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Leistungsüberzahlung durch die ARGE !

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  #1  
Alt 15.04.2007, 18:54
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Beiträge: 1
Standard Leistungsüberzahlung durch die ARGE !

Wenn mich die ARGE SGBII überzahlt hat und ich nachweislich nicht Schuld daran bin, muss ich diese Überzahlung trotzdem zurückzahlen? (Änderungsmitteilung wurde fristgerecht abgegeben, ARGE hat trotzdem überzahlt!)
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  #2  
Alt 15.04.2007, 19:27
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Beiträge: 550
Standard

Hallo aesop,

Wenn die Behörde die "Überzahlung" verursacht hat
1. sich zu ihren Ungunsten verrechnet hat
2. Änderungen in den wirtschaftl. Verhältnissen nicht berücksichtigt, die du nachweislich mitgeteilt hast
3. das Recht zu uhren Gunsten falsch anwendet, darf es die an dich zuviel gezahlten Beträge nicht wieder rückfordern und ebenso nicht in monatl. Raten enbehalten.
§ 45 SGB II Abs. 2
(2) Ein rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht ...hat.

Du musst dich schließlich nicht besser auskennen als dein zuständiger SB.

Liebe GRüße
Kätzchen
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
www.sozialer-brennpunkt.de
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  #3  
Alt 09.11.2009, 14:31
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Registriert seit: 06.11.2009
Beiträge: 2
Böse Leistungsüberzahlung

Hallo.Bei mir war es 2008 auch so, habe am 13.05.08 einen ABM-Job angefangen u, mir ist für die Zeit vom 01.05.08-31.05.08 Leistung bewilligt worden, aber dann kam Schreiben,dass im Mai 08 mir kein AlG II zusteht ,Zitat:" Sie haben während des genannten Zeitraumes Einkommen aus einer Beschäftigung erziehlt ". Habe meinen 1.Lohn aber erst am 10.Juni bekommen,ARGE verlangt auch eine Rückzahlung von mir (habe mal gelesen,dass das die ARGE nicht darf,da mein Lohn erst im Juni eingegangen ist u. mir das AlG II für Mai noch zusteht).Vielleicht kann mir auch jemand da helfen.Wäre dankbar.
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  #4  
Alt 09.11.2009, 19:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Wenn das Geld erst im Juni gezahlt worden ist bekommst du im Mai noch Leistungen.Solltest du Widerspruch einlegen.
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