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#1
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Hallo,
Ich bin jetz ca 14 Monate wegen Implantateverpflanzung an den Bandscheiben krank geschrieben, das Krankengeld läuft in ca 2-3 Monaten aus. Alg1 habe ich noch 2 Monate Anspruch, dann würde Hartz4 greifen. Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin und meiner 2jahre alten Tochter in einer BG, die Wohnung ist ca 70qm groß und kostet im Monat 375 euro + 100 euro Nebenkosten. meine Lebensgefährtin ist psyhisch labil und ist deswegen krank geschrieben. wir stehen beide in keinem Beschäftigungsverhältniss. da ich immer noch Probleme mit der Krankheit habe, hab ich Teilrentenantrag gestellt, der abgelehnt wurde. meine frage: wieviel hartz 4 würde ich so ca bekommen bzw wie genau wird das berechnet und bekomm ich überhaupt was ? (Wohngeld etc) gruß Geändert von Skar (27.01.2009 um 16:14 Uhr) |
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#2
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Ich weiß ja nicht welches Geld deine Frau bekommt aber bei ALG2 bekommt ihr die normalen Regelsätze.
Es gibt Rechner wo du das genau ausrechnen kannst.Wohngeld gibt es nicht denn bei ALG2 gibt es den Wohnzuschuß. |
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#3
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meine Lebensgefährtin bekommt ca 1000 euro Krankengeld und hat noch anspruch auf Alg1, wie genau das nun berechnet wird, für das Alg2 was ich bekomme weiß ich ebend nicht.
gruß |
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#4
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Mal was grundsaätzliches,
wenn Skar nicht arbeitsfähig ist, dann bekommt er auch kein ALG II ( SGB II) oder habe ich einen Denkfehler. Gruß Klaus |
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#5
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die frage bezog sich darauf wenn das Krankengeld tatsächlich ausgelaufen ist, wie es dann ausschaut, wenn es schon keine Teilrente gibt, muss man doch was anderes bekommen, kann doch net sein das man sozusagen dann in der Luft hängt.
gruß Geändert von Skar (29.01.2009 um 11:30 Uhr) |
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#6
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Hoi,
mit dem Bescheid der KK das dann das KG ausläuft einen Antrag auf Alg.II stellen, dort wird geprüft ob ggf. ein Anspruch auf Alg.I besteht. Auf jeden Fall wird Alg.II gezahlt, man hängt nicht in der Luft, immerhin besteht die Möglichkeit das man ja wieder mal arbeiten kann oder könnte. Auf jeden Fall ärztl Unterlagen einsammeln und ggf. ein med,Gutachten beim AA erstellen lassen damit man nicht arbeiten annehmen muss die man nicht leisten kann.So war es zumindest bei mir. Gruß Mercedes |
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#7
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ALG II (SGB II) wird nur gezahlt wenn man erwebsfähig ist.
Ansonsten wäre Skar ein Fall für die Sozialhilfe ( SGB VII). Die gesetzlich Krankenkassen zahlen Krankentagegeld maximial 78 Wochen innerhalb 3 Jahren. Siehe SGB V § 48. Gruß klaus |
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#8
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Richtig Klaus!!!
Auch wenn wir nicht immer der selben Meinung sind :-).... Lieben Gruß |
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#9
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@Biene67
Das wäre mir viel zu langweilig und fade. Ich weiss dass ich unbequem bin, stehe dazu. Gruß klaus |
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#10
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Danke für die Antworten, ich hab noch nie irgendwie mit Sozialhilfe zutun gehabt.
kann man davon überhaupt Leben bzw eine Familie ernähren ? Ich hab jetz erstmal einen Wiederspruch gegen den bescheid der Rentenversicherung laufen, hoffentlich bringt das was. Verschlechterungsantrag hab ich auch gestellt um eventuell mehr prozente auf Schwerbehinderung zu bekommen. gruß Geändert von Skar (29.01.2009 um 11:33 Uhr) |
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