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Muss ich für meinen Freund aufkommen???

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  #1  
Alt 14.10.2011, 10:30
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Standard Muss ich für meinen Freund aufkommen???

Hallo,

ich würde gerne mit meinem Freund zusammenziehen. Er bekommt Hartz4 und ich bekomme 1000€ netto + Kindergeld und Unterhaltsvorschuss von 180€. Kann mir jemand sagen wieviel Hartz4 mein Freund in etwa bekommen würde und ob es sinnvoller wäre wenn er alleine wohnen bleibt. Vielen Dank schon mal.
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  #2  
Alt 14.10.2011, 11:16
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Kommt darauf an. Wenn dein Freund der Vater des KIndes ist würdet ihr als Bg gerechnet werden und dein Geld bei ihm angerechnet. Ansonsten könntet ihr erstmal auf Probe zusammen leben und er würde seine Leistungen weiterhin bekommen und die Miete dann zur Hälfte. Das JC wird sicher versuchen euch durch das Kind gleich als BG rechnen zu wollen. Diesem müßtet ihr widersprechen und du müßtest angeben das du nicht bereit bist schon für deinen Freund einzustehen und ihr getrennt wirtschaftet.
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  #3  
Alt 14.10.2011, 11:34
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Zitat:
Zitat von nadinelorenz20 Beitrag anzeigen
Hallo,

ich würde gerne mit meinem Freund zusammenziehen. Er bekommt Hartz4 und ich bekomme 1000€ netto + Kindergeld und Unterhaltsvorschuss von 180€. Kann mir jemand sagen wieviel Hartz4 mein Freund in etwa bekommen würde und ob es sinnvoller wäre wenn er alleine wohnen bleibt. Vielen Dank schon mal.

-
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv...-ergebnis.html

Hier ist ein guter Hartz IV Rechner!


Wenn es so ist wie Kitty schreibt also auf Probe ansonsten siehe Hartz Iv Rechner

Würde er wohl noch etwas dazu bekommen oder Du oder wie Ihr das so sehen wolt!

Elch
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  #4  
Alt 14.10.2011, 12:40
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Nein er ist nicht der Vater des Kindes. Wir hatten auch noch eine andere Idee, das er bei mir einzieht sich aber bei seiner Mutter anmeldet. Er ist 29 und seine Mutter müßte ja normalerweise nicht mehr für ihn aufkommen oder sehe ich das falsch??
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  #5  
Alt 14.10.2011, 12:49
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Zitat:
das er bei mir einzieht sich aber bei seiner Mutter anmeldet.
versucht es erst gar nicht! dass ist sozialbetrug. zudem wiederspreche ich Kitty, da ein kind im haushalt lebt, werdet ihr wahrscheinlich sofort als bedarfsgemeinschaft eingestuft. warum nimmst du dir denn keinen der ordentlich arbeiten geht und dir nicht für immer und ewig auf der tasche liegt?
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  #6  
Alt 14.10.2011, 13:10
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Zitat:
Zitat von lacki Beitrag anzeigen
versucht es erst gar nicht! dass ist sozialbetrug. zudem wiederspreche ich Kitty, da ein kind im haushalt lebt, werdet ihr wahrscheinlich sofort als bedarfsgemeinschaft eingestuft. warum nimmst du dir denn keinen der ordentlich arbeiten geht und dir nicht für immer und ewig auf der tasche liegt?
____________

Tja wo die Liebe hinfällt und wenn auf einen Misthaufen!

Das habe ich hier ja in etlichen Beiträgen geschrieben auch in dieser Verhütungs Spiralen Geschichte.

Man muss da wohl Vorsichtig argumentieren!

Ich sehe das bei meinem Arbeitskollegen ich darf ja Gütigerweise nächste Woche drei Tage arbeiten. Wow wegen den Ferien!

Aber Hartz IV und Hartz IV ich weiss nicht , ich weiss nicht!

Ist echt nen guter Grund Gedanke von Obdachlos!

Der Arbeitskollege im Ausbeutungs Minijob!
Die beiden lernten sich im berühmten Sozialkaufhaus kennen in einem der unzähligen, hätte man sie aufgeklärt oder Geld für Verhütung gegeben,
nun gibt es diese 10 Monate alte Tochter!

