Kürzung wegen zu spät eingereichtem Antrag!

  • Hallo,


    hat hier jemand zufällig Kenntnisse darüber, ob es gerechtfertigt ist Hartz IV zu kürzen, wenn man den Antrag für den laufenden Monat, wie jetzt August, nicht schon 1 Monat eher sondern erst am 9. August einreicht?


    Meine Tochter bezieht Hartz IV und muss alle 3 Monate erneut einen Antrag stellen. Da sie es beinah verschwitzt hätte für August einen neuen Antrag zu stellen, reichte sie erst Ende Juli den Antrag beim Amt ein und man schickte sie weg ohne den Antrag entgegen zu nehmen, da noch Unterlagen fehlen würden.
    Natürlich war dann Wochenende dazwischen und Montag der 1. August.
    Obwohl das Amt ja schon alle nötigen Papiere besitzt.


    Ich bin der Meinung, man hätte den Antrag trotz fehlender Unterlagen entgegen nehmen müssen und meine Tochter hätte die Unterlagen nachreichen können.
    Sie geht noch Arbeiten und kam deshalb erst am 9.August dazu den Verlängerungsantrag zu stellen.
    Worauf hin ihr der zuständige Bearbeiter sagte, das er Leistung erst ab den 9. August bewilligt.


    Ist dies gerechtfertigt?


  • -----------------
    Verstehe ich nicht??????????????????????


    Natürlich war dann Wochenende dazwischen und Montag der 1. August.


    Wann hat sie denn nun eingereicht 1 August oder erst 9 August, das ist hier die Frage!


    Es gilt Tag der Einreichung der Unterlagen!


    Wen man bedenkt was der staat so spart weil Menschen den Termin versemmeln??


    Das Geld möchte ich haben da kommen sicherlich Millionen bei heraus !
    eLCH




    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e19924093a904.php


    Lese bitte 4.



    Elch

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Elch () aus folgendem Grund: Nicht alles ist so wie ARGE Leute behaupten!

  • Durch die Gesetzesänderung von Ende März gilt ab 1.1.2011, dass ein Antrag auf ALG 2 zum 1. des Monats zurückwirkt.


    Wenn also am 9.8. ein ALG 2 Antrag gestellt wird, gilt dieser ab 1.8.


    Der Hr. Kollege vom Amt sollte sich mal § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB II zu Gemüte führen:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__37.html


    Das natürlich jetzt alles unter der Voraussetzung, du redest von 2011, nicht 2010...


    Turtle

  • Meine Tochter bezieht Hartz IV und muss alle 3 Monate erneut einen Antrag stellen.


    Ist dies gerechtfertigt?


    Warum muss sie denn alle 3 Monate einen Antrag stellen?


    Der Normalfall sind 6 Monate, also müsste das JC schon einen trifftigen Grund nennen, den es aber eigentlich nicht geben kann.


    Also sollte sie sich bei der Geschäftsführung, und wenn das nicht hilft, bei der BA in Nürnberg beschweren, und eine Erklärung dafür fordern!


    Bringt das auch nichts, die Bewilligung anfechten, also Widerspruch, Klage etc....das übliche Gedöns....ihr wisst schon....


    nech, Turtle...?! :)


  • ------------



    Ja das mit den 3 Monaten ist echt seltsam!


    Ich hatte aber eine Mitstreiterin bei der DEKRA also bei einer dieser Katastrophen Massnahmen, die bekam das immer für 1 ganzes Jahr bewilligt!


    Ist das abhängig von der Gemeinde ?


    Angeblich hatte die Bearbeiterin zu ihr gesagt bei Ihr würde sich ja eh nix ändern??


    Ist ja eigentlich auch egal, weil Anderungen muss man ja sowieso melden!


    Elch

  • Vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten :)


    Ich kenne nämlich auch einen Fall, wo der Jenige Mitte des Monats seinen Antrag gestellt und trotzdem seine volle Leistung erhalten hatte.
    Nun war ich mir nicht sicher ob dies eine Kulanzfrage eines jeweiligen Bearbeiters ist.


    Und ja, es geht um diesen Monat 2011!



    Meine Tochter wird von diesem Bearbeiter schikaniert, er lässt sich alles mögliche einfallen um meiner Tochter die Leistung zu kürzen (Krankenscheine verschwinden, entschuldigte Termine hätte er nie etwas erfahren) so erhielt sie eine zeitlang eine Kürzung nach der anderen.
    Da sie alles beweisen konnte mussten die Kürzungen wieder zurückgenommen werden, durch dieses ständige kämpfen war sie seelisch schon vollkommen am Boden.
    Sie hat eine Beschwerde im Amt eingereicht und einen anderen Berater verlangt, dies hat leider nicht gefruchtet.
    Solche intriganten Bearbeiter sollte man aus dem Amt entfernen, die Ihre privat Fehden, Machtspiele oder was auch immer gegen andere ausüben.

