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Mutter und Tochter in einem Haushalt! Wer kann helfen?

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  #1  
Alt 31.01.2008, 14:39
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Registriert seit: 30.01.2008
Beiträge: 2
Standard Mutter und Tochter in einem Haushalt! Wer kann helfen?

Hallo,

da hier sehr viele Leute angemeldet sind und immer gute Ratschläge erfolgen wende ich mich mit meiner Frage nun an euch.

Eine gute Freundin und Ihre Mutter leben in einer gemeinsamen Wohnung.

Nun ist die Mutter seit über einem Jahr Arbeitslos und fällt nun in Hartz 4. Ein Antrag wurde von ihr schon gestellt. Nun will natürlich das Amt auch die Finanzsituation (Verdient, Geld auf Konten, Bausparverträge, etc.) von der Tochter erfahren. Die Tochter ist noch in Ausbildung (daher Verdient nur etwa 500,- EUR) derzeit. Im Sommer wäre sie dann ausgelernt und würde normales Gehalt verdienen.

Nun die Frage. Was ist mit dem Geld im Bausparvertrag und auf einem Tagesgeldkonto (zusammen etwa 2.000,- EUR) der Tochter? Muss dieses Geld aufgelöst werden? Muss die Tochter für ihre Mutter zahlen?

Wie lange muss die Tochter nun ihre Daten, spricht Kontoauszüge und Sparvermögen offen legen? So lange die Mutter Hartz4 erhält?

Wäre wahrscheinlich besser gewesen wenn die Tochter vorher zu ihrem Freund gezogen wäre, da sie dann ja nicht im selbst Haushalt lebt oder können die Ämter dann trotzdem verlangen, dass die Tochter ihre Daten offen legt.

Über eine Antwort wäre ich euch sehr dankbar.

Wünsche allen ein schönes Wochenende !!!
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  #2  
Alt 31.01.2008, 15:35
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Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
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Hallo,

erwerbstätige Kinder(auch U25) die ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten können, bilden keine BG mit den Eltern.
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  #3  
Alt 31.01.2008, 18:01
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Registriert seit: 30.01.2008
Beiträge: 2
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Hallo,

schon mal danke für die Antwort.

Das heißt bis zu 25. Lebensjahr wird ihr Geld nicht heran gezogen obwohl sie bei ihrer Mutter wohnt? Heißt auch sie sollte bis zum 25. Lebensjahr daheim ausziehen oder sehe ich das falsch?

Warum wollen die dann alle Kontoübersichten, sowie Bausparunterlagen von ihr sehen?

Soll damit vermieden werden, das die Mutter heimlich Geld parkt oder wie darf ich das verstehen?

Für eine weitere Antwort wäre ich sehr dankbar.
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  #4  
Alt 31.01.2008, 18:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
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Hallo,

generell bildet ein erwerbstätiges Kind, das seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten kann nie eine BG mit den Eltern auch wenn diese im gleichen Haushalt leben.

Es wird nur geprüft ob die Tochter ihren eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann und somit kein Teil der BG mehr ist.

Da die Tochter nur 500€ verdient wird noch ein Anspruch auf ergänzendes ALG2 bestehen.
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