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Krankenhaus und Kürzung der Regelleistung ?

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  #1  
Alt 27.12.2007, 17:48
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Standard Krankenhaus und Kürzung der Regelleistung ?

Hallo !

Ich muss ab dem 02.01. bis 16.01. mit meiner Tochter ins Krankenhaus. Nun habe ich die ARGE heute darüber informiert. Diese teilten mir dann mit, dass dafür 35 % meiner Regelleistung gekürzt wird. Ich muss aber auch noch ? 10,00 Krankenhaustagegeld bezahlen, sprich ich werde von der ARGE dann nur noch knapp ? 250,00 bekommen und muss davon noch ? 140,00 an die Krankenversicherung bezahlen. Ist dass rechtens ? Ich meine, dann bleibt mir im Monat Februar für mich und meine zwei Kinder knapp ? 110,00 zum Leben ???????????

LG
Nici
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  #2  
Alt 27.12.2007, 18:17
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[/QUOTE]Der Betrag der als Selbstbeteilung an die KK vorauszuzahlen ist beträgt in Normalfall 2 % des Einkommens. Bei Hartz 4 sind das um die 84 Euro - dann ist man für den Rest des Jahres von den Selbstbeteiligungen befreit! Nur bei vom Arzt bestätigten chronischen Erkrankungen beträgt der Betrag nur 1 % des Einkommens - also um die 40 Euro! Man kann netweder warten bis man diesen Betrtag gezahlt hat und dann eine Befreiung beantragen oder aber am Anfang des Jahres den Betrag einzahlen und eine Befreiung beantragen.
Dann zahlt man weder Praxisgebühr , noch Krankenhausselbstbeteiligung und auch keine Zuzahlungen zu Mediakmenten mehr für das betreffende Jahr....

Wird bei der Krankenkasse beantragt....

LG Laetitia[/QUOTE]


Wenn Deine Tochter die zu behandelnde person ist, zahlst Du nichts , denn Kinder sind ZUZAHLUNGSBEFREIT.

Die Kürzung des Regelsatzes ist Usus , da man im KK voll verpflegt wird...

Wird übrigens auch bei Kuren so gehandhabt.
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  #3  
Alt 27.12.2007, 18:20
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Der Betrag der als Selbstbeteilung an die KK vorauszuzahlen ist beträgt in Normalfall 2 % des Einkommens. Bei Hartz 4 sind das um die 84 Euro - dann ist man für den Rest des Jahres von den Selbstbeteiligungen befreit! Nur bei vom Arzt bestätigten chronischen Erkrankungen beträgt der Betrag nur 1 % des Einkommens - also um die 40 Euro! Man kann netweder warten bis man diesen Betrtag gezahlt hat und dann eine Befreiung beantragen oder aber am Anfang des Jahres den Betrag einzahlen und eine Befreiung beantragen.
Dann zahlt man weder Praxisgebühr , noch Krankenhausselbstbeteiligung und auch keine Zuzahlungen zu Mediakmenten mehr für das betreffende Jahr....

Wird bei der Krankenkasse beantragt....

LG Laetitia[/QUOTE]


Wenn Deine Tochter die zu behandelnde person ist, zahlst Du nichts , denn Kinder sind ZUZAHLUNGSBEFREIT.

Die Kürzung des Regelsatzes ist Usus , da man im KK voll verpflegt wird...

Wird übrigens auch bei Kuren so gehandhabt.[/QUOTE]

Hallo Laetitia,

danke für Deine Antwort. Ja, meine Tochter wäre die zu behandelnde Person. Sie wird auf ADHS getestet und da sie definitiv nicht alleine ins KKH kann (ist gestern sechs geworden), musste man mich stationär mit aufnehmen. Die KK sagt, dass ich das Krankenhaustagegeld bezahlen muss *kopfkratz*. Ich werde dort wohl noch einmal anrufen müssen, denn ich KANN einfach keine ? 140,00 aufbringen.

LG
Nicole
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  #4  
Alt 27.12.2007, 18:24
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Wie alt ist denn Dein Tochter?

Wenn sie über 10 ist kann es sein, daß ein Aufnahmen Deiner Person nicht mehr kostenlos möglich ist.

Aber dann kannst Du Dich ja immer noch befreien lassen.... im Voraus geht das auch...
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  #5  
Alt 27.12.2007, 18:26
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Sorry. hast Du ja schon geschrieben, daß sie erst 6 ist. Ich denke , da wirst Du dich wohl mal an eine kompettenteren SB wenden müssen..... In dem Alter ist die Mitaufahme eines Elternteils üblich - ohne Selbstbeteilung.
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  #6  
Alt 27.12.2007, 18:26
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Meine Tochter ist gestern sechs geworden. Ich bin alleinerziehende Mama von zwei Kids. Mein Sohn wird im Februar drei.

Ich glaube, ich werde morgen noch einmal direkt bei der KK anrufen.
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  #7  
Alt 27.12.2007, 18:27
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Schau doch dazu mal hier:http://www.wernerschell.de/Rechtsalm...itaufnahme.htm
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  #8  
Alt 27.12.2007, 18:30
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und hier:http://www.wolfsburg.de/klinikum/kli...ik/elterninfo/

Also: klinik fragen ob eine Indikation besteht zur Mitaufnahme...
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  #9  
Alt 27.12.2007, 18:51
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Hallo, habe noch einen Link der Ikk gefunden, indem steht,daß es kostenfrei möglich ist!

Hier:http://www.ikk.de/ikk/generator/ikk-...r=111,i=l.html

Viel Erfolg und setz Dich durch
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  #10  
Alt 27.12.2007, 18:57
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Hallo,

vielen Dank für die Links !!! Ich werde morgen erst einmal gaaaaanz hurtig bei der KK anrufen. Ich glaube, eine Bescheinigung, dass ich mit aufgenommen werden muss, ist vom KKH schon an die KK abgeschickt worden.

LG
Nicole
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