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Mehrbedarf Alleinerziehend

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  #1  
Alt 26.06.2006, 00:27
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Beiträge: 3
Standard Mehrbedarf Alleinerziehend

Hallo, ich habe mal eine Frage wegen dem Mehrbedarf für Alleinerziehende.

Ich habe hier jetzt gelesen der beläuft sich auf 138? bzw. 132? also West/Ost gehe ich mal von aus. Ich selber komme aus NRW, habe einen Sohn von 13 und bekomme 41???? Ich bekomme mein Geld nicht von der Arbeitsagentur für Arbeit, sondern vom früheren Sozialamt, kann es sein dass es da anders ist mit dem Mehrbedarf, was ich mir jetzt allerdings nicht vorstellen kann??? Wäre nett wenn ich schnellstmöglich eine Antwort bekomme.

Vielen Dank im vorraus.
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  #2  
Alt 26.06.2006, 23:25
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Registriert seit: 26.06.2006
Beiträge: 15
Standard Re: Mehrbedarf Alleinerziehend

Ich komme aus Niedersachsen den Antrag mußte ich beim Sozialamt der Stadt stellen aber mein Geld bekomme ich jetzt vom Landkreis ist hier auch alles so ein durcheinander irgendwie....
Ich habe 2 Kids 12J. und 6J. und bekomme 124,- ? Mehrbedarf.
Denke nicht das es unterschiedlich gehandhabt wird.
Hast Du das Gefühl Du bekommst weniger als vorher ?

marisa
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  #3  
Alt 21.07.2006, 14:05
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Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
Standard Re: Mehrbedarf Alleinerziehend

Zitat:
Zitat von Nur_Ich
Hallo, ich habe mal eine Frage wegen dem Mehrbedarf für Alleinerziehende.

....... habe einen Sohn von 13 und bekomme 41????
Vielen Dank im vorraus.
Vollkommen korrekt!

Liebe Grüße
kätzchen35
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  #4  
Alt 21.07.2006, 17:08
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Beiträge: 26
Standard Re: Mehrbedarf Alleinerziehend

Nur zur Information. Mal abgesehen von den Hinweisen, kann man einiges auch direkt im SGB II doch nachlesen ! Dort ist gem. § 21 SGB II folgendes fesgehalten:

Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt



(1) Leistungen für Mehrbedarfe umfassen Bedarfe nach den Absätzen 2 bis 5, die nicht durch die Regelleistung abgedeckt sind.



(2) Werdende Mütter, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten nach der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung.



(3) Für Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen

1. in Höhe von 36 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung, wenn sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren zusammen leben, oder

2. in Höhe von 12 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Vomhundertsatz als nach der Nummer 1 ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung.


-.-
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  #5  
Alt 06.09.2006, 21:07
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Registriert seit: 06.09.2006
Beiträge: 6
Standard

Zitat:
Zitat von marisa Beitrag anzeigen
Ich komme aus Niedersachsen den Antrag mußte ich beim Sozialamt der Stadt stellen aber mein Geld bekomme ich jetzt vom Landkreis ist hier auch alles so ein durcheinander irgendwie....
Ich habe 2 Kids 12J. und 6J. und bekomme 124,- ? Mehrbedarf.
Denke nicht das es unterschiedlich gehandhabt wird.
Hast Du das Gefühl Du bekommst weniger als vorher ?

marisa
ich habe einen 1 jährigen sohn und bekomme auch nur 45 euro
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  #6  
Alt 06.09.2006, 21:24
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Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
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Zitat:
Zitat von Mirka Beitrag anzeigen
ich habe einen 1 jährigen sohn und bekomme auch nur 45 euro

Dann solltest du Widerspruch einreichen. Der Mehrbedarf für Alleinerziehende liegt bei 36% der maßgebenden Regelleistung

Gruß Kätzchen
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