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Muss Freundin für mich sorgen

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  #1  
Alt 30.10.2007, 11:52
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Registriert seit: 17.10.2007
Beiträge: 3
Daumen hoch Muss Freundin für mich sorgen

Hallo zusammen,
Bei der Berechnung der Kosten/Ansprüche, werden da auch der Lohn der Freundin mitberechnet. Wir leben nur zusammen, sind nicht verheiratet, haben keine Kinder, mieten zusammen eine Wohnung.

Höchstwahrscheinlich werde ich nicht in einen Festvertrag übernommen. Bin jetzt seit 5 Monaten in einem Betrieb, habe zuvor eine dreijährige schulische Ausbildung als informationstechnischer Assistent absolviert. Da die neue Arbeitsstelle fast hundert Kilometer von meinem Wohnort entfernt war, sind wir umgezogen. Jetzt hat sich das Arbeitsblatt gewendet und es steht auf der Kippe. Was passiert, wenn ich Arbeitslos werde. Arbeitslosengeld werde ich nicht bekommen, da ich zuvor Schüler war und noch kein Jahr gearbeitet habe. Es gibt aber laufende Kosten wie Miete und Einkauf. In der Wohnung leben wir seit 01.08.2007 und die Arbeit habe ich seit 01.06.2007. Sie hat eine Ausbild am 01.09.2007 Angefangen. Wir leben in einer 68 qm Dachgeschosswohnung. Miete 300 kalt, 450 warm. Ein Antrag auf Wohngeld wurde vor eine paar Wochen abgelehnt.

zu mir: 21 Jahre, verdiene momentan 1500 Brutto, 1050 netto.

Sie: 24 Jahre, auszubildene, ca. 750 brutto, 550 netto.

Wie sieht die Lage aus. Was haben wir zu befürchten, wenn ich arbeitslos werde. Müssen wir wieder zu unseren Eltern ziehen???

Vielen Dank im Voraus
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  #2  
Alt 02.11.2007, 10:21
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Registriert seit: 02.11.2007
Ort: Leipzig, ursprünglich aus Hannover
Beiträge: 8
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Hallo,

vorneweg sei gesagt, dass ich nicht glaube, dass Ihr wieder zu euren Eltern ziehen müsst. Ihr habt die Wohnung erst bezogen als Ihr davon ausgegangen seit in Arbeit zu stehen und nicht auf staaliche Hilfe angewiesen zu sein. Es kann nicht verlangt werden, dass wenn man einen festen Job mit geregeltem Einkommen hat, bis 25 bei den Eltern zu wohnen. Hast du einen befristeten Vertrag? Warum denkst du, dass du bald a´los bist?
Ihr wolltet euch ja nicht mutwillig hilfebedürftig machen. Was allerdings, im Falle des ALG II Bezuges, geprüft wird, ist ob Unterhalt von deinen Eltern für dich gezhalt werden kann. Sie sind noch verpflichtet dich, im Falle von hilfebedürftigkeit, zu unterstützen.
Deine Freundin und du werdet eine Bedarfsgemeinschaft bilden, sprich, auch Ihr Einkommen wird angerechnet werden. Ihr wohnt zusammen und wirtschaftet auch zusammen ( Mietzahlungen, Einkauf etc.) somit wird vermutet, dass ihr eheähnliche Gemeinschaft führ und als BG zu betrachten seit.
Bezieht deine Freundin BaB?

Lg Jule
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  #3  
Alt 04.11.2007, 09:47
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Registriert seit: 02.11.2007
Beiträge: 4
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Ja Ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft berechnet, alleine schon weil ihr zusammen lebt.

Dabei ist es egal ob ihr verlobt verheiratet seid oder Kinder habt.

Man kann euch nur nicht zusammen berechnen wenn ihr eine wg wärt ! Was aber überprüft wird !
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