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Mietkosten-Übernahme

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  #1  
Alt 19.09.2008, 11:28
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Registriert seit: 19.09.2008
Beiträge: 4
Standard Mietkosten-Übernahme

Moin moin,

bei meinen Recherchen bin ich auf diese Seite bzw. das Forum getroffen, da ich die ARGE nicht erreiche, wollte ich hier mal nach Erfahrungen fragen.

Zu meinem Fall:

Ich werde vorraussichtlich zum 01.10.2008 arbeitslos, habe noch Anspruch auf ALG I, plane jedoch einen Umzug zum 01.11.2008 (aus Bad Schwartau nach Lübeck). Zur Zeit wohne ich noch bei meinen Eltern und werde am 08.10.2008 25 Jahre alt. Die Wohnung hat ca. 60 m². Es wird eine Wohngemeinschaft. Die Miete beträgt dann für mich ca. 250 € warm.

Würde die ARGE die Mietkosten übernehmen?

Da ich auf dem Gebiet völlig uninformiert bin, hoffe ich, mir kann hier jemand weiterhelfen.. =)

LG
Roger

Edit: Wenn der Post in diesem Bereich falsch ist (ich sah eben, dass es einen extra-Punkt für Mietfragen gibt), bitte verschieben.. Danke =)

Geändert von RawJah (19.09.2008 um 12:30 Uhr) Grund: mglw. im falschen Bereich gepostet
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  #2  
Alt 19.09.2008, 13:32
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Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
Standard

ALG I hat Vorrang vor ALG II. Lediglich wenn du mit ALG I nicht auskommst, kann dir aufstockendes ALG II gewährt werden. Daher ist erst zu überprüfen, wie hoch dein ALG I ist, um hier eine Aussage treffen zu können.
__________________
Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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  #3  
Alt 19.09.2008, 14:29
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Registriert seit: 19.09.2008
Beiträge: 4
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Mein ALG I wird wohl zwischen 450 und 500 EUR netto liegen..
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  #4  
Alt 19.09.2008, 14:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2008
Ort: NRW
Beiträge: 1.110
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Rein theoretisch könnte dir ALG II als aufstockende Leistungen zugesprochen werden. Der Umzug nach der Arbeitsloswerdung ist jedoch zu genehmigen, auch wenn du dann ü 25 bist. Alleine der Punkt, dass du dann über 25 bist, ist nicht ausreichend. Da jedoch erst durch den Umzug eine Hilfebedürftigkeit herbei geführt wird, könnten dir die Leistungen versagt werden. Es ist eine strittige Angelegenheit, daher kommt es auf einen Versuch an.
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Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
Gruss R.

Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten.
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