Nach Widerspruch gegen Versagungsbescheid, private Fragen von der Widerspruchsstelle

  • Hallo Zusammen!


    Ich habe ein wenig Ärger mit dem Jobcenter.
    Die ganze Vorgeschichte lass ich mal weg und frage nur um Rat zum aktuellen Problem.


    Ich musste Widerspruch einlegen, weil mir kein Geld für die Unterkunft gewährt wurde, weil der Hauptmietvertrag fehlt.
    Ich wohne zur Untermiete in einer WG und der Hauptmieter will nichts mit dem Jobcenter zu tun haben und verweigerte mir die Einsicht, bzw. Weitergabe seiner Daten.
    Da sie einen gültigen Mietvertrag von mir haben, habe ich deswegen Widerspruch eingelegt, denn mir wurde unterstellt ich würde die Mitarbeit verweigern.


    Dieser Typ von der Widerspruchsabteilung, hat mir jetzt neue Fragen geschickt, die ich beantworten soll und ich finde sie teilweise... ziemlich privat.
    Hier sein Schreiben:


    Ihr Widerspruch vom 11.11.2016 ist am 11.11.2016 eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen W 2016/xxxx geführt.


    Ich habe die Leistungsakte genau gesichtet. Dies ist Anlass für weitere Fragen an Sie:


    Sie wohnen mit Herr X seit 01.03.2016 in der gleichen Wohnung und haben einen Untermietvertrag mit ihm vorgelegt. Sie haben angegeben, dass die gesamte Wohnfläche 120 qm betrage, von denen Sie 50 qm angemietet hätten. Wie erfolgt die Abgrenzung? Gibt es einen Abschluss zwischen Ihrem Bereich und dem von Herrn X? Welche Räume stehen ausschließlich Ihnen zur Verfügung und welche werden gemeinsam genutzt? Wie kaufen Sie Lebensmittel und Artikel des täglichen Gebrauchs ein und wie ist geregelt, wer welchen Anteil zahlt? Bitte weisen Sie die Zahlungen der Untermiete an Herrn X ab 01.03.2016 durch Vorlage entsprechender Kontoauszüge nach. Zu wieviel Prozent wird mit Gas bzw. Holz geheizt? Beschaffen Sie als Untermieterin zum Teil selbst Holz? Legen Sie ggfs. Quittungen hierzu vor. Haben Sie bereits vorher mit Herrn X in einer gemeinsamen Wohnung gelebt? Ggfs. Adresse und Zeitraum angeben. Welcher Art ist Ihr Verhältnis zu Herrn X?


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    So... zum Teil einfach zu beantworten, es ist ein Haus, keine Wohnung und wir haben separate Schlafzimmer und eine gemeinsame Wohnküche, die meist nur von mir genutzt wird, weil Herr X noch ein eigenes Wohnzimmer hat.
    Miete wurde (habe ich auch angegeben, dass ich Mietschulden seit dem Datum habe) noch nicht gezahlt, weil ich ja kein Bedarffür die Unterlunft bewilligt bekommen habe. Je nachdem wer Zeit hat kauft ein, ist einfacher praktischer, wieso sollte einer nochmal alleine einkaufen, wenn der Andere sowieso geht. Abgerechnet wird dann anhand Kassenbon. Holz habe ich nichtmal angegeben, dass ich dafür Heizgeld brauche, denn Herr X ist Zimmererlehrling und kriegt alte Sparren etc. umsonst zum verfeuern.
    Wir haben auch vorher schon in einer WG zusammen gewohnt, wir haben so eine Art On/Off offene Beziehung und mal nur Freundschaft Ding. Und genau das ist mir viel zu privat, denen das zu beantworten. Fakt ist, wir haben keine eheähnliche Gemeinschaft und getrennte Kassen.


    Wie antworte ich denn nun am Besten auf diese Fragen, dass mir daraus kein Strick gedreht wird? Des Menschen willen ist sein Himmelreich, ich kann doch Leben wie ich möchte, ohne dass Jemand gleich für mich mitbezahlt :(


    Mal davon ab, wurde Herr X im dritten Lehrjahr fristlos gekündigt (weil angeblich krankmeldung zu spät kam) und steht mit seinem Chef vor Gericht.
    Ich will mich also weder bereichern, noch hat er selbst Geld um "mich noch durchzufüttern".


