Mehr Bafög nach 25. Geburtstag durch Wegfall des Kindergeldes?

  • Hallo liebe Gemeinschaft!


    Ich werde im März 25 Jahre alt und mache eine schulische Ausbildung als staatl. gepr. Atem-, Sprech- und Stimmlehrer.


    Nun ist es so, dass ich bisher 171€ Schüler-Bafög bekommen habe, 190€ Kindergeld und von meiner Mutter 100€ Unterhalt, was aber für's Schulgeld draufgeht. Ich lebe nicht mehr zu Hause. Von meinem Vater gibt es nichts.


    Da ich 25 werde, habe ich ja keinen Anspruch mehr auf Kindergeld und jetzt stehe ich vor der Situation, dass ich mit 171€ im Monat kaum ein Leben führen kann, das "persönliche Entfaltung" gewährleistet oder wie das im Beamtendeutsch immer so schön heißt.


    Meine Frage ist also, welche Möglichkeiten es gibt, damit ich zu Geld komme?
    Arbeiten neben der Ausbildung geht nicht, ich habe meist von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Schule und an den Wochenenden muss ich mich auch mal erholen.


    Das Bafög-Amt wird mein Bafög nicht erhöhen, da das Kindergeld beim Unterhalt meiner Mutter, welche es für mich bezieht, abgezogen wird.
    Dem an mich zu leistenden Unterhaltsbeitrag meiner Mutter liegt ihre BWA von 2013 zugrunde, welche allerdings nicht mehr aktuell ist, da sie sich in einer Insolvenz befindet und das was da laut BWA an Geld sein sollte, nicht existiert.


    Was muss nun geschehen? Muss ein Aktualisierungsantrag abgegeben werden mit den neuen BWAs seit Beginn ihrer Insolvenz? Gibt es eine Härtefallregelung?


    Weil Hartz-IV ist ja nicht, soweit ich verstanden habe, da ich ja nicht vermittlungsfähig bin, BAB nur für betriebliche Ausbildungen und mehr fällt mir auch nicht ein.


    Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand einen Hinweis geben könnte. Bei allen Recherchen und Nachfragen bei Ämtern, die ich bisher getätigt habe, wurde ich immer wieder abgewiesen. Das finde ich echt krass, es gibt Leute, die nichts machen wollen und denen wird die Kohle von allen Seiten in den Allerwertesten geblasen und ich, der ich eine Ausbildung mache und Spaß daran habe, stoße immer wieder auf Grenzen, obwohl der Staat doch ein Interesse haben müsste daran, dass ich diese Ausbildung beenden kann und ich ihm nicht weiter auf der Tasche liege.


    In dem Sinne, viele Grüße. Manuel

  • Das einzige was du machen kannst bzw. musst, ist einen Antrag nach § 24 (3) BAföG zu stellen, dass für die Unterhaltsberechnung das voraussichtliche Einkommen im Bewilligungszeitraum herangezogen wird.

  • Das einzige was du machen kannst bzw. musst, ist einen Antrag nach § 24 (3) BAföG zu stellen....


    Hallo,
    ich wage es mal --> Einspruch Euer Ehren


    Die Konsequenz eines Aktualisierungsantrages (alles bleibt vorläufig) muss mit betrachtet werden.


    Ich gehe mal davon aus, dass er 465 Euro Anspruch hat und die Mutter anzurechnendes Einkommen in Höhe von 294 Euro.
    Bisher wurde das abgedeckt durch die Weiterleitung von Kindergeld und einem zusätzlichen Betrag in Höhe von 100 Euro.
    Wenn wir davon ausgehen, dass aufgrund der Insolvenz jetzt weniger Mittel zur Verfügung stehen sollten, dann wäre auch die Überlegung möglich, einen Antrag auf Vorausleistung nach Wegfall des Kindergeldes zu stellen.


    Allerdings sollte sich manuel123 zu dem Thema ausführlich informieren.
    Soweit manuel123 noch ein oder zwei weitere Jahre in der Ausbildung verbringt, und es würde jetzt im Wege der Vorausleistung
    festgestellt, dass mangels Mittel kein Unterhalt seitens der Mutter zu zahlen ist, so könnten die nächsten Förderjahre elternunabhängig verlaufen.


    Bei einem Antrag auf Aktualisierung müsste das Procedere jedesmal nach Vorlage der Berechnung wiederholt werden.


    Summa Summarum es gäbe also noch eine weitere zu bedenkende Alternative.


