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#1
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Ich bekomme Hartz4 seit ca 2 jahren, nun wurde ich eingeliefert ins Krankenhaus und bin jetzt anschließen zu Kur gefahren.
Nun habe ich gehören das mir das Hartz4 gestrichen wird. nun versteh ich die Welt nicht mehr. Ich kann doch nix dafür das ich krank geworden bin. Kann mir jemand weiterhelfen, oder hat jemand erfahrung mit solch einer Situation. Gruß |
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#2
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Einfach nur so wird es nicht gestrichen; hast du eventuell versäumt, den Folgeantrag zu stellen oder dich abzumelden. Vielleicht wurdest du zwischenzeitlich aufgefordert, dich vorzustellen und bist dem nicht nachgekommen, weil du es nicht konntest - und "die" wußten nicht, dass du durch Krankenhausaufenthalt, Kur verhindert bist, oder oder ...
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#3
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Zitat:
ich habe esim Krankenhaus gehört. Das hatz4 die leistung streicht wenn man im Krankenhaus liegt. Wie nennt der Folgeantrag? |
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#4
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Wieso solltest du keine Leistungen bekommen nur weil du im Krankenhaus liegst?
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#5
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Wenn du im Krankenhaus liegst (oder zur Kur bist und dort vollverpflegt wirst) können sie dir einen gewissen Betrag der Regelleistungen streichen, der für Lebensmittel ist, wenn du mindestens 21 Tage in einem Monat vollverpflegt wirst. Soweit die Auskunft meines SB, weil mein LG zurzeit ebenfalls in Kur ist.
Hast du die Streichung schriftlich? Wenn nein dürfen sie dir gar nichts streichen, wenn ja muss die Begründung mit im Bescheid stehen. Ohne die Begründung raten wir hier nur im Dunkeln rum. Wenn du wirklich Hilfe aus dem Forum erwartest, schau doch bitte - soweit möglich - nach, mit welcher Begründung dir die Leistungen gestrichen wurden und teile es uns mit. Und wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist, leg am besten schonmal vorsorglich Widerspruch ein, denn ich kann mir mit den bisher gemachten Angaben nicht vorstellen, dass die Streichung rechtens ist ... Liebe Grüße, Jana |
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#6
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vielleicht bist du länger als 6 monate krank bzw. arbeitsunfähig udn du bekommst kein alg II, sondern müsstest sozialgeld nach dem sgb XII kriegen
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#7
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@advokat
Kann ich deine letzte Eingabe so verstehen, dass man, wenn man länger als 6 Monate krank bzw. arbeitsunfähig ist, auf jeden Fall sozialgeld nach dem sgb XII bekommt? Stufen die beim Amt einen dann automatisch so ein, oder bedarf es eines Hinweises oder Antrages und was ändert sich finanzielll? |
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#8
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das wird in der regel durch die ARGE/JOBCENTER durch ein gutachten erzielt, bei erwerbsminderung unter 3 stunden täglich hat man anspruch auf leistungen nach dem 3.kapitel sgbXII, sofern eine besserung in aussicht ist, ist auch keine besserung in aussicht oder ein gutachten 3 mal auf das selber ergebnis kommt, werden leistungen nach sgbXII 4.kapitel gewährt... der leistungsträger istz aber immer das sozialamt (landkreis oder kreisfreie stadt)
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#9
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Also das mich betreffende Gutachten (eines der vielen, der ARGe vorliegenden) ist aus dem letzten März und sagt, dass ich nicht mal mehr 3 Stunden täglich arbeiten kann. Daher ist Reha angesagt (zwangsmäßig sozusagen). Auf die muss ich derzeit warten, weil ich sie erst antreten kann, wenn ich wieder halbwegs hergestellt bin.
Sämtliche Unterlagen liegen dem Amt also vor, dennoch aber habe ich gerade ein neues "normales" Formular wg. Weiterbewilligung ALG 2 / H IV bekommen und auch ausgefüllt zurückgeschickt. Wie sind eigentlich die Sätze beim 3. Kapitel SGB XII (meine SB glaubt an eine Besserung (bzw. sie sagte wörtlich: "Na dann gehen Sie mal schön zur Reha, und wenn Sie zurückkommen, suchen wir Ihnen nen schönen 40-Std.-Job) und das, obwohl ein älteres Gutachten vor Jahren schon sagte, dass ich aufgrund der irreparablen gesundheitlichen Schäden Vollzeit gar nicht mehr arbeiten können werde. Und gibt es dort , also das SGB XII betreffend, andere vermögensrechtliche Grundregeln (also, was man besitzen darf oder so?). Hat man dann auch andere Zuständigkeiten, also keinen SB - Arbeitsvermittlung mehr? Danke schon mal. Gruß. Lirafe Geändert von lirafe (26.03.2009 um 10:13 Uhr) |
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#10
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ja ... arbeitsvermittlung ist ausgeschlossen, damit gibt sich der örtliche sozialhilfeträger nicht mehr ab,
auch die gesetzlichkeiten sind in eigenen normen zusammen gefasst http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/ bei den HAUPTLEISTUNGEN sind die sätze identisch und die Kosten der Unterkunft ist sowieso schon mit denen der ARGE /JOBCENTER identisch, da bei auf den selben verordnungen aufbauen bei den einmaligen leistungen unterscheiden sich die gesetze geringfügig, auch die regelungen der BG sind anders gestrickt (gibt es so in der teminologie garnicht im SGB XII |
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