  • Melden (z. B. bei der Vermittlung, das würde auch die 3 Monatsfrist erklären, denn das ist die allgemeine Vorgabe für Leute, die nicht so gut vermittelbar sind) oder bekommt sie wirklich ALG 2 immer nur für 3 Monate bewilligt und muss dann wieder einen neuen Fortzahlungsantrag stellen? Das wäre nicht rechtmäßig, nur in Ausnahmefällen darf das JC unter den "Mindest"-6 Monaten bleiben. Und eigentlich ist es auch nicht logisch: ich kenne kein JC, dem so langweilig ist, dass es alle 3 Monate wieder neu Anträge bearbeiten will...


    Hast du Zugriff auf die Bescheide deiner Tochter? Schau doch dort mal, was als Bewilligungsabschnitt drauf steht (Bewilligungsbescheid, nicht Änderungsbescheide, die können manchmal auch nur für einen Monat sein!).


    Turtle

  • Hallo Felina,


    Allgemein bekannt ist die Abgabe des Hauptantrages ( auch bei einem Folgeantrag ) maßgeblich dafür, ab wann eine Leistung zu gewähren wäre.
    ( Lief ein Bewilligungszeitraum Ende Januar aus, kann der HA nicht erst am 9 Februar eingereicht werden )
    Dann werden 9 Tage fehlen, wenn sich die grundlegenden Gesetze nicht änderten.


    Fehlende Papiere können nach Abgabe des Hauptantrages ( notfalls / n Mgl. ) zeitnah nachgereicht werden.


    Es konnte allerdings bei zeitlich verspäteter Abgabe von Unterlagen vorrübergehend dazu kommen, dass betreffende Anteile der Leistung nicht zeitnah bewilligt werden könnten, sondern erst nach erfolgreicher Prüfung anhand der nachgereichten Unterlagen bewilligt werden würden. ( Somit daher die Tendenz zur " Nacherstattung " der momentanen Differenz )


    mfg


    allo

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Allo () aus folgendem Grund: Edition nach allgemeinem Wissensstand

  • Meine Tochter wird von diesem Bearbeiter schikaniert, er lässt sich alles mögliche einfallen um meiner Tochter die Leistung zu kürzen (Krankenscheine verschwinden, entschuldigte Termine hätte er nie etwas erfahren) so erhielt sie eine zeitlang eine Kürzung nach der anderen.
    Da sie alles beweisen konnte mussten die Kürzungen wieder zurückgenommen werden, durch dieses ständige kämpfen war sie seelisch schon vollkommen am Boden.
    Sie hat eine Beschwerde im Amt eingereicht und einen anderen Berater verlangt, dies hat leider nicht gefruchtet.


    Ist ja schon mal gut, dass ihr euch alles bestätigen laßt,


    als nächstes müsste sie einen Befangenheitsantrag gegen den SB stellen:


    Zitat

    SGB X § 17 Besorgnis der Befangenheit
    (1) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, oder wird von einem Beteiligten das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, hat, wer in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde tätig werden soll, den Leiter der Behörde oder den von diesem Beauftragen zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten. Betrifft die Besorgnis der Befangenheit den Leiter der Behörde, trifft diese Anordnung die Aufsichtsbehörde, sofern sich der Behördenleiter nicht selbst einer Mitwirkung enthält. Bei den Geschäftsführern der
    Versicherungsträger tritt an die Stelle der Aufsichtsbehörde der Vorstand.


    Also Antrag wegen Besorgnis der Befabgenheit entweder dem SB auf den Tisch packen, wenn es wirder schikanös wird, oder als nächstes direkt an die Geschäftsführung damit wenden.
    Dazu dann auch noch Antrag auf Auskunft über die Qualifikation dieses SB stellen, gemäß §§§ 13-15 SGB I i.V.m. §§ 33, 35 SGB X, und gleichzeit um die Zuweisung eines kompetenten, qualifizierten Mitarbeiter bitten. Das alles nachweislich schriftlich, und am Besten um sofortige Bescheidung bitten!
    Wird davon irgend etwas abgelehnt, also bekommt ihr einen negativen schriftlichen Bescheid, Widerspruch dagegen einreichen und dann beim Sozialgericht Eilanträge wegen Gefahr im Verzug stellen!


    Gegen die 3 monatigen BewilligungsBescheide auch sofort Widerspruch einreichen, weil die Bewilligungen über 6 Monate laufen müssen. Wenn Ablehnung, Widerspruch, danach Klage, aber so weit wird es gar nicht mehr kommen, wenn ihr meine anderen Hinweise abgearbeitet habt.
    Dann habt ihr den ARGEN schin gezeigt, dass ihr wehrhaft seid, und die werden euch in Ruhe lassen.
    Wenn nicht, hier wieder anfragen, die haben keine Chance!!!:D

  • Melden (z. B. bei der Vermittlung, das würde auch die 3 Monatsfrist erklären, denn das ist die allgemeine Vorgabe für Leute, die nicht so gut vermittelbar sind) oder bekommt sie wirklich ALG 2 immer nur für 3 Monate bewilligt und muss dann wieder einen neuen Fortzahlungsantrag stellen? Das wäre nicht rechtmäßig, nur in Ausnahmefällen darf das JC unter den "Mindest"-6 Monaten bleiben. Und eigentlich ist es auch nicht logisch: ich kenne kein JC, dem so langweilig ist, dass es alle 3 Monate wieder neu Anträge bearbeiten will...


