Leiharbeit-Krank-Sofort Krankengeld

  • Hey Leute,


    ich habe am 13.06 eine Arbeit bei ner Leihbude angenommen, die Arbeit war nichts für mich,
    habe 40 Grad Behinderung, darauf wurde Keine Rücksicht genommen.


    Somit musste ich mich ab dem 18.06 Krankmelden.


    Am 22.06 bekam ich darauf hin die Kündigung, mit dem Hinweis, das ich für die Zeit der Krankmeldung
    Keinen Lohn bekomme, sondern Krankengeld bei der zuständigen Kasse beantragen muss.


    Kann es wirklich sein, das man nach 3 Tagen Arbeit SOFORT Krankengeld bekommt ?


    Ich kenne nur die Regelung, 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den AG, dann K-Geld.


    Gibt es bei den Leihbuden EXTRA Regelungen?

  • ....
    Ich kenne nur die Regelung, 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den AG, dann K-Geld.
    ...


    Entgeltfortzahlungsgesetz
    § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall


    (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn

    1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
    2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.


    (2) .....


    (3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.



    ....
    Gibt es bei den Leihbuden EXTRA Regelungen?


    Ich würde hier mal NEIN sagen.


    dms


  • Hast du eine Gleichstellung ? - Wenn ja, wäre evtl. noch ein besonderer Kündigungsschutz zu prüfen.


    dms

  • Hey,


    einen Antrag auf Gleichstellung habe ich nicht gestellt.
    Ist zwar beim JC angegeben, das Interessiert die aber nicht.


    (3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.


    Das Arbeitsverhältnis vor der Krankmeldung betrug aber erst 2 Arbeitstage.


    Kann es daher sein das doch K-Geld Beantragt werden muss?

  • Hey,


    einen Antrag auf Gleichstellung habe ich nicht gestellt.
    Ist zwar beim JC angegeben, das Interessiert die aber nicht.


    .....


    Hallo,
    mir fällt auch nichts ein, warum dies das Jobcenter interessieren sollte.
    Maximal bei der Problematik Vermittlung müsste man evtl. Einschränkungen kennen,
    um nicht unnötige Vermittlungsvorschläge bzw. Zuweisungen zu machen.
    -->Diese Aussage betrifft lediglich den Grad der Behinderung von 40<--


    Eine Gleichstellung hat nur Auswirkungen im arbeitsrechtlichen Sinne/ in einem bestehenden Arbeitsverhältnis.


    dms

  • Hey, .... (3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis vor der Krankmeldung betrug aber erst 2 Arbeitstage. Kann es daher sein das doch K-Geld Beantragt werden muss?


    Hallo,
    würde ich auch so sehen. Deswegen habe ich dir ja auch mal den Gesetzestext zittiert.
    Ob ein Anspruch auf Krankengeld besteht (wegen der kurzen Frist) schließe ich nicht aus.
    Also stell den Antrag auf Krankengeld. So wie ich das sehe,
    war der Hinweis seitens deines ehemaligen Arbeitgebers korrekt.


    dms

  • Hey,


    also es ist Tatsächlich so, das der AG in den Ersten 4 Wochen ab Arbeitsbeginn nichts Zahlen muss.
    Man hat in dieser Zeit Anspruch auf Krankengeld.
    Erst ab dem 2ten Monat muss er die 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten.


    Mein AG, hat mich jedoch noch nicht bei der Kasse Angemeldet, dazu hat er 6 Wochen zeit.


    Erst wenn die Anmeldung bei der Kasse ist, kann ich den Antrag stellen, die halten dann Rücksprache
    mit meinem Ehemaligen AG, wegen der Verdienstbescheinigung, dann bekomme ich Krankengeld.


    Das JC hat mir die Leistung für Juli auf 600 Öhre Gekürzt, da sie davon ausgehen, das ich im Juni
    für den Halben Monat ca. 1000,- Brutto oder 800,- Netto Verdienen werde.
    Und das bei ner Leihbude als Lagerhelfer.


    Jetzt kann ich schauen wie wir ( 2 Erwachsenen und 2 Kinder ) den Monat mit den 600,- Öhre INCL. Miete zurecht kommen.
    Der Ex AG zahlt bis 20ten die 2 Gearbeiteten Tage aus, biss wann das K-Geld kommt weis noch niemand.


    Sollte ich noch einmal Arbeit bekommen werde ich erst am 1en Anfangen, dann hat man ja den Vollen Monatssatz bereits bekommen.
    Den Ärger mit Teil-Arbeitsmonat mach ich nicht noch einmal mit.

  • Zitat

    Sollte ich noch einmal Arbeit bekommen werde ich erst am 1en Anfangen, dann hat man ja den Vollen Monatssatz bereits bekommen.
    Den Ärger mit Teil-Arbeitsmonat mach ich nicht noch einmal mit.

    ...super die leihbude meldet dem JC das Du so argumentierst und beim nächsten Mal wo es mit der Vermittlung deswegen nicht klappt kriegst Du eine Sanktion! Da solltest Du im Vorfeld mit der Leihbude mal etwas mehr "in medias res" gehen und das Thema vorab klarstellen.


    Habe das heute bei der DAK auch genau so beantwortet bekommen, die Praxis ist mir nämlich wichtiger wie das was auf dem Papier steht, aber genau so verhält es sich!


    Zitat

    Das JC hat mir die Leistung für Juli auf 600 Öhre Gekürzt,

    nun für Alkohol ist dann diesen Monat natürlich nichts übrig, weil der kostet in den skandinavischen Ländern ja überdurchschnittlich viel, aber für ein paar Matjesbrötchen und ne Tüte Krabben wird's wohl reichen" :D :D :D ...und die skandinavische Tafel ist ja auch noch da - :D wer den Schaden hat, darf sich über den Spott nicht wundern! Leihbuden sind eben nur Leihbuden und in den Zielsetzungen zu HARTZ IV stand ursprünglich auch nichts darüber drin, das hat die Merkel nur so in den Sommerlöchern umstricken lassen !

  • So,


    heute kam endlich der Antrag auf Krankengeld.


    Es ist so, das innerhalb der ersten 4 Wochen ab Arbeitsaufnahme, sofort Krankengeld gezahlt wird.


    Nachdem ich die Kündigung zum 28.06 Erhalten habe und der Lohn für 2 Tage ( 123,- Euro ) auch nun endlich gezahlt wurde,
    warte ich nun noch auf das Krankengeld, damit endlich alles Nachberechnet werden kann.


    Eine Nachberechnung vom Amt ( JC ) gibt es erst wenn alle Leistung bezogen und durch Kontoauszüge bestätigt wurden.


    Das hat man davon, das man mit 40 Grad Behinderung ne Arbeitsstelle bei ner Leihbude angenommen hatte.