    Hoffe ihr könnt mir helfen und habt einen Rat, wie ich darauf Antworte


    LG! :)

  • Weiß das Jobcenter, dass ihr davor schon zusammengelebt habt? Seid ihr gemeinsam umgezogen oder hast du zwischendurch mal allein gewohnt? Wie bezahlt(e) er als LEHRLING ein 120 qm Haus? Insbesondere, wo du ja seit März offensichtlich nichts zur Miete beigesteuert hast?


    Der gemeinsame Umzug bzw. das bereits vorliegende gemeinsame Wohnen in der Vergangenheit sind ein Indiz für eine Bedarfsgemeinschaft. D. h., man hält euch für ein Paar, so dass nicht nur einer ALG 2 beziehen kann, sondern beide hinsichtlich des Hilfebededarfs zu prüfen sind.


    Auch die Tatsache, dass er dich trotz weit mehr als 2 Monatsmieten Rückstand nicht gekündigt und Räumungsklage erhoben hat, wird zu euren Ungunsten sprechen.


    Und ich sehe es genauso, das stinkt doch, was ihr da abzieht.

  • Nein, wissen sie bisher nicht.
    Sind gemeinsam umgezogen ja, da wir ja aus der alten Wohnung ausziehen mussten. Er hatte hier im Ort eine Ausbildungsstelle und ist durch einen Arbeitskollegen an das Haus gekommen. Es war unglaublich herunter gekommen und Kaltmiete beträgt 400 Euro. Er konnte es selber nicht zahlen, auch dort bestehen Mietschulden. Wir wohnen ländlich und nicht in einer teuren gegend.


    Was soll da stinken? Er hat gerade selber kein Gehalt mehr, wie oben geschrieben und selbst wenn, hast du selbst eingesehen das ein Azubi Gehalt sehr gering ist. Mich würde diese Unterstellung mal interessieren?! Es geht hier um 200 Euro Kaltmiete und 100 Euro Nebenkosten für mich. Das Haus ist komplett unrenoviert (hier ist eine alte Frau drin gestorben, seit Erbauung wurde hier nichts drin gemacht). Das "Bad" ist eine halbe Ruine, es läuft der Regen rein, weil das Dach undicht ist.. keine AHnung was du dir für einen Wohlstand vorstellst.


    Selbst wenn wir 100x zusammen gewohnt haben, heisst es nicht das wir eine eheähnliche Beziehung haben. Ein befreundetes Paar ist seit 7 Jahren zusammen, haben jetzt ein Haus zusammen und auch dort wird alles Strikt 50/50 geteilt.

  • Meine Liebe, ich wäre diejenige, die über so einen Widerspruch entscheidet. Insoweit sind meine Aussagen qualifiziert. Spätestens, wenn der Kollege beim Einwohnermeldeamt anruft und heraus bekommt, dass sowohl du als auch dein "Vermieter" zusammen umgezogen seid und demnach schon länger als ein Jahr zusammen lebt, so dass ihr beweisen müsstet, dass ihr keine BG seid, wird es ganz arge Probleme für dich geben. Und ich würde es herausfinden, habe es ja hier auch... Der Kollege in deiner WS-Stelle scheint auch nicht auf den Kopf gefallen zu sein, von daher ist es wohl nur eine Frage der Zeit.


    Wo ist jetzt überhaupt euer Problem? Wenn er jetzt auch arbeitslos ist und erstmal eine Sperrzeit erhält, danach sicherlich recht wenig ALG 1, wird er auch ALG 2 brauchen. Also lasst euch gemeinsam berechnen und gut ist es. Dann gibts auch Miete.


    Die Hunde interessieren das JC im Übrigen auch nicht... Und wenn ihr im März 16 dort eingezogen seid war das in seinem 2. Lehrjahr. Dass seine Ausbildung in dem Ort war, kann also nicht der Grund für dein Einzug in die Bruchbude gewesen sein, denn zu dem Zeitpunkt hat er schon anderthalb Jahre Lehre hinter sich gehabt.