nach krankheit hartz4

  • Hallo,


    Ich bin jetz ca 14 Monate wegen Implantateverpflanzung an den Bandscheiben krank geschrieben,
    das Krankengeld läuft in ca 2-3 Monaten aus.


    Alg1 habe ich noch 2 Monate Anspruch, dann würde Hartz4 greifen.


    Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin und meiner 2jahre alten Tochter in einer BG, die Wohnung ist ca 70qm groß
    und kostet im Monat 375 euro + 100 euro Nebenkosten.
    meine Lebensgefährtin ist psyhisch labil und ist deswegen krank geschrieben.
    wir stehen beide in keinem Beschäftigungsverhältniss.


    da ich immer noch Probleme mit der Krankheit habe, hab ich Teilrentenantrag gestellt, der abgelehnt wurde.
    meine frage:


    wieviel hartz 4 würde ich so ca bekommen bzw wie genau wird das berechnet und bekomm ich überhaupt was ? (Wohngeld etc)


    gruß

  • die frage bezog sich darauf wenn das Krankengeld tatsächlich ausgelaufen ist, wie es dann ausschaut, wenn es schon keine Teilrente gibt, muss man doch was anderes bekommen, kann doch net sein das man sozusagen dann in der Luft hängt.



    gruß

  • Hoi,
    mit dem Bescheid der KK das dann das KG ausläuft einen Antrag auf Alg.II stellen, dort wird geprüft ob ggf. ein Anspruch auf Alg.I besteht.
    Auf jeden Fall wird Alg.II gezahlt, man hängt nicht in der Luft, immerhin besteht die Möglichkeit das man ja wieder mal arbeiten kann oder könnte.
    Auf jeden Fall ärztl Unterlagen einsammeln und ggf. ein med,Gutachten beim AA erstellen lassen damit man nicht arbeiten annehmen muss die man nicht leisten kann.So war es zumindest bei mir.
    Gruß Mercedes

  • ALG II (SGB II) wird nur gezahlt wenn man erwebsfähig ist.
    Ansonsten wäre Skar ein Fall für die Sozialhilfe ( SGB VII).
    Die gesetzlich Krankenkassen zahlen Krankentagegeld maximial 78 Wochen innerhalb 3 Jahren.
    Siehe SGB V § 48.


    Gruß klaus

  • Danke für die Antworten, ich hab noch nie irgendwie mit Sozialhilfe zutun gehabt.
    kann man davon überhaupt Leben bzw eine Familie ernähren ?


    Ich hab jetz erstmal einen Wiederspruch gegen den bescheid der Rentenversicherung laufen, hoffentlich bringt das was.


    Verschlechterungsantrag hab ich auch gestellt um eventuell mehr prozente auf Schwerbehinderung zu bekommen.




    gruß

  • Sorry,
    wenn meine Antwort nicht korrekt war.
    Ich war / bin in einer ähnlichen Situation.
    Krankengeld lief aus,AlgI. und dann Alg.II bezogen.Rente abgelehnt also weiter Alg.II.mit AU Bescheinigung.
    Med. Gutachten erstellt über die möglichkeiten einer ggf. Tätigkeit.
    Sozialhilfe greift nur wenn man schon auf Rente oder Teilrente ist bzw. unter 3 Std. arbeiten kann.
    So wurde es mir gesagt.Falls es doch anders geht, bin für jeden Tip dankbar.
    Gruß Mercedes