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Hallo zusammen,
würde mich freuen wenn mir jemand schreiben könnte ob mein Sohn ein Anrecht auf Ünterstützung hat, bzw. was wir bedenken müssen. Mein Sohn (20 J.) hat vor 3 J. eine Lehre begonnen und aufgrund der häuslichen Entfernung eine eigene Wohnung bezogen (1 Zi., 280,- € warm, incl. Strom). Nun wurde ihm gekündigt (nicht unverschuldet, aber das würde hier den Rahmen sprengen), also hat er die Ansprüche auf ALG 1 erfüllt, allerdings denke ich er bekommt eine Sperre.Er hat sich die Anträge schon geholt und muß nur auf die Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber warten. Er möchte in den nächsten 2 Mon. seine Prüfungen antreten, und wird aufgrunddessen nicht voll vermittelbar sein. Nun meine Fragen: 1. Hat er sofort Anspruch auf ALG 2, und wird ihm die Miete weitergezahlt? 2. Wenn er die Prüfungen nicht bestehen sollte, könnte er im Herbst ja noch mal wiederholen (was er auch möchte). Bekommt er trotzdem Unterstützung obwohl er sich, aufgrund der Vorbereitungen der Prüfungen, "nur" für einen 400,- € Job vermitteln lassen möchte? 3. Wenn wir ihn wieder nach Hause holen, würde er trotzdem Unterstützung bekommen, falls er keinen Job findet, oder müssen wir ihn voll unterstützen? (Mein Mann ist nicht der leibliche Vater und ich habe einen 400,- € Job und noch 2 minderjährige Kinder, meine leiblichen, im Haushalt.) 4. Er muss die Prüfungsgebühren (für beide prakt. + theor.) lt. IHK ca. 200,- € selber bezahlen, hat er die Möglichkeit dafür Zuschuß zu bekommen? Wäre schön wenn jemand meine Fragen beantworten könnte. Gruß BaSchu |
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