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muss mein freund für mich aufkommen ??

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  #1  
Alt 01.09.2011, 20:14
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Standard muss mein freund für mich aufkommen ??

hallo

ich habe auch eine fragen zum zusammen ziehen
mein freund und ich würde gerne zusammen ziehen ich bekomme hartz 4 und habe eine 1 jährige tochter die nicht von meinem freund ist. mein freund hat einen festen job und arbeitet ganztags.

jetzt wurde mir gesagt das er komplet für mich und die kleine aufkommen müsste das würde aber finanziell garnicht hinhauen kann mir jemand weiterhelfen ....

das wäre toll
lg
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  #2  
Alt 01.09.2011, 20:23
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Standard

Zitat:
Zitat von diemuddi Beitrag anzeigen
hallo

ich habe auch eine fragen zum zusammen ziehen
mein freund und ich würde gerne zusammen ziehen ich bekomme hartz 4 und habe eine 1 jährige tochter die nicht von meinem freund ist. mein freund hat einen festen job und arbeitet ganztags.

jetzt wurde mir gesagt das er komplet für mich und die kleine aufkommen müsste das würde aber finanziell garnicht hinhauen kann mir jemand weiterhelfen ....

das wäre toll
lg
_________________________

Keine Ahnung!

Eventuell aber erst nach 1 Jahr!

Wenn dann Bedarfsgemeinschaft herrscht und Ihr werdet dann zusammengeworfen, er darf etwas mehr behalten wenn er arbeitet, was weiss ich 280 EURO aber sollte er gut verdienen umme 1800 Euro Netto dann eben ist er völlig dran.

Aber es werden sicherlich noch 1000 andere Antworten.

Elch

Kurzform es gibt Hartz IV Bedarfsrechner ganz grob

2 mal 346 EURO = 692 EURO
Kind 280 EURO = 972 EURO er Mehrbedarf Arbeit Rund 1250 EURO

Dann kommt Wohnung dazu was weiss ich 80 Quadratmeter und Heizung und Warmwasser das wird dadurch bestimmt,
ob Ihr in einer Pupsdorf Gegend wohnt, oder in München Schwabing.

Heisst Wohnung 600 EURO dazu
1250 + 650 EURO = 1850 EURO

Alles was er drüber verdient, dann= 0

Ansonsten füllt die ARGE das bis zu diesem Wert auf!

Wie gesagt das stimmt echt nur ganz grob was ich gerechnet habe, nur um ne Hausnummer zu haben.

Elch

Geändert von Elch (01.09.2011 um 20:37 Uhr)
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  #3  
Alt 01.09.2011, 20:28
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ja er verdient umgefahr 1700 netto muss aber auch noch unterhalt zahlen an ein kind und dann hat er ja auch noch unsere miete die ca. 760 warm ist da bleibt doch nicht wirklich geld um mich und meine tochter mit zu finanzieren
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  #4  
Alt 01.09.2011, 20:42
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Zitat:
Zitat von diemuddi Beitrag anzeigen
ja er verdient umgefahr 1700 netto muss aber auch noch unterhalt zahlen an ein kind und dann hat er ja auch noch unsere miete die ca. 760 warm ist da bleibt doch nicht wirklich geld um mich und meine tochter mit zu finanzieren
Wohnung da musste halt fragen das ist abhängig davon wo Ihr wohnt!

Jede Gemeinde zahlt anders!
Gawain hat hier einen Wohngeld Berechnungs Link!

Ansonsten wäre EUER Bedarf um 1700 Netto also ein Nullsummen Spiel!

Die Antworten Dir bestimt noch

Erstens seid ihr sofort ne Gemeinschaft oder erst nach 1 Jahr!???

Nach 1 Jahr wird eine Gemeinschaft automatisch gesehen!

Wie das mit den Unterhalten von Ihm ist wie das berechnet wird, das weiss ich nicht!

Könnte mir nur logisch vorstellen wenn er schon irgendwo 400 EURO ausbluten muss !

Das nur 1300 EURO gerechnet werden!!

Dann würde die ARGE 400 EURO ablaschen, das wissen hier die anderen aber vielll besser!

Elch
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  #5  
Alt 01.09.2011, 21:04
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okay danke dann warte ich mal was noch kommt aber du hast mir auch schon mal geholfen leider so wie ich befürchtet habe
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  #6  
Alt 01.09.2011, 21:09
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Zitat:
Zitat von diemuddi Beitrag anzeigen
okay danke dann warte ich mal was noch kommt aber du hast mir auch schon mal geholfen leider so wie ich befürchtet habe
Ja ich hab grob gerechnet1

1700 Netto

Wohnung 650 EURO

Solltet Ihr 760 EURO bekomen für Eure Wohnung müsst Ihr eben Eueren Dorf Ältesten fragen!


1700 Netto Verdienst und 650 EURO Miete = Nullsummen Spiel
Kriegt Ihr die 760 EURO genehmigt hättet Ihre einen Zusatzbedarf um eben 110 EURO dazu

Wenn man seine Kosten abzieht für andere Kinder bekommt Ihr das dazu!!

Reich werdet Ihr nicht werden, das ist schon einmal klar wie Kloss Brühe!

Elch
ezu
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  #7  
Alt 01.09.2011, 22:44
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Ja, das Einkommen Deines Freundes würde angerechnet werden und zwar unmittelbar und nicht erst nach 1 Jahr, wie Elch es meint.

Zitat:
§ 7 SGB II (Vermutung einer eheähnlichen Gemeinschaft)

(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Ebenfalls zum Einkommen zählt das Kindergeld; der Zuschlag für Alleinerziehende würde durch den Zusammenzug wegfallen. Stellt man Euren Bedarf dem Einkommen gegenüber, wird das Jobcenter wohl nichts mehr zahlen und Dein Freund würde in der Tat für Euch aufkommen müssen.

Gawain
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  #8  
Alt 02.09.2011, 07:43
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Ich habe immer meine Probleme damit wenn bei der BG derartige Unterschiede gemacht werden nur weil einer schon Kinder hat.Eigentlich wird die eheähnliche Gemeinschaft nur vermutet.Ich denke wenn der Partner dem widerspricht und nicht bereit ist vorerst für den anderen und die Kinder einzustehen könnte auch die Jahresregelung greifen.
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  #9  
Alt 02.09.2011, 09:23
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Da gebe ich Dir recht Kitty und bei einem gemeinsamen Kind wäre das alles ja auch nachvollziehbarer. Leider aber beharren die JC's darauf, die Leute als BG einzustufen, sobald Kinder im Haushalt leben.
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  #10  
Alt 02.09.2011, 09:34
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Mir wurde von einer SB mal erzählt, dass eine "eheähnliche Gemeinschaft" als gegeben gilt, sobald einer dieser 4 Punkte erfüllt ist und wir kennen das ja:
Länger als 1 Jahr = Bedarfsgemeinschaft!
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