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Kürzung wegen KH-Aufenthalt, Wiederspruch?

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  #1  
Alt 05.11.2007, 19:08
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Registriert seit: 28.10.2007
Beiträge: 1
Standard Kürzung wegen KH-Aufenthalt, Wiederspruch?

Hallo,

würde gerne einen Rat von euch bekommen.

Ich war für 4 Tage im Krankenhaus und für diese Zeit sollen mir ca 50.- Euro gekürzt werden und nun würde ich gerne wissen ob jemand Erfahrung mit Widerspruch gegen so einen Bescheid hat, habe hier etwas gefunden worauf ich mich stützen würde:

http://www.anwalt.tv/rechtstipps/detail.php?id=299

Diese 4 Tage könnte ich ja vielleicht noch verschmerzen, wenn auch schwer, doch Ende diesen Monats muß ich auch noch zur Reha und da wurde mir gleich gesagt das gekürzt wird, aber dort brauche ich doch auch Geld, wie soll ich das machen?

Bin ehrlich in einer Zwickmühle, wenn ich nun Reha ablehne bekomme ich auch riesen Probleme und es soll ja dazu dienen das ich wieder besser arbeiten kann.

Ich hoffe ihr könnt mir einen Tip geben.

Lieben Gruß
Oxygena
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  #2  
Alt 06.11.2007, 14:18
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Registriert seit: 09.10.2007
Beiträge: 17
Standard Geldleistungen im KH Aufenthalt

Es ist eine Schweinerei was sie mit uns machen oder mit den Betroffenen dort antun nicht nur das Geld kürzen während dieser Zeit nein auch das man die kosten pro Tag zusätzlich aufbringen muß also ist es eine doppelte Bestrafung und Kürzung der Gelder die die Betroffenen kommen und ich frage mich welches Gestz dieses als Grundlage ausschaut, da wird laut GG von menschnewürde geredet und in der Realität sieht es anders aus, ich frage mich welche Gedanken den Politikern durch den Kopf geht ich denke mal nichts.

es ist schlimm und erst wenn weitere Behandlungen anstehen wird deutlich wie groß die Einschnitte werden daher kann ich jedem nur raten erhebt einspruch und lasst euch nichts gefallen, ihr steht nie alleine da
und unterstüzt die Petitionen im Bundestag die das ändern wollen jede Stimme zählt, glaubt mir.

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  #3  
Alt 07.11.2007, 22:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
Standard

50 EUR sind auf jeden Fall zu viel, das bedeutet ja, dass für 30 Tage 30 x 12 = 360 EUR gekürzt werden, das übersteigt ja den Regelsatz von 345 EUR.
Du musst Widerspruch einlegen.
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  #4  
Alt 12.11.2007, 09:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 25
Standard

Hallo Oxygena,

lies doch mal bei www.********-sozialhilfe.de nach, da kannst Du einiges erfahren über Dein Thema.
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  #5  
Alt 12.11.2007, 10:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 1.174
Standard

http://www.********-sozialhilfe.de/t...ufenthalt.aspx
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