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Mind. 1 Jahr zusammen leben - keine Einkommensanrechnung des Partners?

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  #11  
Alt 15.01.2009, 10:50
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Hallo,
ich habe die gleiche situation,nur sind bei uns Kinder im spiel,2 von meinem Partner eins von mir und eine 100% behinderte ehefrau im heim...

Ich dachte ijm nachhinein auch das ich ja für das erste jahr geld hätte bekommen müssen...
Pustekuchen...
Ist alles nicht so einfach...aber versuchen würd ich es trotzdem...
Nicht du musst beweisen das ihr nicht eheänlich seid,das amt muss beweisen können das ihr es seid...
so jedenfalls ist mein wissensstand...

Ich und mein sohn sind aufgrund dessen das man uns eheähnlich sieht nicht mal krankenversichert...
und das schon längere zeit..

warte nicht zu lange,versuch was zu versuchen ist...
mehr wie alles ablehnen geht nicht...
ich habe mich viel zu spät darum gekümmert und m,uss jetzt sehen wie wir klar kommen...
leider..
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  #12  
Alt 15.01.2009, 11:02
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Beiträge: 2.098
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Hallo

Zitat:
Ich und mein sohn sind aufgrund dessen das man uns eheähnlich sieht nicht mal krankenversichert...
und das schon längere zeit..



Das ist ja wohl der größte Blödsinn den ich hier bisher gelesen habe, so doof sind ie nun aber wirklich nicht auf den Ämtern, als das man ein Verhältnis zwischen Mutter und Sohn unterstellt?

Und Krankenversicherungpflicht besteht für Euch auch!

Ich würd mich mal ganz schnell zum Amt machen und mal ein klärendes Gespräch führen!!!

Gruss
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  #13  
Alt 15.01.2009, 11:06
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Registriert seit: 14.01.2009
Beiträge: 13
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Ja ne nicht mich und meinen Sohn...
mich und meinen Partner...
Ich meinte damit,das man uns ab tag des zusammen ziehens als eheänlich angesehen hatte...
ich wusste damals nicht das es die möglichkeit gibt,erst mal weiterhin geld zu beziehen...

hätte ich davon gewusst,hätte ich das doch nicht so hingenommen...

sorry wenn ich mich falsch ausgedrückt habe..
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  #14  
Alt 09.03.2010, 12:04
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Beiträge: 5
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Zitat:
Zitat von Laetitia Beitrag anzeigen
Stimmt. Und man kann auch zusammen in einer Wohnung wohnen ohne eine BG zu bilden. In einer WG z.b.

Aber sobald man annehmen kann, daß man füreinander Verantwortung übernimmt und wirklich zusammenwohnt in einer Beziehung da bildet man eine BG - und Dein Freund ist dann für Deinen Unterhalt zuständig--- Auch für Deine krankenkasse im Übrigen..
Hm dann frage cih mich echt warum gild das den bei Gay´s und Lespen nicht die werden ja auch nicht eingebunden laut amt in nrw
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  #15  
Alt 09.03.2010, 14:05
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Beiträge: 2.282
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@peterfah
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