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#1
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Hallo,
Ich wohne momentan bei jemanden mit in der 2 Zimmer Wohnung zur Untermiete. Ich habe jetz die Möglichkeit, eine eigene Wohnung zu beziehen. Die Miete beträgt 480 euro warm. Ich habe eine Teilzeitstelle und mein Bruttoeinkommen liegt bei 609 euro. Muss ich mich da an die Arge wenden zwecks Mietzuschuss und kann sie sich gegebenenfalls gegen die Wohnung aussprechen? Wo bekomme ich eventuell die Kaution gestellt? mfg Zarafa |
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#2
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Hallo,
grundsätzlich ist eine Aufstockung deines geringen Einkommens durch ALG2 Leistungen möglich. Die Wohnung ist aber (in jeder Stadt) für eine Person wesentlich zu teuer. |
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#3
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Stimmt. Soweit ich das mitbekommen hab, darf die Miete nicht mehr als ca 300 Euro warm kosten und eine betimmte Größe für eine Person nicht überschreiten!
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