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Nach der Ausbildung ohne Job Hartz IV oder Sozialhilfe

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  #1  
Alt 02.06.2008, 17:07
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Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 1
Standard Nach der Ausbildung ohne Job Hartz IV oder Sozialhilfe

Hallo,

ich bin neu hier und hab einige wichtige Fragen.
Ende Juli läuft meine Leerzeit aus und so wie es aussieht werd ich nicht übernommen.
Dazu zieht mein Vater (bei dem ich momentan wohne) weg, sodass ich mir eine eigene Bleibe suchen muss.
Ich könnte bei den Eltern meiner Freundin wohnen. Sie wohnt in einem anderen Bundesland.

Nun meine Fragen. Bekomm ich Hartz IV oder Sozialhilfe und wie sieht das aus wenn ich zu meiner Freundin ziehe in beziehung auf die Höhe des Geldes was ich bekomme und mit dem Ummelden bzw. Arbeitslos melden in einem anderen Bundesland.

Es ist sehr dringend. Ich hoffe ich bekomm hier wichtige Infortmationen und Tips was ich machen muss usw.

Vielen Dank schonmal

Dustin
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  #2  
Alt 02.06.2008, 17:38
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Registriert seit: 02.06.2008
Beiträge: 26
Standard

Moin,

also als erstes, du hast Anspruch auf ALG I, d.h. bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, so schnell wie möglich, denn wenn es für dich absehbar ist, dass du nicht vom AG übernommen wirst, bist du verpflichtet, dich umgehend, spätestens 3 Monate ! vorher dort zu melden. Tip: lass dir vom AG bescheinigen, dass du nicht übernommen wirst nach der Ausbildung (also wenn es 100 % feststeht), das legst du dann unverzüglich (also ohne schuldhaftes Zögern - so die verwaltungsrechtliche Präzisierung) dort vor.

Also ALG I beantragen bei der Agentur für Arbeit, zweitens ALG II bei der zuständigen ARGE (oder wie das bei euch heißt) beantragen, da das ALG I ggf. nicht ausreichen wird, um deinen Lebensunterhalt zu sichern.

Sozialhilfe, heute heißt das Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter (SGB XII) bekommst du nicht, dazu bist du zu jung und nicht erwerbsfähig? geh ich nicht von aus.

Zur eigenen Bleibe:

Wenn dein Vater wegzieht, ich nehme an du bist schon 18, ist er nicht mehr für dich verantwortlich und im Grundsatz (es gibt also auch Ausnahmen) nicht zum Unterhalt heranzuziehen. Volljährigkeit hat also auch Nachteile ....

Du musst dich bei deiner ARGE erkundigen, was an Unterkunftskosten (also Miete + Betriebskosten + Heizkosten) angemessen ist. Bei der erstmaligen Anmietung einer Wohnung (also die erste eigene Bude) können Beihilfen für die notwendige Einrichtung (in der Regel sind das Geldmittel für die Anschaffung von Gebrauchtmöbeln, Gardinen, Lampen etc.) gewährt werden. Eine Mietsicherheit würde als Darlehen, soweit erforderlich, bewilligt werden. Aber: es gibt auch Gegenden, in denen Wohnraum ohne Mietsicherheit zur Verfügung steht, da wird dann gerne drauf verwiesen, dass es auch ohne Mietsicherheit geht - na viel Spaß dabei....

Das mit dem Umzug zur Freundin könnte heikel werden, da ist man schnell in einer sogenanten Bedarfsgemeinschaft, das kann problematisch werden. Das zu erklären würde aber den Rahmen sprengen. Tip: geh mal zu einer Beratungstelle am Ort.

So Schluss für heute, muss mich noch ein bischen ausruhen, damit ich morgen ausgeruht an meinem Schreibtisch bin - in meiner ARGE.

Gruß hanabi
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  #3  
Alt 03.06.2008, 11:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2007
Beiträge: 1.307
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Hallo,

natürlich sind deine Eltern auch weiterhin zu Unterhaltszahlungen verpflichtet (sofern du diese nicht selber decken kannst) auch wenn sie in eine andere Stadt ziehen!
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