kann man sich vorstellen wievile Potential in den verbeleibenden 90 % liegt und es gibt immer einen der ist bessser, schneller, billiger oder sonst was!

Gruß
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  #13  
Alt 18.08.2008, 17:18
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Zitat:
Zitat von Horst GRUNERT Beitrag anzeigen
Hallo Diablo!

Danke, doch dazu eine weitere Anmerkung!

Wer nicht bereit ist die Kontoauszüge kopieren zu lassen wird von der >ARGE angegangen hinsichtlich der Mitwirkungspflicht und bei Verweigerung wird man mit einer Leistungskürzung durch Sanktion konfrontiert.

Halbwissen, es gibt keine Sanktion bei fehlender Mitwirkungspflicht. Die Leistungszahlung wird solange Storniert, bis die MItwirkungspflicht nachgeholt wird.

Eben dieses Vorgehen hat für mich nichts mehr mit legaler Ausübung und Umsetzung von Arbeitsanforderungen durch den Arbeitgeber oder der Diensttreu zu tun, das ist schlicht weg Nötigung!

Was soll die Arge denn sonnst machen? Unterlagen anfordern und warten, dass die Kunden diese bringen? Und wenn nichts kommt? Weiter warten???

Datenschutz ist aller Orten ein Thema aber die Jungs vom Amt interessiert das wenig, man setzt sich quasi einfach drüber hinweg und wenn dann mal wieder irgendein Angestellter des öffentlichen Dienstes in den Medien erscheint weil er Daten verkauft hat sind das immer nur Ausnahmefälle die unmissverständlich zur Aufklärung gebracht werden, allerdings nur solange bis das öffentliche Interesse daran nachlässt.

Möchtest du mir damit eine Straftat unterstellen? Es gibt auch Dopende Sportler, dass heißt aber nicht, dass jeder es macht. Wir sind vom Dienstherr aufgefordert, den Kunden gegnüber keinen Generalverdacht zu erheben, aber du machst es

Ich habe nichts dagegen wenn die Antragsteller auch belegen müssen das sie bedürftig sind, z.B. durch Vorlage der Kontoauszüge, aber die Dokumentationspflicht und mögliche Sanktionen wegen nicht Mitwirkens finde ich sind typisch Deutsch, alles regeln bis zum letzten Pubs und alles nur damit jeder Bürokrat blos keine Fehler in der Amtsausübung begeht. Nur in staatlichen und öffentlichen Einrichtungen besteht dieser Anspruch auf Unfehlbarkeit, aber leider haben alle Menschen irgendein Makel auch die Bediensteten auf der ARGE. Ich finde es daher auch absolut zum "Kotzen" wenn man dann im Anschluss an irgendwelche Handlungen den Betroffenen mit der Belehrung kommt sich irgendeines Fehlverhaltens schuldig gemacht zu haben. Der größte Fehler ist vermutlich irgendwann dann mal wieder der das man überhaupt existent ist, so wie im Dritten Reich!

Geistiger Müll, wenn du es auf der ARGE so scheiße findest, dann gehe doch einfach nicht hin und sichere deinen Lebensunterhalt selber.

Weiterhehin finde viele Kollegen, dass System der Arge nicht gut. Viele Wünschen sich das Sozialamt wieder.


Ich denke wir brauchen diese Politik der Sozialgesetze nicht, zumal diese nur im Interesse derer sind die versuchen das Volk klein und willig zu halten, blos nicht aufmucken!

Hättest du lieber keine Sozialsysteme? Wovon willst du denn dann Leben? Luft und Liebe??


Man könnte zudem in Frage stellen in wieweit Kontoauszüge das geforderte Kriterium erfüllen, schließlich kann man sein geld auch nach guter alter Sitte im Kopfkissen bunkern und dann stellt sich nur noch die Frage ab man die demnächst auch mit auf die ARGE bringen muss.

Wenn alle Leute das Geld im Kopfkissen lagern würden, hätte der Ermittlungsdienst aber viel zu tun, müssten dann ja jeden Kunden besuchen und schauen was vorhanden ist.