    Sollte manuel123 im letzten Ausbildungsjahr sein, so würden sich aufgrund der extrem wenigen Informationen, die hier vorliegen,
    beide Alternativen anbieten.


    Ich betone aber nochmals, beide verlangen umfassenden Informationsbedarf und auch eine Berücksichtigung der noch anstehenden Ausbildungsdauer, sowie der möglichen Konsequenzen.


    Aktuell kann ich manuel123 noch keine der beiden Varianten eher zuraten.


    dms


    PS:manuel123 das Kindergeld steht den Eltern zu, was du bekommst, ist nichts anderes als Unterhalt in Höhe von 190 Euro

  • Hallo!


    Wie schön, dass ich hier gleich zwei Antworten bekomme!
    Vielen, vielen Dank schon mal an euch Antwortende.




    dann wäre auch die Überlegung möglich, einen Antrag auf Vorausleistung nach Wegfall des Kindergeldes zu stellen.


    Soweit manuel123 noch ein oder zwei weitere Jahre in der Ausbildung verbringt, und es würde jetzt im Wege der Vorausleistung
    festgestellt, dass mangels Mittel kein Unterhalt seitens der Mutter zu zahlen ist, so könnten die nächsten Förderjahre elternunabhängig verlaufen.


    Bei einem Antrag auf Aktualisierung müsste das Procedere jedesmal nach Vorlage der Berechnung wiederholt werden.


    Zu diesen Stellen habe ich nochmal fragen:
    Antrag auf Vorausleistung bedeutet doch, dass ich (bzw. meine Mutter) in etwa mitteilt, wieviel sie verdient (verdienen wird) und nach Ende der Ausbildung dann geschaut wird, wieviel ich/sie drüber oder drunter lag und dann dementsprechend nachgezahlt werden muss oder? So habe ich das verstanden bei einem Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin.


    Ich bin in meinem 4ten von 6 Ausbildungssemestern, d.h. meinen Abschluss mache ich im Juli 2017.


    Was meintest du mit elternunabhängig? Also was das Wort im Bafög-Kontext bedeutet ist mir klar, dass der Bedarf ohne Berücksichtigung der Eltern ermittelt wird, aber auf wieviel würde ich dann kommen, wenn ich keinerlei weitere regelmäßige Einkünfte habe?


    Und welches Prozedere muss nach Vorlage welcher Berechnung wiederholt werden? Das Prozedere des Aktualisierungsantrages nach neuer Verrechnung der Einkünfte meiner Mutter? Hieße das, ich müsste das jeden Monat neu einreichen oder wie kann ich mir das vorstellen?


    Vielen, vielen Dank auf jeden Fall für die bisher erbrachten Informationen.


    Schönen Abend noch. Manuel

  • Hallo!
    ....
    Zu diesen Stellen habe ich nochmal fragen:
    Antrag auf Vorausleistung bedeutet doch, dass ich (bzw. meine Mutter) in etwa mitteilt, wieviel sie verdient (verdienen wird) und nach Ende der Ausbildung dann geschaut wird, wieviel ich/sie drüber oder drunter lag und dann dementsprechend nachgezahlt werden muss oder? So habe ich das verstanden bei einem Gespräch mit meiner Sachbearbeiterin.


    ....


    Das klingt mir eher wie ein Antrag auf Aktualisierung.


    Zitat

    ...Ich betone aber nochmals, beide verlangen umfassenden Informationsbedarf...




    Hallo!
    ....
    Was meintest du mit elternunabhängig? Also was das Wort im Bafög-Kontext bedeutet ist mir klar, dass der Bedarf ohne Berücksichtigung der Eltern ermittelt wird, aber auf wieviel würde ich dann kommen, wenn ich keinerlei weitere regelmäßige Einkünfte habe?
    ...
    Schönen Abend noch. Manuel


    Wie hoch ist denn dein derzeitiger Bedarf lt. Bescheid?
    Ich vermue mal 465, also wenn davon nichts mehr abgezogen wird an Elterneinkommen=Wie hoch ist der Förderbetrag?


    Hallo!
    ....
    Und welches Prozedere muss nach Vorlage welcher Berechnung wiederholt werden? Das Prozedere des Aktualisierungsantrages nach neuer Verrechnung der Einkünfte meiner Mutter? Hieße das, ich müsste das jeden Monat neu einreichen oder wie kann ich mir das vorstellen?


    Vielen, vielen Dank auf jeden Fall für die bisher erbrachten Informationen.


    Schönen Abend noch. Manuel


    Nein, aber evtl. jedesmal, wenn Du BAföG beantragst.


    dms