Kosten für Unterkunft und Heizung

  • Hallo,


    ich lebte seit vor kurzem noch in einer Bedarfsgemeinschaft ( aus der Familie 1 Monat her) und bin immernoch gemeldet in dieser Wohnung, sodass die Kosten für Unterkunft und Heizung für meine wenigkeit auch noch bezahlt werden (ca.158€). Meine Frage lautet nun, ob ich Anspruch auf dieses Geld habe, weil ich bei Freunden übernachte und keine feste Wohnung habe (Wohnungssuche). Also kann ich das Geld von meiner Mutter verlangen ?


    MfG

  • Wenn Du nicht mehr in der BG Deiner Mutter wohnst, so bezahlt das Jobcenter auch keine Leistungen mehr für Dich. Die vorher geteilte Miete wird halt nun Deiner Mutter im Ganzen bezahlt. Ich hoffe mal, dass Deine Mutter Deinen Auszug gemeldet hat, sonst wartet da großer Ärger :confused:

  • Wenn Du nicht mehr in der BG Deiner Mutter wohnst, so bezahlt das Jobcenter auch keine Leistungen mehr für Dich. Die vorher geteilte Miete wird halt nun Deiner Mutter im Ganzen bezahlt. Ich hoffe mal, dass Deine Mutter Deinen Auszug gemeldet hat, sonst wartet da großer Ärger :confused:


    vielen dank für die schnelle antwort !


    Also, dass Jobcenter weiß, dass ich nicht mehr bei meiner Mutter wohne, aber zahlen trotzdem weiter, weil ich noch dort gemeldet bin und derzeit auch keine Wohnung finde. Heißt das, dass ich diese Kosten für Unterkunft und Heizung nicht von meiner Mutter verlangen kann, da es für die Miete angerechnet wird ? Aber wenn ich eine Wohnung finde, wird das Geld ja sowieso getrennt oder ?

  • Du verstehst das falsch.
    Folgendes Beispiel: Eine 3-köpfige Familie bekommt vom Amt € 600 für die Miete, d.h. pro Person einen Anteil von € 200. Nun zieht einer aus und das Amt bezahlt trotzdem noch diese € 600, nämlich nun € 300 pro Person. Diese Zahlungen laufen auch weiterhin so, wenn die Unterkunftskosten angemessen sind, zumindest aber 6 Monate lang, wenn sie unangemessen sind.
    Was Deine Mutter vom Amt bekommt, hat nunmehr mit Dir nichts mehr zu tun. Du musst Dich nunmehr selbst um Deinen Lebensunterhalt kümmern.


    Gawain

  • Du verstehst das falsch.
    Folgendes Beispiel: Eine 3-köpfige Familie bekommt vom Amt € 600 für die Miete, d.h. pro Person einen Anteil von € 200. Nun zieht einer aus und das Amt bezahlt trotzdem noch diese € 600, nämlich nun € 300 pro Person. Diese Zahlungen laufen auch weiterhin so, wenn die Unterkunftskosten angemessen sind, zumindest aber 6 Monate lang, wenn sie unangemessen sind.
    Was Deine Mutter vom Amt bekommt, hat nunmehr mit Dir nichts mehr zu tun. Du musst Dich nunmehr selbst um Deinen Lebensunterhalt kümmern.


    Gawain


    Achso, alles klar danke. Ich hab das missverstanden, weil die Kosten für Unterkunft und Heizung ja eingeteilt werden und jeder Mitbewohner sozusagen für die Miete miteinbezahlt. D.h. im Umkehrschluss, dass wenn jemand auszieht, er ja das geld dann bekommen müsste, weil das geld ja für die person gezahlt wird, der auch für die miete zahlen muss und immernoch hilfebedürftig ist:p

  • Zitat

    dass ich diese Kosten für Unterkunft und Heizung nicht von meiner Mutter verlangen kann,


    na klar kannste die von deiner mutter verlangen.:rolleyes: sie müsste dann aber den rest der miete von ihrem regelsatz bezahlen, aber das macht sie doch mit links!:(
    bis jetzt kennt man ja nur den ausdruck: Rabeneltern! ab heute gibt es auch Rabenkinder!:o

  • na klar kannste die von deiner mutter verlangen.:rolleyes: sie müsste dann aber den rest der miete von ihrem regelsatz bezahlen, aber das macht sie doch mit links!:(
    bis jetzt kennt man ja nur den ausdruck: Rabeneltern! ab heute gibt es auch Rabenkinder!:o


    ich hab es falsch verstanden, also alles easy peasy.:cool: