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#1
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Ich habe 17 Jahre im Ausland gelebt und komme nun wegen Trennung mit meiner 9 jährigen Tochter nach Deutschland zurück. Die erste Zeit können wir wohl bei meinen Eltern unterschlüpfen - da beide krank sind, ist das wirklich nur eine Notlösung. Ich brauche also so schnell wie möglich einen Job, eine Wohnung eine Schule... Wo beginne ich? Ich bin natürlich auch nicht mehr in Deutschland gemeldet - und ohne Wohnung kann ich mich nicht anmelden.... oder muss ich das dann bei meinen Eltern tun um überhaupt bei der Arge vorsprechen zu können? Ohne Meldebescheinigung kann ich meine Tochter auch auf keiner Schule anmelden...Puh! Hat jemand einen Tipp für mich wo ich am besten anfangen soll?!
Vielen Dank! |
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#2
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du meldest dich bei deinen eltern an und dann beginnt die rennerei zu den behörden.
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#3
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Zitat:
Danach habe ich mich mit meiner Tochter auf dieser Anschrift angemeldet und bin dann zur Arbeitsagentur gegangen und habe mich arbeitssuchend gemeldet. Morgen geht es zum Sozialamt, wg Erstausstattung und Geldleistungen. Mehr wüsste ich auch nicht. |
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#4
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Thailand
Hallo was macht dein Seelenstriptease um wieder in Deutschland, Leistungen zu bekommen, wie sind deine Erfahrungen mit den Behörden? Bekommst du Leistungen nach 17 Jahren abwesendheit? Ich höre was von 4 Jahren. MFG altersarmut |
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#5
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als deutscher staatsbürger hat man auch nach 17 jahren und mehr anspruch auf soziale leistungen.
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#6
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@ Danielo - da musste mir mal die Logik verständlich machen zu dem Umstand den ich ich in einem anderen Tread von Dir beantwortend registrieren durfte.
Wenn jemand wie der kranke Herr Dübel (alkohlkrank) 17 Jahre lang erklärt er wolle nicht arbeiten und somit nichts in die Sozialkassen einzahlt soll der gekürzt und bevormundet werden, Streicdhungen nach Westerwelle sind dann vollends korrekt ! Wenn sich aber jemand 17 Jahre von Deutschland, aus welchen Gründen auch immer, verabschiedet hat und offensichtlich dort nicht sein Glück gefunden hat dann ist das scheinbar voll in Ordnung hier nach dieser Zeit die Hände aufzuhalten und zu sagen, zahlt mal ???? Das ist keine Kritik an FormiHH, es geht mir nur nicht in den Kopf warum Danielo sich bei einem der hier im Lande verweilt aufregt und bei einem der 17 Jahre nix eingezahlt hat das als logisch und selbstverständlich hinnimmt das man einen Leistungsanspruch hat ??? Normal hätte ich diese Kritik am berechtigten Leistungsbezug hier auch mal erwartet, aber scheinbar reicht es ihm jetzt schon einfach Deutscher Staatsbürger zu sein. Hoffentlich begreifste jetzt mal warum ich mich angeblich so aufrege! Für mich hat ein Dübel mehr Anrecht wie FormiHH, der muss schließlich solche Stänkereien wie die von Danielo hier im Lande über sich ergehen lassen! |
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#7
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nach der geltenden gesetzeslage haben beide das gleiche recht auf sozialleistungen nach sgb2. so einfach ist das, herr gescheiterter kandidat zur wahl des bürgermeisters in geilenkirchen.
und wenn der dübel seiner mitwirkungspflicht nicht nach kommt, dann wird er eben sanktioniert. ist doch logisch, oder? Geändert von Danielo (11.03.2010 um 15:33 Uhr) |
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#8
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Es ist einfach unglaublich, Herr Grunert. Sie wissen nicht was sie sagen. Heute so, morgen so! Wie wird es denn morgen sein, Herr Grunert? Mal sind alle gleich wie Dübel, und dann machen sie wieder Abstriche – auf sie ist kein Verlass, Grunert!
Das haben sie eben fabriziert. Ich nutze mal ein anderes Schema, vielleicht macht’s ja klick: Definition: A = {xD, xG, xS,…… /für alle xi in A gilt xi=xD} A ist die Menge ALLER Arbeitslosen, xi sind alle möglichen Menschen die arbeitslos sind xD = Dübel, xG =Grunert, xS = sebshep, et cetera…….. Sie meinten: alle Arbeitslosen sind gleich. (Jedenfalls haben sie das gestern noch von sich gegeben und meinten alle, aber auch alle arbeitslosen Menschen sind wie Dübel) Es gibt keine Unterschiede (siehe Definition), d.h. alle Elemente in A sind gleich. xi = xD Sie meinten weiter: xF = FormiHH ist nicht wie Dübel, also xF nicht xD, somit kann xF kein Element in A sein, da xD in A ist. Das ist aber ein Widerspruch Herr Grunert, denn xF ist arbeitslos und A ist die Menge aller Arbeitslosen, somit muss xF ein Element in A sein, und xF = xD und hat Recht auf Harz IV, wie Dübel!!! Scheiss ne? Quad Erat Demonstrundum |
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#9
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...es ist ja nicht so, dass ich in den 17 Jahren in Spanien nicht gearbeitet habe - habe in Deutschland sicher auch Anspruch auf Arbeitslosengeld...wird jedoch nicht viel sein - da ich nur saisonmässig gearbeitet habe und dann auch noch im Familienbtrieb meines Ex Partners - also mit minimalem Gehalt...ich Schaf! Ich habe auch echt nicht vor mich nun auf die faule Haut zu legen - nur ist es echt schwer von Spanien aus etwas zu organisiseren und ich möchte echt nicht mit meiner Tochter unter der Brücke schlafen müssen wenn wir ankommen. Daher gaaaaanz schnell Wohnung, Schule, Arbeit und weg mit Unterstützung - selbst ist die Frau - momentan allerdings etwas hilflos...
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#10
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Ist ja schön das Sie 17 Jahre da Arbeit hatten, aber davon hatten die Systeme in Deutschland nichts.
In Spanien ist der Sozialstat nicht so großzügig also kommt man wieder nach Deutschland denn der Steuer und Beitragszahler wird schon dafür Aufkommen das man gut Leben kann. |
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