Wer betrügen will wird einen Weg finden, der Versuch etwas zu verhindern scheitert schon an der Unzulängklichkeit das die meisten Menschen das Potential Ihres Gehirnes sowieso nur bis zu 10% ausschöpfen, da kann man sich vorstellen wievile Potential in den verbeleibenden 90 % liegt und es gibt immer einen der ist bessser, schneller, billiger oder sonst was!


den Beweis bleibst du nicht schuldig


Gruß

Gruß

Diablo
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  #14  
Alt 18.08.2008, 17:45
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Hi, bin neu i Forum und habe sogleich eine Frage,

ich selber bin Student, verheiratet und ein Kind. ARGE verlangt von mir Kontoauszüge der letzten drei Monate.

Ich bekomme keine Leistungen. Die Leistungen kriegt meine Frau für sich und unsere Tochter

kann mir irgendjemand eine antwort geben

Mir geht es eigentlich nur darum ob die das Recht dazu haben und ob man dem nachkommen muss, da ich im Augenblick bis ca. 01.10.08 mit meiner Diplomarbeit beschäftigt bin.
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  #15  
Alt 19.08.2008, 16:42
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Die Arge möchte damit überprüfen, ob du als Kindesvater und Ehemann, eventuell Einkommen zur verfügung hast.

Da du deiner FRau bzw deinem Kind UNterhaltsverpflichtet bist, würde eventuelles Einkommen, dass deinen Bedarf übersteigt angerchnet werden.

Daher würde ich schon sagen, dass die Arge deine Kontoauszüge einsehen darf.

Diablo
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  #16  
Alt 19.08.2008, 18:18
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Bist aber ein ganz schlauer?????????????? Meinte den Herrn Grunert.
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  #17  
Alt 20.08.2008, 12:08
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Gaby 113!

wenn Du ein Problem damit hast, kann ich das auch nicht ändern!

Diablo argumentiert aus seiner Sicht der Dinge, ich aus meiner Sicht und ob Du oder er mir mit ein paar lächerlichen Unterstellungen versuchen Mißbrauch oder Unwissenheit zu unterstellen geht mir gelinde gesagt am Allerwertesten vorbei.

Womit habt Ihr beiden ein Problem, doch wohl nicht damit das ich mich dagegen auflehne was bestimmte Leute in diesem Staat mit den Mitbürgern machen.

Diablo schreibt selbst das etliche Sachbearbeiter auch lieber die alte Sozialhilfe wieder hätten und beruft sich in andere Aussage auf eine gewisse Dienstpflicht. Ich kritisiere diese Diktiererei zu Lasten der Menschen, wie liebe Gaby 113 würdest Du Dich denn fühlen wenn Dir täglich vorgehalten wird was Du alles anders machen könntest, solche Leute stehen im Alter vor den Enkelkindern und erklären, wenn ich noch mal so jung wäre wie Ihr dann........! Eben, ich lebe jetzt und lasse mich nicht in die Schienen der Bürokraten drücken, nur weil ich gegenwärtig nicht in Arbeit stehe.

Habt Ihr euch mal gefragt was dieser Staat alles kaputt gemacht hat an den Menschen die hier im Forum nach Hilfe rufen?

Ihr steht für mich nach wie vor auf der falschen Seite, nämlich auf der den Staat ins unermessliche zu Rechtfertigen! Argumnete finde ich immer auf beiden Seiten, leider gehöre ich zu den weniger erfolgreichen was das Bemühen um einen angemessenen Arbeitsplatz betrifft, aber ich beziehe ebenso wie diablo mein Geld vom selben Arbeitgeber! Er wird in seinem Job durch Gesetzestexte und unzufriedene Leistungsempfänger gefrustet und ich durch die dort herrschenden Umgangsformen!


Du liebe Gaby 113 bist aber schon durch meine Argumentation gefrustet, und vermutlich durch die Länge Deines Beitrages (ganze 13 Worte, alle Achtung!!!) Vermutlich glaubst Du in der Kürze liegt die Würze, ja und ich denke das die Gehirnzellen einfach nicht mehr drauf hatten um der Auseinandersetzung in notwendiger Weeise zu folgen!

Ps. Fragt doch mal den Admin wie viele Menschen schon gar nicht mehr übers Forum gehen, sondern Ihre Frage direkt an mich stellen? Dann wisst Ihr ja wie fit ich im Ratschläge geben bin hinsichtlich der Ausnutzung der ARGE!


Gruß
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  #18  
Alt 20.08.2008, 12:53
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Hallo Diablo!

Halbwissen, es gibt keine Sanktion bei fehlender Mitwirkungspflicht. Die Leistungszahlung wird solange Storniert, bis die MItwirkungspflicht nachgeholt wird.

