Maßnahme-Krankheit-Kündigung-Kürzung

  • Hallo und bereits jetzt danke fürs lesen.


    Meine Mutter hat am 02.05.2013 durch das Jobcenter Wuppertal eine Maßnahme gestartet, die mit 1,50€ "vergütet?" wurde. Am 25.05.2013 wurde meine Mutter krank und war nicht mehr in der Lage ihrer Arbeit nachzugehen. Sie hat ihrem Arbeitgeber lückenlose Krankenmeldungen eingereicht und von dort aus sollten sie an das Jobcenter weitergeleitet werden. Nach ca. 2 Wochen Krankheit hat meine Mutter die Kündigung erhalten bzw. die Maßnahme wurde aufgrund ihrer Krankheit beendet. Nun kürzt das Jobcenter meiner Mutter 30% ihrer Leistung aufgrund dieser Kündigung.


    Für mich persönlich klingt das Alles nicht ganz korrekt. Hat das Jobcenter einen gerechtfertigten Grund diese Kürzung vorzunehmen? Kann man gegen diese Entscheidung was unternehmen? Die Lebenssituation meiner Mutter ist bereits jetzt äußerst schwierig. Durch diese Kürzung fällt sie nur weiter in den Abgrund. Eine Kürzung die meiner Meinung nach ungerechtfertigt ist.


    Ich hoffe ihr könnt uns helfen. Wenn ihr noch Infos braucht ergänze ich sie natürlich gerne.


    Liebe Grüße


    Manuel

  • "Aufgrund einer erstmaligen Pflichtverletzung gemäß §2 STGB mindert sich der ihnen zustehende Anteil des ALG 2 für den Zeitraum vom 01.08.13 bis zum 31.10.13 monatlich um 30 von 100 §20 STGB maßgebenden Pflegebedarf". Mehr steht dazu nicht. Ich hoffe ich habe die Paragraphen richtig geschrieben. Meine Mutter hat sie mir kurz per Telefon durchgegeben.


    Ich hoffe das hilft weiter.


    Liebe Grüße

  • Was die Maßnahme angeht ist nichts weiter passiert. Meine Mutter ist stetig pünktlich erschienen und hat ihr Programm vor Ort erfüllt. Es kam sogar zu einer sehr angenehmen Atmosphäre in der sie sich wohlgefühlt hat (Was aufgrund verschiedener Umstände eigentlich selten bei meiner Mutter ist).


    Liebe Grüße