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Kranken- u. Rentenversicherung bei ALG II ??

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  #1  
Alt 12.09.2007, 16:38
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Registriert seit: 12.09.2007
Beiträge: 2
Standard Kranken- u. Rentenversicherung bei ALG II ??

Hallo ,

kurz zur aktuellen Situation:
- wir leben seit über 2 Jahren zusammen, aber nicht verheiratet
- SIE steht in fester Arbeit (ca. 2500 ? netto)
- ER (40J.) müßte normalerweise ALG II beantragen

Vermutlich wird ER keinen Anspruch auf ALG II durch den hohen Verdienst haben. Richtig ???

Sollte ER dennoch einen Antrag auf ALG II stellen, um Kranken- u. Rentenversichert zu sein ?
Oder müßen diese dann in Zukunft von dem Gehalt mit finanziert werden ?

Vielen Dank vorweg,

LG Anja
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  #2  
Alt 13.09.2007, 17:21
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Registriert seit: 18.05.2006
Beiträge: 352
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Hallo,

sie verdient so viel, dass auch die Ausnahmeregel, dass jemand trotzdem eine Krankenversicherung erhält, auch wenn er eigentlich keinen ALG II Anspruch hat und durch die Zahlung der Krankenversicherung bedürftig werden würde, nicht hilft.

Die Krankenversicherung muss also vom Gehalt finanziert werden.

Grüße,
Joachim
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  #3  
Alt 14.09.2007, 10:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.09.2007
Beiträge: 2
Standard

Und wie sieht das aus, wenn sie hohe Krediverpflichtungen hat, die daraus enstanden sind, bevor wir zusammen gekommen sind. ?????

Danke für die Mithilfe zu meinen Fragen

lg Anja
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  #4  
Alt 14.09.2007, 11:10
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Registriert seit: 06.02.2007
Beiträge: 42
Standard

Zitat:
Zitat von goblyn Beitrag anzeigen
Und wie sieht das aus, wenn sie hohe Krediverpflichtungen hat, die daraus enstanden sind, bevor wir zusammen gekommen sind. ?????

Danke für die Mithilfe zu meinen Fragen

lg Anja
Habe jetzt den Paragraphen nicht im Kopf, aber das Amt erkennt generell keien Schulden bei der Berechnung an!
__________________
Meine Posts stellen keine Rechtsberatung o.Ä. dar und sind nach besten Wissen verfasst worden!

Link zum SGB2: http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html
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  #5  
Alt 14.09.2007, 15:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2006
Beiträge: 352
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Hallo,

Kredite sind deine persönliche Sache - der Staat bezahlt diese nicht. Du solltest - durch Hinweis auf den ALG II Bezug - eine Stundung erreichen können.

Grüße,
Joachim
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