    Hast du Zugriff auf die Bescheide deiner Tochter? Schau doch dort mal, was als Bewilligungsabschnitt drauf steht (Bewilligungsbescheid, nicht Änderungsbescheide, die können manchmal auch nur für einen Monat sein!).


    Turtle


    Hallo,


    ich habe leider keinen hier, aber es sind Bewilligungsbescheide für ihren Lebensunterhalt, die sie alle 3 Monate neu beantragt. Ich werde meine Tochter noch mal genau fragen, wenn ich sie erreiche.



  • Hallo, vielen Dank :)


    Ich glaube mal beim Amt selber hat sie keine Chance, sondern wird, wenn sie sich wehrt, erst recht schikaniert. Sie hat sich da ja schon auf jeder Ebene beschwerd.
    Wer sich gegen Ungerechtfertigkeiten wehrt, wird klein gemacht.


  • Ja, den Hauptantrag für die nächsten 3 Monate wollte sie ja am 28.07. 2011 einreichen und man hat ihn nicht entgegengenommen, mit der Begründung es fehlt noch etwas.


    mfg

  • Hallo, vielen Dank :)


    Ich glaube mal beim Amt selber hat sie keine Chance, sondern wird, wenn sie sich wehrt, erst recht schikaniert. Sie hat sich da ja schon auf jeder Ebene beschwerd.
    Wer sich gegen Ungerechtfertigkeiten wehrt, wird klein gemacht.



    Wenn ihr das glaubt, ist euch wirklich nicht mehr zu helfen,


    dann werdet ihr immer weiter eingemacht!


    Viel Spaß noch mit der "Einstellung"......:rolleyes:


    Die passenden Infos habt ihr bekommen, also beschwert euch hier nicht!


  • Natürlich werden wir dagegen vor gehen, diese Kenntnisse haben uns ja gefehlt um richtig argumentieren zu können und jetzt können wir gezielt handeln.

  • Es geht nicht immer darum "richtig zu argumentieren",


    ihr müsst auf schriftlichen Bescheiden bestehen, wenn ihr meine aufgeführten Anträge einreicht, und gegen diese Bescheide macht man dann Widerspruch und Eilanträge ans Sozialgericht, anders ist solchen Rechtsbrechern nicht beizukommen!!!


    Genau das Gleiche mit diesen rechtswidrigen 3-Monats-Bescheiden!!!


    Nicht ihr müsst der Behörde das Recht erklären, die müssen euch erklären, auf welcher Rechtsgrundlage sie arbeiten, und das sollen die bitte schön schriftlich belegen.


    So rum wird ein Schuh draus!!!

  • Hallo,


    ich möchte noch sagen, das meine Tochter und ich nicht an ein und dem selben Wohnort leben und uns meist telefonisch bzw. schriftlich kontaktieren.
    Also, mit den 3 Monaten, erklärte ihr der SB mündlich, das sie ja genügend Zeit hätte und sich um Arbeit kümmern soll.
    Das war die Begründung.
    Auch hat sie sich einen kostenlosen rechtlichen Beistand gesucht und ihre Situation dargelegt und ihr gesagt wurde, das dies rechtens wäre, mit dem Antrag vom 9. August, da sie erst am 9. Aug abgegeben hat.


    Auch hat sie bis jetzt noch keinen Bescheid bzw. Leistung erhalten.
    Als sie den Antrag einreichte, bat sie um einen Scheck, der SB der den Antrag entgegengenommen, schrieb dies auch extra mit auf dem Antrag.
    Als ihr Rechtsbeistand auf dem Amt nachfragte, antwortete ihr der zuständige SB, er war im Urlaub und es wird ihr auf Konto überwiesen,
    von einem Scheck wüßte er nichts.

  • Das soll ein "Rechtsbeistand" sein? Na ja....:confused:


    Warum meldet sich deine Tochter nicht direkt hier?


    Auf Aussagen dieses Jobcenters solltet ihr keinen Cent mehr setzen, die haben das Lügen zur Hauptdisziplin erhoben, bitten braucht man da auch nicht, Antrag stellen und Bearbeitung verlangen, ansonsten Sozialgericht, fertig!!!


    wenn sie was dagegen machen will, soll sie sich meine Beiträge durchlesen, mehr ist da erst mal nicht zu sagen.....


    ev. auch mal in meine Signatur schauen, da werden auch alle Arten der Gegenwehr beschrieben....