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Leistungen in Anspruch nehmen. ggf staatliche Zuschüsse

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  #1  
Alt 23.09.2007, 22:33
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Registriert seit: 23.09.2007
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Leistungen in Anspruch nehmen. ggf staatliche Zuschüsse

Hallo,

und erstmal vielen Dank das Ihr meinen Thread liesst und hoffentlich auch beantworten könnt.

Ich wollte in 2-3 Wochen mit meiner Freundin zusammenziehen, weil wir uns u.a verlobt haben und unsere Beziehung damit festigen wollen.
Hierfür bietet sich eine eigene Etage in das Familie eigene Haus an.
Leider muss ich dafür eine Art Kostgeld abgeben, bin derzeitig noch in Ausbildung - Netto 550? ( 2tes. Ausbildungsjahr ). ( 20 Jahre alt )

Jetzt habe ich eine ganz unverbindliche Frage.


Meine Freundin ist arbeitslos z.Z

Hab ich überhaupt eine Chance irgendwelche Zuschüsse zu erhalten?
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  #2  
Alt 25.09.2007, 21:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 24.06.2007
Beiträge: 163
Standard

Hallo,
wenn Ihr zusammen zieht, ist das erste was Ihr braucht ein Mietvertrag.
In meiner Wohngegend dürfen Pärchen 60 m² haben und die Miete muss angemessen sein.
Deine Freundin kann selbstverständlich einen Antrag auf Hartz IV stellen, sie muss nur Dein Einkommen mit angeben und natürlich den Mietvertrag (Ihr solltet beide drin stehen) vorlegen.
Im Mietvertrag würde ich natürlich die Höchstgrenze für Kaltmiete sowie Betriebs- und Heizkosten vereinbaren.
Erkundige Dich bei bekannten Hartz IV Empfänger.
Wieviel Ihr dann wirklich bezahlen müsst SCWEIGEN DRÜBER.
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