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#1
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Hallo erst mal,
von einer Bekannten, die sich inzwischen keinen Internetanschluß mehr leisten kann, bin ich gebeten worden, für sie Informationen zu suchen. Zur Sache: Ein Bekannter, ehemals drogenabhängig, erhält laut eigener Aussage wegen der noch bestehenden psychischen Störungen einen Mehrbedarf zu Hartz IV. Einen Beleg dafür hat sie zwar bisher nicht gesehen, aber zumindest besteht ja die Möglichkeit, daß diese Aussage richtig ist. Gefunden habe ich darüber auf meiner Suche nichts, darum meine Anfrage auf diesem Weg: Hat irgend jemand in dieser Runde schon einmal davon gehört, daß es bei psychischen Störungen einen Mehrbedarf gibt? Ich bin für jeden Hinweis dankbar - herzlichen Dank schon einmal vorab! |
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#2
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Hallo Hubert,
§ 21 SGB II Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt Abs. 4 4) Erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit erbracht werden, erhalten einen Mehrbedarf von 35 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung. Satz 1 kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, angewendet werden. § 2 SGB IX Behinderung (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. Liebe Grüße Kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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