Mehrbedarf bei Schwerbehinderung / Hartz4

  • Ich bin zu 70% behindert und habe ein "G" im Behindertenausweis.Habe ich Anrecht auf einen Mehrbedarf bei Bezug von ALG 2?


    Grundsätzlich gibt es ab 60 Grad Behinderung und einem -G- im Ausweis einen Mehrbedarf von 17 % von der Grundsciherung (derzeit also 59,67 €) Entscheidend ist eigentlich ab wann die Schwerbehinderten-Behörde mit einem rechtsfähigen schriftlichen Bescheid diese Behinderung anerkennt. Hat jemand Widerspruch eingelegt und diesem wurde später statt gegeben taucht das Problem auf, daß der neue Ausweis dann als Nachweis für die Sozialbehörde verwendet wird um den Mehrbedraf anzuerkennen. Das heißt man versucht erst ab dann den Mehrbedarf zu bewilligen an dem der Ausweis vorgelegt wurde. Mit 60 % und G im Ausweis besteht ein Anspruch auf bis zu 60 qm Wohnung, barrierefrei.... und die gibt es nun mal nicht zum gleichen Preis.

  • Grundsätzlich gibt es ab 60 Grad Behinderung und einem -G- im Ausweis einen Mehrbedarf von 17 % von der Grundsciherung (derzeit also 59,67 €) Entscheidend ist eigentlich ab wann die Schwerbehinderten-Behörde mit einem rechtsfähigen schriftlichen Bescheid diese Behinderung anerkennt. Hat jemand Widerspruch eingelegt und diesem wurde später statt gegeben taucht das Problem auf, daß der neue Ausweis dann als Nachweis für die Sozialbehörde verwendet wird um den Mehrbedraf anzuerkennen. Das heißt man versucht erst ab dann den Mehrbedarf zu bewilligen an dem der Ausweis vorgelegt wurde. Mit 60 % und G im Ausweis besteht ein Anspruch auf bis zu 60 qm Wohnung, barrierefrei.... und die gibt es nun mal nicht zum gleichen Preis.



    ...man sollte vielleicht erwähnen, dass nicht jeder, der behindert ist, Anspruch auf die hier genannten Leistungen hat.


    Ich bin 80% Schwerbehindert mit Merkzeichen G und ich habe von der ARGE folgende Antwort erhalten:


    "Betreff: Mehrbedarf bei Behinderung mit Merkzeichen G
    Sehr geehrter Herr ....,
    ...mit Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass es für erwerbsfähige Hilfebedürftige mit Behinderung und dem Merkzeichen G, keinen Anspruch auf Mehrbedarf nach dem SGB II gibt.


    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    ......"


    Diese kurze Mitteilung bekam ich am 11.11.2008


    Mich würde jetzt interessieren, was einem behinderten Menschen tatsächlich zusteht?

  • Hallo hier ist noch mal Katze 31
    Also ganz ehrlich, ich hab zwar studiert, aber ich durch blick das mit dem Mehrbedarf bei Schwerbehinderung nicht mehr! Im SGb II verhält es sich doch so, dass erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige, ein Mehrbedarf gewährt wird, denen Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben, gemäß § 33 Abs. 1 u.2 sowie § 33 Abs. 3 Nr. 1-8 SGB IX zustehen, aber nicht allein wegen der schwerbehinderung!


    Das mit Merkzeichen G und aG im Ausweis gilt nur für SGBXII zugehörige, zumindest dachte ich das immer!


    Bei Sozialleistungen.info steht aber das Schwerbehinderte mit diesen Merkzeichen auch ein Mehrbedarf zusteht,auch bei Hartz IV!


    im Gesetzbuch steht aber nichts davon drin, und das ist von Januar 2010! Oder hat sich die Rechtssprechung vor kurzem geändert!


    wär gut wenn von Euch jemand was Weiß, ich nämlich nicht mehr!

  • Hallo hier ist noch mal Katze 31
    ich durch blick das mit dem Mehrbedarf bei Schwerbehinderung nicht mehr!


    Ja, geht mir auch so. Ich habe zwar nicht studiert, aber ich habe mich bei Arge und im Internet erkundigt. Die Antworten sind sehr unterschiedlich.


    Meine hauptsächliche Frage: hat man nun bei Hartz4 Anspruch auf Mehrbedarfsleistungen, wenn man Diabetes Typ 2a hat (Insulin-Therapie)? Im Internet steht, dass man Anspruch hat, bei der Arge sagte man mir bereits an der Info-Theke/Anmeldung, dass es dafür nichts mehr gibt.


    Weiterhin habe ich eine Gehbehinderung (Behindertenausweis 90%G), Bluthochdruck, Cholesterinerhöhung und ein Thrombosebein. Arbeitsfähig bin ich nur bedingt (leichte Arbeiten, wie Pförtnerjob, nach jeder Stunde Pause erforderlich. Wurde von der Amtsärtzin so festgestellt).


    Ich verstehe, dass der Staat sparen muss! Aber ich habe definitiv mehr Kosten. Komme ich mit den Diabetes-Sensoren nicht aus, muss ich die aus eigener Tasche nach kaufen. Und die sind richtig teuer! Wegen der Gehbehinderung habe ich einige Fahrtkosten. Mit den im Regelsatz berücksichtigten Fahrtkosten komme ich vorne und hinten nicht aus. Nebenbei kommen immer wieder Kosten dazu, wie neulich 20,-€ für Schuh-Einlagen (bereits geminderte Selbstbeteiligung bei Zuzahlungsbefreiung. Sonst wären es 35€ gewesen), Erneuerung von Gummiteilen der Gehhilfen, Beteiligung bei Stützstrümpfen, und die laufenden nötigen Medikamente, die es nicht auf Rezept gibt. Ich weiß einfach nicht mehr weiter!

  • Hallo,


    die Ungleichbehandlung von Sozialhilfe und SGB II widerspricht dem GG. Ich versuche zur Zeit auf diesem Weg Bekleidungsgeld für Kinder durch zusetzen. In einem Urteil des SG Lüneburg kannst du eine Begründung finden, um eventuell deine Ansprüch mit Neuantrag und schriftlichem Widerspruch durchzusetzen. Suche die Passagen raus, die analog zu betrachten sind. Setze an den Stellen Kinder=> Behinderte mit "G".


    Gruß
    Wolfgang

  • hier steht immer ne behinderung ab 60% wie ist es denn wenn mein sohn zu 50 % behindert ist und merkzeichen g b und h hat , hat er dann auch anspruch auf mehrbedarf


    Hallo,


    soweit es aus Sicht von Hartz IV zu beantworten wäre,
    kannst Du hier mal die DA zu § 21 SGB II durchlesen und deine Frage selbst beantworten (hier geht es lang)


    In der Sozialhilfe sieht es da wohl anders aus.
    Je nachdem, was dein Sohn bezieht.


    dms