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Kontoauszüge von 3 Monaten - berechtigt?

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  #1  
Alt 26.04.2008, 00:41
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Beiträge: 5
Standard Kontoauszüge von 3 Monaten - berechtigt?

Hallo!

Bin neu und habe wie viele von Euch ein Problem!

Ich war bis voriges Jahr im Oktober Hartz4 Empfängerin, dann hatte ich
das Glück eine gut bezahlte Arbeit in einer Fabrik zu bekommen.
Die Befristung lief allerdings am 14. April aus und wurde nicht
verlängert.

Dadurch das ich nun nur ein halbes Jahr arbeitete, falle ich ja
automatisch ins Hartz4 zurück.

Nun mein Problem was mir Kopfzerbrechen bereitet:

Die ARGE will mit samt den ALGII - Antrag meine gesamten Kontoauszüge
lückenlos von den letzten 3 Monaten. Da ich einen Bausparvertrag besitze, wo
ich gestehen muss das ich den noch nie angegeben habe, und den nun in der
Zeit meiner Tätigkeit wieder auftauen und weiter laufen ließ, steht
dieser ja mit auf den Kontoauszügen. Habe ihn mittlerweile ja wieder auf Eis
legen lassen - da es finanziell nicht mehr so klappt.

Ist die ARGE berechtigt, die Auszüge von den letzten 3 Monaten von mir zu
verlangen, obwohl ich in dieser Zeit mit denen nichts am Hut hatte? Oder
reicht da der letzte aktuelle Auszug (der reichte nämlich bei meiner ersten
Antragstellung auch) ? Falls ja, gibt es das evtl. auch irgendwo Paragraphlich
festgehalten - das ich es der ARGE bei eventuellen Auseinandersetzungen
unter die Nase reiben kann?

Wäre für jede Auskunft dankbar!

Geändert von veyda (26.04.2008 um 00:45 Uhr)
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  #2  
Alt 26.04.2008, 10:21
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Beiträge: 1.307
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Hallo,

das du bei deiner ersten ALG2 Beantragung keine Kontoauszüge vorzeigen musstest wurde wahrscheinlich von einem schuseligen SB verpennt, das ist nämlich die allgemeine Praxis.
Wenn du dich weigerst diese vorzulegen, wird dies als mangelnde Mitwirkungspflicht gesehen und es gibt kein Geld.
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  #3  
Alt 26.04.2008, 11:59
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Beiträge: 5
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Hallo Salle!

Bei meinem 1. ALG2 antrag musste ich nur den letzten aktuellen Auszug vorlegen - also so ganz ohne war das ja nicht.

Aber warum jetzt auf einmal gleich von 3 Monaten...das ist das was ich nicht ganz verstehe.
Das wäre grade der Zeitraum wo ich überhaupt nichts mit dem Amt zu tun hatte und ich finde von dieser Zeit gehen denen meine Ausgaben garnichts an.

Gruß
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  #4  
Alt 26.04.2008, 12:16
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Hallo,

in der Regel werden immer mindestens die Kontoauszüge der letzten drei Monate gefordert, teilweise können sogar Kontoauszüge der letzten 6 Monate gefordert werden.

Es geht auch nicht nur primär um deine Ausgaben sondern um deine Einnahmen.
Die Kontoauszüge sind erforderlich um deine Hilfebedürftigkeit abschließend zu prüfen.
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  #5  
Alt 26.04.2008, 18:03
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Also könnte ich eigentlich die Ausgaben schwärzen? (kann ja den Betrag stehen lassen - bloß den Rest)

Gruß
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  #6  
Alt 26.04.2008, 19:41
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Zitat:
Zitat von veyda Beitrag anzeigen
Also könnte ich eigentlich die Ausgaben schwärzen? (kann ja den Betrag stehen lassen - bloß den Rest)

Gruß
Nicht unbedingt die Beste Idee.

1. würde das einen Schlechten Eindruck machen.
2. Würde ich dann als Bearbeiter besonders genau prüfen, da du ja offensichtlich was zu verbergen hast.
3. Würde ich dann als Bearbeiter einfach ungeschwärze Auszüge anforderen.

Mal noch dazu.

Dein Lebensalter x 150€ + 750€ hast du Vermögensfreibetrag. Wenn dein VErmögen diesen betrag nicht übersteigt, wird eh nichts angerechnet. Denke mal das du den Freibetrag eh nicht übersteigen wirst.

Gruß

Diablo
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  #7  
Alt 28.04.2008, 10:39
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Hallo Miteinander!

Diablo, als Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung kannst Du doch bestimmt etwas dazu beitragen in wieweit die hier im Forum gemachte Aussage eines anderen Mitgliedes, das nur der letzte Kontoauszug eingesehen werden darf, er hat angeblich einen diesbezüglichen Gerichtsbeschluss, rechtens ist.

Damit wäre die gesamte Problematik doch beantwortet.

Gruß
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  #8  
Alt 28.04.2008, 21:55
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Grundsätzlich hat das AMT das recht alles einzusehen, was es für notwenig hält um die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auszuklären. (Steht ihrgendwo im SGB X, den § weiß ich nicht auswendig)

Daher ist es schon gerechfertig, sich die Kontoauszüge der letzte 3 Monate anzusehen (ist auch gängige Praxis)

Allerdings steht es jedem SB frei auch weniger oder mehr Kontoauzüge anzufordern.

Gruß

Diablo
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  #9  
Alt 29.04.2008, 11:32
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Hallo Diablo!

Danke für die Info! Ich habe auch den Forumsteilnehmer , der hinsichtlich eines entsprechenden Urteils hier etwas anderes zur Einsicht gegeben hat, gebeten mir das Gerichtsurteil ,mal per e-mail zu zusenden, aber natürlich passiert dann, wenn es für alle von Wichtigkeit sein könnte nichts!

Das etwas bei der ARGE gängige Praxis ist, heisst ja noch lange nicht das dies Rechtens ist. Irgendwie ist schon einleuchtend, das sofern die ARGE dem Missbrauchsgedanken folgt, grundsätzlich diese Rechtmässigkeit besteht, was ich nur immer wieder bemängel ist diese grundsätzliche Unterstellung dem Hilfeersuchenden gegenüber, sich so zu verhalten. Insbesondere die Tatsache das die Haushalte der Kommunen mehr oder weniger über leere Kassen verfügen, sollte doch kein Kriterium dafür sein solche Unterstellungen in grundsätzlicher Weise anzunehmen.

Die ARGE ist in erster Linie ein Dienstleister und sollte sich zunächst einmal als solcher verstehen und erst in zweiter Reihe als Moralapostel und verlängerser Arm der staatlichen Straftaten verfolgenden Einrichtungen.

Deswegen halte ich den Ton der oft genug in den ARGE'n vorherrscht auch für völlig daneben, aber genau diese Kritik wird von Leuten die in Deinem Bereich tätig sind oft genug falsch verstanden!

Gruß
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  #10  
Alt 29.04.2008, 13:36
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Beiträge: 2
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Hallo zusammen,

mein SB wollte die Kontoauszüge behalten und/oder Kopien davon anfertigen. Nach der Frage der Rechtsgrundlage (das die Kontoauszüge unbedingt dort behalten werden müssen) konnte er keine Antwort geben.
Ich habe ihm "erlaubt" die Kontoauszüge in meinem beisein zu prüfen. Ihm hatte es gelangt.

Ich denke, man sollte auf jeden Fall versuchen seine Rechte auch zu nutzen und im Zweifel mal beim SB oder seinem "Anstaltsleiter" anzufragen.

In diesem Sinne
In dubio pro Lambsdorff
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