Kündigungsgrund - "Wirtschaftskriese". Und was soll ich weiter machen? Brauche Hilfe.

  • Gruß an Alle!


    Kurz zu meiner Situation. 2 Jahre war ich über eine Zeitarbeitsfirma bei einer Spedition beschäftigt. Letzes Jahr habe ich endlich einen halbjährigen Vertrag bei der Speditionsfirma bekommen. Der Vertrag läuft bis zum 30 Juni. Mehrmals habe ich nach Vertragsverlängerung gefragt und immer die gleiche Antwort bekommen, dass ich keine Angst um den Vertrag haben soll. Nun hatte ich ausgerechnet letzte Woche eine Zahn Op und müsste deswegen krankgeschrieben werden. Am Donnerstag war ich wieder bei dem Chef und habe die schreckliche Nachricht erfahren: mein Vertrag wird nicht verlängert. Grund: Wirtschaftskriese. Was auch sehr schlimm ist, meine Frau arbeitet dort auch, auf 400,- Euro und wenn ich nicht mehr zu Arbeit komme, hat sie auch keine Möglichkeit dort zu arbeiten, weil sie keinen Führerschein besitzt.


    Jetzt kommen die Fragen:


    1. Ist es nicht zu spät mich jetzt noch arbeitslos zu melden (Der Vertrag läuft, wie gesagt bis zum 30.06)?
    2. Mit ALG-Rechner habe ich ausgerechnet, dass ich ungefähr 650,-euro bekommen würde, gibt es irgendwas dazu, weil von 1800,- euro (mit meiner Frau zusammen) auf 650,- euro runterzugehen wäre für uns "tödlich".
    3. Meine Frau hat keine deutsche Staatsangehörigkeit, den Sozialversicherungsausweis hat sie aber, kann sie trotzdem irgendwelche Hilfe beantragen (wie Hartz, oder ähnliches?)
    4. Wir haben noch einen Kredit am Laufen, ca. 200,- euro monatlich.
    5. Die Wohnung kostet uns 370,- euro warm + 92,- euro Strom + Heizung, gibt es irgenwelche Zuschüsse?
    6. Ist es überhaupt möglich, dass ich Arbeitslosengeld 1 bekomme und meine Frau Hartz 4?
    7. Meine Frau hatte vor ab September studieren zu gehen, da es aber in ihrem Beruf fast gar keine Möglichkeiten gibt es staatlich zu machen hat sie sich bei einer Privatakademie beworben. Das kostet natürlich wieder Geld (wird von Bafög nicht unterstützt). Es kann natürlich sein, dass ich bis September wieder Arbeit finde, ich möchte aber auf Nummer sicher sein, weil wir den Studienvertrag nicht mehr rückgängig machen können, d.h. egal ob sie studiert oder nicht - bezahlen muss sie.


    Also allgemeine Frage, was sollen wir jetzt am besten machen?? Wir sind verzweifelt und waren für solche Situation nicht bereit :( Wir brauchen mindestens 1200,- euro um uns auf Boden halten zu können. Für jeden Rat und jede Hilfe werde ich Ihnen sehr dankbar sein.

  • Zu deinen Fraen im Einzelnen:
    1. Du hast gerade erst erfahren, dass du arbeitslos bist. Es ist nicht zu spät, dich arbeitslos zu melden, erldige das gleich morgen schon mal. Wenn ich das richtig erkenne, wirst du doch zunächst erst einmal ALG 1 erhalten, nicht ALG 2.
    2. Wieviel genau ihr bekommt, kann man nicht sagen, weil du so "pauschal" gesagt hast, wie das Einkommen bisher aussah.
    3. Ihr werdet beide als eine BG gewertet, das heißt, zunächst zählt dein Einkommen als Grundlage. Anhand der Zahlen, (die du kennst), könnt ihr entweder eränzendes ALG 2 oder noch zusätzlich Wohngeld beantragen.
    4. Kredite werden bei keiner Berechnung berücksichtigt.
    5. Die angemessene Wohnungsgröße und Kosten, die übernommen werden, erfährst du durch einen Anruf bei eurer Hotline. Die angemessenen Wohnkosten sind regional unterschiedlich,.
    6. Ihr als Ehepaar werdet gemeinsam "gewertet", das heißt, das deine Frau nicht H IV erhält und du extra daneben ALG 1. Dein Einkommen wird zugrundeglegt (also das ALG 1-Geld) als Einkommen. Daneben wird euer Bedarf errechnet, also Regelsätze für jeden und Kosten der Unterkunft. Eine etwa entstehende Differenz würde durch Aufstockung H IV ausgeglichen oer durch den Bezug von Wohngeld (wovon ich eher ausgehe).
    7. Hierzu kann ich nichts sagen; vielleicht gibt es Härtefälle, so dass man ggf. zurücktreten kann vom Vertrag; oder aber, man setzt sich mit der Akademie in Verbindung und erklärt die Situation. Die hätten nichts davon, auf ihrem Vertrag zu "beharren", da von eurem Einkommen nahezu nichts pfändbar wäre (im Ernstfall, zu dem es hoffentlich nicht kommt, weil ihr euch vorher um eine einvernehmliche Regelung bemüht.)