Richtig! Die Fa. Satorius stellt Goldwaagen her, geeichte Fabrikate bekommt man da auch!

Wenn Du keine Kohle kriegts ist es wohl unerheblich ob man das Kind Sanktion nennt oder Nichtzahlung wegen fehlender Mitwirkung! Fakt ist welcher Grund angeführt wird sich die Möglichkeit der Beschaffung zu eröffnen!

Auch geht es nicht um ein Warten auf Unterlagen, sondern um die Kopiererei, die völlig daneben ist, auch wenn Du damit argumentieren kannst das ihr Beweispflichtig seit hinsichtlich der Vorlage, denn dies geht aus durch eine popelige Niederschrift in der Ihr erklärt das der Antragsteller sie am .... vorgelegt hat, was bequemer ist brauchen wir natürlich nicht zu diskutieren!

Was soll die Arge denn sonnst machen? Unterlagen anfordern und warten, dass die Kunden diese bringen? Und wenn nichts kommt? Weiter warten???

Niemand kritisiert die Anforderung und wenn diese nicht vorgelegt werden, kann ich Dir nur zustimmen!

Es geht mir aber um die Grundsätzlichkeit, und wie Du schon im Weiteren geschrieben hast um die pauschale Vorabbeurteilung - nämlich jener, das man zu Unrecht Lesitungen beantragen könnte! - das mit dem Generalverdacht kommt doch in dieser Sache dann ganz besonders gut, was stellt denn bitte schön die standardmässige Überprüfung anderes in Frage, wie dem unberechtigten Leistungsbezug???


[und wenn dann mal wieder irgendein Angestellter des öffentlichen Dienstes
....aber ansonsten sind wir nicht so empfindlich, wie ??? Soviel zu persönlich!!!



Geistiger Müll, wenn du es auf der ARGE so scheiße findest, dann gehe doch einfach nicht hin und sichere deinen Lebensunterhalt selber.


...tja, wenn einem nichts mehr dazu einfällt, dann beruft man sich auf die Möglichkeit der Nicht-in-Anspruchnahme! Müll ist, das Ihr auf den Ämtern eure Sichtweise habt und das Ihr die als richtig betrachtet.

Ich kann von mir sagen, das ich mich auch mit anderen Ansichten auseinandersetzen kann, sogar mit denen der ARGE, ich denke über die Fähigkeiten die von anderer Seite gegebn sind muss sich jeder selbst im klaren werden!



Ich denke wir brauchen diese Politik der Sozialgesetze nicht, zumal diese nur im Interesse derer sind die versuchen das Volk klein und willig zu halten, blos nicht aufmucken!

Hättest du lieber keine Sozialsysteme? Wovon willst du denn dann Leben? Luft und Liebe??



....wie schon einige der Kollegen sich geäußert haben, waren die bisherigen Dinge sicherlich nauch nicht so schlecht. Reformen bedeutet letztlich auch nicht das nicht auch was Gutes dabei heraus kommen könnte, nur das Problem mit "HARTZ IV" besteht doch wohl mehr darin das von einer Seite "Amtswegen" die Interessen, selbst die der Leistungsbezieher verfolgt wurden, als ob es einem in Lohn und Brot stehendem Fallmanager, Sachbearbeiter, Teamleiter oder gar Ministerialmitarbeiteres möglich ist die belange der Betroffenen nachzuvollziehen! Einen Scheiß könnt Ihr das, vielleicht die Generation Kollegen die jetzt aufgrund der Sparmaßnahmen des Herrn Rüttgers nach Ihrer Ausbildung bei der Bundesagentur für Arbeit nicht übernommen werden, würden dies nachvollziehen können, aber die werden ja bei euch auch nicht wieder eingestellt!

Daran kann man aber auch erkennen was Ihr nachvollziehen könnt, nämlich im Grunde gar nichts!


Wenn alle Leute das Geld im Kopfkissen lagern würden, hätte der Ermittlungsdienst aber viel zu tun, müssten dann ja jeden Kunden besuchen und schauen was vorhanden ist.


...ja klar, das brächte noch ein paar Arbeitsvertäge in öffentlichen Einrichtungen, warum dennn dann nicht gleich die DDR auferstehen lassen, die haben unser System übernommen und jetzt können wir doch mal deren Erfolgssystem zeitweilig übernehmen und irgendwann passen wir uns dann dem "Gelben Bruder" aus dem fernen Osten an?

Gruß
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