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muss ich Hartz4 für meinen Mann zurückzahlen?

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  #1  
Alt 14.04.2008, 00:24
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Standard muss ich Hartz4 für meinen Mann zurückzahlen?

Hallo Freunde,

ich bin in einer Schocksituation. Denn mein Mann muss wegen bestimmter Gründe für mehrere Monate seine Bezüge von Hartz 4 an das Arbeitsamt Aruso zurückzahlen. Nun kam ein Brief, dass ich die Hälfte dieser Summe als seine Ehefrau an das Amt zahlen soll.

Tatsache ist, dass ich nichts von einem heimlichen Nebenverdienst meines Mannes wusste. Ich habe auch davon nie Geld gesehen. Ich selbst habe auch nichts vom Aruso beantragt. Ich kann mit meiner Rente nämlich für mich selbst auskommen. Nur mein Mann hat Hartz 4 beantragt und bekommen. Aber da wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben, hat der Computer des Aruso jetzt einfach alles halbiert und verlangt die Hälfte des Geldes von mir.

Hat jemand von Euch schon mal sowas gehört oder gelesen? Ich habe ja sofort Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Denn ich lebe von 500 Euro Rente, ich kann nichts zurückzahlen. Und wir haben ja auch nur soviel Geld als Hartz 4 bekommen, wie mein Mann für sich gebraucht hat.

Das Problem ist, dass mein Mann schon so viele Schulden in die Ehe mitgebracht hat. Er kann mit Geld nicht umgehen. Es gab mit ihm bezüglich schon dermaßen viel Ärger, dass ich mich trennen will. Inzwischen hat er zwar Arbeit, aber ich weiß nicht, wielange er da bleibt. Ich will nie wieder mit ihm gemeinsam Hartz 4 beziehen, also in eine Bedarfsgemeinschaft mit ihm gerechnet werden.

Grüße von Grenzerfahrung!

Geändert von Grenzerfahrung (14.04.2008 um 00:28 Uhr)
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  #2  
Alt 15.04.2008, 19:33
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Hallo,

bitte nehm die ganzen Unterlagen mit zu einem Anwalt und las dies dort prüfen. Der Vorgang (Wer hat was wann beantragt und bekommen? Wer hat wann was verschwiegen? Wer hat nun welche Forderung gegen wen?) ist im Forum nur schwer zu klären.

Da Ihr prinzipiell das Geld aber als Bedarfsgemeinschaft bezieht und du mit 500,00 Euro wahrscheinlich auch aufstockendes ALG II bezogen hast, ist es nicht unmöglich, dass die ARGE Recht hat.

Grüße,
Joachim
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  #3  
Alt 15.04.2008, 20:36
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Beiträge: 1.174
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Grundsätzlich haften Eheleute nicht für die Schulden des Ehepartners. Auch können Eheleute nicht für Straftaten ihres Ehepartners bestraft werden.
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  #4  
Alt 15.04.2008, 21:56
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Hallo Joachim, hallo Nataly,

inzwischen habe ich mit einem Anwalt gesprochen:
Ich bin nicht haftbar zu machen für die Schulden meines Mannes.
Auch habe ich ganz sicher keinen Cent Anspruch gehabt in Richtung Hartz 4. Denn wir haben eine so geringe Miete, dass ich aus Sicht der Ämter tatsächlich mit meiner Rente ausreiche. Außerdem hat ganz allein mein Mann das Hartz 4 beantragt und zwar für sich. So ist er allein der Schuldner. So sieht es der Anwalt. Bin ganz schön erleichtert. Der Anwalt meint, falls das Amt auf einer Rückzahlung von meiner Seite beharrt, dürfte ich sogar vor Gericht ziehen.