    Verzage nicht; es geht irgendwie immer weiter. Bewilligungszeiträume gelten erst ab Tag der Antragstellung, also: keine Zeit verlieren: Montag arbeitslos melden, ungefähr ALG 1-Bezug errechnen lassen, vorsorglich AlG-2-Antragsformulare beschaffen, auch vorsorglich Wohngeldantrag besorgen (geht meist telefonisch oder schriftlich unter Beifügung eines Rückumschlages), dann mit der Privatakademie in Verbindung setzen und `ran an den Behördenkram.


    Es ist nervig, muss aber sein, wenn ihr nicht hinten `runterfallen wollt. Nur bitte beachten: Entweder ALG 1 zzgl. Wohngeld o d e r ALG-2. Vorher, wie gesagt, errechnen, erfragen, welches von beidem. Ganz zur Not beides beantragen und im jeweiligen Antrag darauf hinweisen, dass auch das andere vorsorglich beantragt ist; dann setzen sich möglicherweise die Behörden untereinander in Verbindung.


    Gruß - und schönen Montag .. :-). LiRaFe

  • Hallo!


    Alles richtig. Vor allem den Hartz4-Antrag nicht vergessen. Wohngeld ist zweitrangig, denn Wohngeld gibt es nur mit einem abgelehnten Hartz4-Antrag. In Berlin!


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Herzlichen Dank an alle für die Antworten!


    War gerade beim Arbeitsamt, wurde gesagt dass ich höchstwahrscheinlich die Sperre für eine Woche bekomme, weil ich mich nicht rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet habe :( Und den Hartz IV Antrag habe ich auch nicht bekommen, dort wurde mir gesagt, dass erstmal mein Arbeitsgeld ausgerechnet werden soll und nun danach können wir den Antrag für meine Frau stellen. Und mit ausrechnen wird es auch noch dauern, weil der Arbeitgeber die ganze Papiere ausfühlen muss. :(

  • Hallo!


    Pass bloß auf und lass dich nicht bescheissen. Rückwirkend kann kein Hartz4 beantragt werden. Also wenn sie dir in 4 bis 6 Wochen dein ALG1-Bescheid zuschicken, und ihr seit damit unter Existenzminimum, dann hast du erst Anspruch auf Hartz4 ab den Tag, an dem Du den ALG2-Antrag beim Jobcenter abgeholt hast(wird ja mit Datum abgestempelt) und den innerhalb von 14 Tagen mit allen Unterlagen beim Jobcenter eingereicht hast. Du kannst und solltest in Erwartung eines sehr niedrigen ALG1 einen Hartz4-Antrag unter Vorbehalt stellen. Das habe ich auch gemacht, denn mein ALG1 ist nur 588 Euro und ergänzend beziehe ich 190 Euro Hartz4. Mach dir die Arbeit, gerade in bei deiner finanziellen Situation.
    Gehe nochmals hin.Du hast ein Recht darauf, das man dir einen Hartz4-Antrag, abgestempelt mit dem aktuellen Datum, aushändigt. Rückwirkend bekommst du keinen Pfennig!


    Schrader

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!

  • Dolphin
    Ja, bitte warte nicht erst die eine oder andere "Bescheidung" deiner Anträge ab, sondern stelle parallel alle von mir genannten; du fällst sonst definitiv "hinten runter", weil dir am Ende gesagt wird, dass du irgendwas nicht rechtzeitig beantragt hattest. Dann wäre das so und du müßtest es hinnehmen, ohne dich darüber zu beschweren. Ist jetzt deine Entscheidung, mehr kann man dazu kaum sagen.