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#1
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Hallo,
ich war letztes Jahr von Anfang Oktober bis Ende September 2011 bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt, den Lohn vom Oktober 2011 habe am 20.November erhalten, den Lohn vom November 2011 habe ich bis heute nicht erhalten, mehrmals habe ich bei der Firma angefragt, ständig bekomme ich irgendwelche Ausreden wie Betriebsabrechnung,Verzögerung,MitarbeiterKrank, Chef nicht da, Chef nur Freitag erreichbar. Einen Fax habe ich bereits denen gesendet, mit einer Frist für die Zahlung des Lohnes und habe gedroht rechtlich gegen die Zeitfirma vorzugehen. Die Frist ist seit über 4 Wochen vorbei, und ich habe kein Geld bekommen. Nun bin ich Arbeitslos, habe diese Jahr ALG2 beantragt, ich warte noch auf den Bescheid. Ich würde gerne wissen, was ich da machen kann? Was empfehlt ihr mir? Danke |
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#2
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klage vor dem arbeitsgericht, was sonst?
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#3
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Soll ich direkt zum Arbeitsgericht gehen oder sollte ich vorher Prozesskostenhilfe beantragen?
Ist die Klage beim Arbeitsgericht kostenlos? Ich habe keine Lust dass ich am Ende irgendwelche Gebühren bezahlen muss. |
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#4
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nein, beim arbeitsgericht brauchst du nichts zahlen. einfsch schriftlich eine klage einreichen, mit den fakten und den kopien dabei.
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#5
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Man kann auch zum Arbeitsgericht hingehen und alles wird
zur Niederschrift aufgenommen. Wer nicht sebst schreibt, für den ist die Form die richtige. Notwendige Papiere mitnehmen. Gruß |
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#6
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Eigentlich sollte bei deiner Beantragung von ALG II auch im Haptantrag ausgefüllt worden sein, dass du noch Lohnansprüche gegen einen ehemalige Arbeitgeber hast.
Wenn das korrekt gelaufen ist, hat das Jobcentr einen Erstattungsanspruch nach § 115 SGB X bei deinem ehemaligen Arbeitgeber angemeldet (du solltest einen Abdruck davon erhalten haben). Denn der Anspruch auf deinen Lohn ist auf das Jobcenter übergegangen, da das Jobcenter ja in vorleistung geht (hättest du gehalt bekommen, hättest du (noch) nicht ALG II beantragen müssen). Das Jobcenter wird sich in dem Monat in dem der Lohn nun tatsächlich durch deinen ehemaligen Arbeitgeber an dich ausgezahlt werden würde, den Teil der zur Anspruchdeckung in dem Monat vereinnahmen. Sollte dein Lohn so hoch sein, dass er deinen Anspruch übersteigt, so wird der übersteigende Teil des Lohnes durch den ehemaligen Arbeitgeber an dich ausgezahlt. Gruß Diablo
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Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter
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#7
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Auch die Option Insolvenzgeld wäre zu prüfen. Das gibt es allerdings nur für max. 3 Monate.
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Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26
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#8
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Zitat:
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#9
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Danke schon mal für die Antworten, habe am Freitag mir einen Termin geben lassen beim Arbeitsgericht, mache schon mal alles fertig.
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