Gruß
Grenzerfahrung
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  #5  
Alt 15.04.2008, 22:01
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Hallo Joachim, hallo Nataly,

Auch habe ich ganz sicher keinen Cent Anspruch gehabt in Richtung Hartz 4. Denn wir haben eine so geringe Miete, dass ich aus Sicht der Ämter tatsächlich mit meiner Rente ausreiche. Im Gegenteil, ich musste mit dem Kindergeld meines Sohnes (der sich finanziell selbst trägt und deshalb nicht in der Bedarfsgemeinschaft aufgeführt wurde) sogar noch meinen Mann unterstützen. So las es sich in den Bescheiden.
Gruß
Grenzerfahrung

Geändert von Grenzerfahrung (15.04.2008 um 22:14 Uhr)
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  #6  
Alt 16.04.2008, 14:35
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Hallo,

die einzige Inkonsistenz, die ich in deinen Argumenten sehe, ist, dass ALG II immer für eine Bedarfsgemeinschaft beantragt wird und nicht für einzelne Personen. Entweder ist da beim Antrag richtig etwas schief gelaufen oder Du bist Teil der Bedarfsgemeinschaft.

Hat der Anwalt (wirklich wirklich) Ahnung von Sozialrecht?

Grüße,
Joachim
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  #7  
Alt 16.04.2008, 16:51
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Hallo Joachim,

den Antrag auf Hartz 4 hat mein Mann gestellt, für sich gestellt - und nur er hatte ja auch einen Anspruch darauf. Ich nicht. Und nur er hat den Antrag unterschrieben. Danach passiert, dass automatisch alle Familienangehörigen, die im Haushalt wohnen, ihre Finanzen gänzlich aufdecken müssen. Und schon heißt es in der Bedarfsrechnung, dass für die Bedarfsgemeinschaft (Aufzählung der Namen) für jeden jeweils der Anspruch auf Miete und Lebenshaltung dem Einkommen gegenübergestellt wird. Ich hatte sogar ein wenig übersteigendes Einkommen, was übertragen wurde auf meinen Mann, dem gegenüber ich unterhaltsverpflichtet bin.

Und dann musste ich mich sogar "abmelden" beim Aruso, als ich in die Kur fuhr, weil mir für diese Zeit weniger Lebensunterhaltsgeld zustand und der Bedarf somit neu berechnet wurde.

Soweit, so gut. Hast Du denn so viel Ahnung von Sozialrecht, dass Du Dich mit einem Anwalt messen kannst?

Gruß
Grenzerfahrung
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  #8  
Alt 16.04.2008, 17:13
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Ansprüche Auf Leistungen nach dem SGB II haben die einzelnen Mitglieder der BG, nicht die BG als solche. Die BG ist auch keine juristische Person.
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  #9  
Alt 16.04.2008, 17:37
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Was ich noch sagen wollte: Ich habe die Auskunft von einer offiziellen Anwaltskanzlei, die unter anderem auf Sozialrecht spezialisiert ist. Die Anwältin ist der Meinung, dass das Arb.Los.Geld 2 für meinen Mann war und nur von ihm zurückbezahlt werden muss - auch wenn ich in der Bedarfsgemeinschaft mit aufgeführt war.
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  #10  
Alt 12.07.2010, 01:11
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Die Sache ist zwar schon länger her. Aber ich denke, dass einige von Euch Lesern interessiert daran sind, wie die Sache ausgegangen ist:

Ich hatte offiziell schriftlich Widerspruch bei der Arge eingelegt gegen die Forderung, dass ich zusammen mit meinem Mann das Hartz4 zurückbezahlen soll. Nach einigen Wochen kam ein Bescheid von der Arge, in der sie die Forderung gegen mich zurückgezogen haben. Ich musste also keinen Cent bezahlen. Sondern einzig mein Mann zahlt seitdem in kleinen Raten seine Schuld ab.

Obwohl ich für jede Antwort dankbar war, auch für die von Joachim, sehe ich aber inzwischen, dass er sich da wohl doch etwas "aufgespielt" hat, denn soviel Ahnung, wie er meinte, hatte er nicht. Gottseidank hatte mir die Internet-Anwalts-Hotline schnell geholfen und die richtige Auskunft gegeben, ansonsten hätte mich die Antwort von Joachim sehr verunsichert. - Nichts für ungut, Joachim!

Nataly hat Recht gehabt.

Gruß von Grenzerfahrung!

Geändert von Grenzerfahrung (12.07.2010 um 01:13 Uhr)
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