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Nach der Scheidung, ohne nichts

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  #1  
Alt 11.07.2008, 22:59
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Registriert seit: 11.07.2008
Beiträge: 1
Standard Nach der Scheidung, ohne nichts

Guten Abend!

Meine Tochter will sich von Ihren Ex Ehemann scheiden lassen und der Ex. Partner ist damit einverstanden. Beide leben von Hartz IV. Meine Tochter will die Wohnung des Ex. verlassen und hat außer paar Klamotten nichts. Alle Sachen waren vor dem Heirat da und der Ex. hat diese alles selber bezahlt oder von seinen Eltern diese bekommen.

Also, wenn sie jetzt bald eine neue Wohnung zieht, dann hat Sie praktisch nichts. Und ich kann Ihr auch nicht viel helfen, da ich selber eine kleine Rente habe.
Wie viel Geld erhält Sie vom Jobcenter? Um z.B.: einen Kühlschrank, eine Waschmaschine, einen Bett, eine Küche usw. kaufen kann?
Wie viel Geld erhält Sie für den Umzug? ( 150Km Entfernung)
Kann mir bitte jemand das sagen und wie muss man da vorgehen, Anträge stellen usw.?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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  #2  
Alt 12.07.2008, 07:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.07.2008
Beiträge: 153
Standard

Hallo,

sie sollte sich als 1. eine neue Wohnung suchen, welche den Angemessenheitskriterien des Jobcenters entspricht (i.d.R. 360€/warm p.P.). Für diese Wohnung läßt sie sich ein Wohnungsangebot geben und reicht dieses bei der Behörde ein, zusammen mit einer Erklärung, dass sie sich scheiden lassen wird und daher eine neue Wohnung benötigt. Bestenfalls auch gleich mit einer Bestätigung des Scheidungsanwaltes.

Nachdem sie die Zustimmung zur Anmietung erhält, kann sie den Mietvertrag unterschreiben.
Diesen gibt sie dann zusammen mit einem komplett neu ausgefüllten ALG II Erstantrag (inkl. aller Anlagen) am Besten bei einem vorher vereinbarten Termin, im Jobcenter ab.
Fortan erhält sie eine eigene BG-Nummer und ist ihre eigene Bedarfsgemeinschaft.

Bei diesem Termin kann sie ebenso einen Antrag auf "Erstausstattung" der Wohnung stellen.
Sie muß dies schriftlich tun, mit genauer Auflistung derer Dinge, die sie benötigt. Außerdem mit einer Stellungnahme, warum sie keine Möbel besitzt und weshalb sie keine Möbel aus der alten Wohnung mitnehmen kann. Das Jobcenter wird danach genau den Zugewinn in der Ehe überprüfen und sich möglicherweise weigern, dem Antrag stattzugeben.
In dem Fall, also bei einem Ablehungsbescheid, schleunigst Widerspruch einlegen und eine Rechtsberatung aufsuchen.

Was die Umzugskosten angeht, so kann sie auch diese beantragen.
Jedoch erscheint es mir unlogisch, Umzugskosten für ihre Wohnungseinichtung zu beantragen, wenn man doch gar keine Möbel besitzt (s.o.) .. das wird auch der Behörde auffallen. Du schreibst, dass sie außer Klamotten nichts hat - dem entsprechend benötigt sie m.E. auch keine Umzugskosten, da sie die Klamotten ja evtl. selbst in ein paar Koffern dorthin transportieren kann. Im besten Fall erhält sie die Kosten für einen Leihwagen + Benzinkosten. Aber das ist fraglich, gerade wenn ihr im selben Atemzug argumentiert, dass sie nichts besitzt und per Erstausstattung alles neu beantragt.

Wenn der Umzug durch ist, wird sie ca. einem Monat nach Beginn des neuen Mietverhältnisses einen Aufhebungsbescheid des Jobcenters der alten Stadt erhalten. D.h., dass sie sich schleunigst, sobald sie in der neuen Stadt angekommen ist, beim dortigen Jobcenter melden muß und nochmals einen komplett neu ausgefüllten ALG II Erstantrag inkl. der Anlagen abgeben muß.

Viel Glück!
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  #3  
Alt 20.09.2009, 20:31
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Registriert seit: 20.09.2009
Beiträge: 3
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so ich hab da auch mal ne frage bezüglich des arbeitslosen geld 2

also ich beziehe arbeitslosen geld 2 und hab vor aus zu ziehen bei meinen eltern,so mich würde mal interessieren wie viel geld man zur verfügung bekommt für möbel ect(küche,tisch bla bla bla dinge die man eben benötigt) den ich besitze nur ein kleiderschrank sonst nix und eine matrazte aber kein bett,würde mich mal interessieren danke schon mal im voraus für die antort
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  #4  
Alt 21.09.2009, 10:08
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Du wirst die Erstaustattung beantragen müssen und mußt genau auflisten was du noch benötigst.Es gibt dann eine pauschale Summe die aber auch nur für Gebrauchte Sachen reicht.
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  #5  
Alt 21.09.2009, 16:49
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vielen dank kitty121 das hab ich mir auch gedacht aber besser wie nix gestellt zu bekommen vom amt.

ob du vlt eine ahnung hast wie viel geld das ungefähr ist ? so ca.

also ich brauch bestimmt:Sofa, ein bett,tisch und stuhl zum essen oder schreiben,küche(auch besteck?),waschmaschine,TV,Kleiderschrank ob ich das alles bekomme? wäre nett wenn du mir darauf antwortest,danke schon mal
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  #6  
Alt 22.09.2009, 10:34
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Die genauen Summen kenne ich da auch nicht.Ich weiß von einem Nachbarn das dieser für die Erstaustattung 1000 Euro bekommen hat.Davon mußte er alles bestreiten.
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  #7  
Alt 23.09.2009, 10:03
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okay danke schön Kitty121
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