Gespräche nur noch über Anwälte, Sie will Ihn die Tochter nicht sehen lassen weil er als Hartz IV er oder Aufstocker eben nichts zahlen kann nun darf er die Tochter im Beisein irgendwelcher Sozialtanten einmal im Monat für ich glaube 10 Minuten sehen, wie gesagt im beisein irgendwelcher Sozial Schusseln.

Dann der andere Fall auch Arbeitskollege der wäre genauso Hartz IV wie der andere, aber seine Frau ist Bänkerin, heisst er macht den 400 EURO Job mehr bekommt er nicht, da auch nicht ausgebildet, aber Seine Frau verdient gut und die haben Haus und Garten und Auto und er passt nachmittags auf die Tochter auf!
Und er kann die 400 EURO behalten nicht wie bei Hartz IV nuuur 160 EURO max.
Es ist immer gut wenn wenigstens einer verdient in einer Gemeinschaft, wenigstens einer von beiden!!!!!

Dieser Rat vom Obdachlos, ist also nicht von der Hand zu weisen!

In Hartz IV kann jeder kommen, aber beide in Hartz IV und nen Kind dabei, ich denke das geht zu Lasten des Kindes, früher oder später!!!!

Ich kenne da Dutzende Beispiele war sogar noch ein zweites hier im Forum, weil es irgendwann Streit ums Geld gibt
weil niemand mehr irgendetwas kann ausser ab 24 des Monats zu hungern und auch nirgends teilnehmen kann ausser sich in Suppenküchen anstellen oder zum 100 dertsten Mal von der AREGE verarschen zuu lassen.

Früher hiess es immer im Volksmund für seine Eltern kann man nix, aber für seine Schwiegereltern
in diesem Sinne!

Aber vielleicht hat der junge Mann ja Potential und aus Ihm wird noch einmal etwas grosses wer weiss das schon die Entscheidung liegt also bei Ihr mit allen Konsequenzen!

Oder anderer Volksmund. Wie man sich bettet, so liegt man.

Elch

Geändert von Elch (14.10.2011 um 13:21 Uhr)
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  #7  
Alt 14.10.2011, 16:44
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Zitat:
Zitat von lacki Beitrag anzeigen
versucht es erst gar nicht! dass ist sozialbetrug. zudem wiederspreche ich Kitty, da ein kind im haushalt lebt, werdet ihr wahrscheinlich sofort als bedarfsgemeinschaft eingestuft. warum nimmst du dir denn keinen der ordentlich arbeiten geht und dir nicht für immer und ewig auf der tasche liegt?
er liegt mir nicht für immer und ewig auf der tasche. ein halbes jahr arbeiten wir zusammen in einer firma, er ist ne saisonkraft. es wäre ja nur bis ende februar wo er hartz4 bekommt, danach fängt er wieder bei mir in der firma an. ich halte auch nichts von dem sozialbetrug aber was will man machen....
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  #8  
Alt 14.10.2011, 17:28
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Zitat:
Zitat von nadinelorenz20 Beitrag anzeigen
er liegt mir nicht für immer und ewig auf der tasche. ein halbes jahr arbeiten wir zusammen in einer firma, er ist ne saisonkraft. es wäre ja nur bis ende februar wo er hartz4 bekommt, danach fängt er wieder bei mir in der firma an. ich halte auch nichts von dem sozialbetrug aber was will man machen....
----------
Die grössten gängster im Lande sind eh die arbeitgeber die die Situation dr Arbeitslosen ausnutzen!

Und die regierung selbst die zu niedrige Hartz IV Sätze zahlt!

Da kommt Ihr also im betrug eh nie heran an diese Gruppen!


Elch
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  #9  
Alt 17.10.2011, 15:40
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Es wird wenn ein Kind im Haushalt betreut wird eine BG vermutet aber dies kann man auch widerlegen indem der Partner eindeutig erklärt das er für den anderen noch nicht einsteht. Das JC wäre dann in der Pflicht eine BG zu beweisen. Es gibt durchaus Fälle wo das Probejahr auch genehmigt wurde. Einen Versuch ist es wert.
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