Maßnahmen trotz Pflegetätigkeit

  • Hallo allerseits,


    Ich bin 40 Jahre alt und pflege seit einigen Jahren einen an Parkinson erkrankten Freund der Pflegestufe 3 mit dem ich auch eine WG bewohne,da wir uns schon ewig kennen und früher als Musiker gemeinsam gearbeitet haben unterstützte ich ihn schon in der Anfangsphase seiner Krankheit woraus sich in den letzten Jahren eine Komplettpflege entwickelte durch das Voranschreiten seiner Erkrankung -wir haben daher ein schon fast verwandschaftliches Vetrauensverhältnis.Da diese Tätigkeit sehr viel Aufwand und Zeit fordert, ist es schwierig einen zusätzlichen Nebenjob auszuüben.Vor ca.2 Jahren habe ich bei meiner örtlichen ARGE um Unterstützung gebeten da ich durch die Pflege zwar Rentenversichert bin -aber meine Krankenversicherung nicht alleine tragen konnte und die Vergütung durch die Pflegetätigkeit einfach nicht alle Lebenshaltungskosten inkl.Vesicherung abdecken kann.Die freundliche Dame bei der ARGE hat von mir damals verlangt meine Pflegetätigkeit einfach niederzulegen um auch wieder "vermittelbar" zu sein,die Begründung dafür lautete das ich mit der zu pflegenden Person nicht Verwandt sei und daher keine Erforderlichkeit bestehen würde die Pflege weiter auszuüben.Nach weiteren gescheiterten Anläufen und angekündigten Maßnahmen seitens der ARGE habe ich von der Beihilfe abgesehen und bin gegangen.Ich arbeite jetzt zusätzlich seit einem 3/4 Jahr in der Gastronomie in einem Minijobverhältniss, glücklicherweise ist es möglich den Dienst auf Wochenenden einzuteilen so das mir ausreichend Zeit für die Pflegetätigkeit bleibt,zumindest konnte eine ganze weile meine Krankenversicherung selbst tragen -trotz fehlender Freizeit und blanken Nerven.Nun habe seit Monaten Verdienstausfall weil ich wegen einem überlasteten Knie meine Arbeit nicht fortsetzen konnte -die körperlich viel abverlangt-(schwere Getränkekisten tragen/Hektik durchnächtigen,usw) und konnte natürlich auch meine Krankenversicherung nicht mehr bezahlen und wurde somit von meiner Krankenversicherung rausgeworfen und bin nicht mehr versichert.Mein Arbeitgeber ist sehr entgegenkommend und lies mich bis zur Genesung einfach aussetzen da ich immer sehr bemüht im Job war.Ich könnte meinen Job jederzeit wieder aufnehmen aber habe nun beschlossen mich wieder an die ARGE zu wenden -da ich völlig ausgelaugt bin und selber regelmässig Medikamente brauche aufgrund einer langjährigen chronischen Erkrankung (Barret-Syndrom)und daher angewiesen bin auf meine Krankenversicherung.Da die letzten Begegnungen mit der ARGE enttäuschend waren und meine zuständige Sachbearbeiterin verständnisslos und starrköpfig auf den Verzicht meiner Pflegetätigkeit besteht ,würde ich gerne erfahren welche Rechte mir grundsätzlich zustehen?


    Ich bin dankbar für jede Auskunft.


    grüsse

  • Hallo, in Deinem Fall würde ich mal mit der Pflegekasse sprechen welche Hilfe machbar ist.
    In meiner Stadt gibt es auch eine spezielle Stelle auf dem Sozialamt wo pflegenden Angehörigen
    bei problemen geholfen wird. Bei Uns nennt sich das: Älter werden in ...... (mein Ort).
    Eventuell gibt es das ja auch in Eurer Region.
    Mir wurde dort mit meinen Eltern damals (nicht finanziell da ich arbeite ) ganz gut weitergeholfen.
    Gruß und viel Erfolg.

  • Hallo, in Deinem Fall würde ich mal mit der Pflegekasse sprechen welche Hilfe machbar ist.
    In meiner Stadt gibt es auch eine spezielle Stelle auf dem Sozialamt wo pflegenden Angehörigen
    bei problemen geholfen wird. Bei Uns nennt sich das: Älter werden in ...... (mein Ort).
    Eventuell gibt es das ja auch in Eurer Region.
    Mir wurde dort mit meinen Eltern damals (nicht finanziell da ich arbeite ) ganz gut weitergeholfen.
    Gruß und viel Erfolg.


    Hallo Mr.Ahnungslos,


    Vielen Dank für den Tip,bin schon am recherchieren -wohlmöglich nennt sich das bei uns in der Region anders:(


    grüsse

  • Es ist aber wirklich so, dass es nichts weiter gibt, weil du mit der zu pflegenden Person nicht verwandt bist. Du machst diese Pflege quasi privat. Diese kann auch von einem Pflegedienst erledigt werden. Im Übrigen herrscht bei uns Krankenversicherungspflicht. D. h. du bist weiterhin krankenversichert. Die Beiträge, die du zurzeit nicht zahlen kannst, laufen bei der KK als Schulden auf.