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#1
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Hallo,
ich bin neu hier, und bräuchte Eure Hilfe. Ich habe bis zum Frühjahr ALG II bezogen. Dabei wurde mir ein krankheitsbedingter Mehrbedarf für Ernährung gewährt. Die entsprechende Bescheinigung meines Arztes wurde vorgelegt, und es gab nie ein Problem. Seit dem Frühjahr bin ich krankheitsbedingt nicht mehr beim Jobcenter, sondern beziehe Hilfe zum Lebensunterhalt. Finanziell änderte sich zunächst nichts. Ich erhielt auch dort den Mehrbedarf, nach Vorlage der ärztlichen Bescheinigung. Seit September nun erhalte ich den Mehrbedarf nicht mehr. Auf Nachfrage erklärt mir meine Sachbearbeiterin, diesen krankheitsbedingten Mehrbedarf gäbe es nicht mehr. Kann mir hier jemand helfen: Wurde die Liste der anerkannten Erkrankungen geändert? Gibt es bei Hilfe zum Lebensunterhalt prinzipiell gar keinen krankheitsbedingten Mehrbedarf mehr? Vielen Dank für Eure Hilfe. Grüße an Alle nachfrager |
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#2
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An der Regelung hat sich gesetzlich nichts geändert.
Der Wegfall dieses Mehrbedarfs muss dir durch Bescheid mitgeteilt werden, gegen diesen kannst du Widerspruch einlegen. Sollte kein Bescheid ergangen sein, ist gegen diese Kürzung Klage vor dem Sozialgericht einzureichen. Dazu einen Anwalt einschalten, der dann auch die Prozesskostenbeihilfe beantragen kann.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen. Gruss R. Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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#3
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Hallo Thenextone,
vielen Dank für Deine Antwort. Für ein persönliches Detail meiner Fragestellung sende ich Dir noch ein Nahricht. Liebe Grüße nachfrager |
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