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Nachforderung Krankenkasse trotz ALG II

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  #1  
Alt 05.02.2009, 17:19
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Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 4
Standard Nachforderung Krankenkasse trotz ALG II

Hallo Zusammen,

ich war die letzten 8 Jahre selbständig und bin im Okt.08 ins ALG II gerutscht, weil ich schon länger nur 170 Euro im Monat an Einkommen hatte und es einfach so nicht weiterging. Während meiner Selbständigkeit war ich nicht krankenversichert, da es auch nach der Einführung der Pflichtversicherung (1.4.07) für Selbständige erst ab 1.1.2009 PFLICHT wurde.
Nun bin ich seit Okt.08 über die Arge krankenversichert (d.h. die zahlen die Beiträge) und die AOK hat die Gelegenheit genutzt, Beiträge für die 1,5 Jahre von mir nachzufordern (insgesamt 3500 Euro). Da ich weder diese Summe noch irgendeine Rate bezahlen kann, habe ich bei meinem ALG II-Leistungsträger ein zinsloses Darlehen beantragt, das jedoch abgelehnt wurde.
Das bedeutet, das die AOK jetzt jeden Monat knapp 200,- Euro Säumniszuschläge auf die Grundsumme zurechnet und ich am Jahresende bereits bei knapp 6000 Euro und Ende nächsten Jahres bei knapp 10.000 Euro Schulden bin. (Antrag auf Erlaß der Säumniszuschläge wurde abgelehnt)
Jeder der das hört ist empört - doch was kann ich tun??? Welche rechtliche Handhabe habe ich gegen die AOK und auch gegen meinen Leistungsträger, der mich bereitwillig weiter in die Misere rutschen läßt ??

Wer hat einen Tipp für mich?

Schöne Grüße
Sachsenlady
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  #2  
Alt 05.02.2009, 19:18
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.412
Standard

Versteh ich jetzt nicht.Du bist doch bei der AOK erst seit deiner Arbeitslosigkeit versichert.Wieso können die dann überhaupt von dir irgendwelche Beiträge nachfordern dazu müßtest du doch einen Mitgliedsvertrag geschlossen haben und wenn du vorher keine Versicherung hattest ist das doch deine Sache.Würde ich an deiner Stelle einen Anwalt um Rat fragen ob das von der AOK überhaupt rechtlich so in Ordnung ist.
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  #3  
Alt 05.02.2009, 19:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Kirchheim-Heimstetten
Beiträge: 685
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Hallo,

die Versicherungspflicht besteht für alle die der GKV zuzuordenen sind seit 01.04.2007 und damit ist die Beitragsnschforderung rechtlich gesehen in Ordnung. Nur weil du Selbstständige warst bist du nicht automatisch der PKV zuzuordnen. Der Termin 01.01.2009 gilt nur die Nichtversicherten, die der PKV zuzuordnen sind. Das sind Menschen die zuletzt in der PKV waren.
Leg gegen den negativ beschiedenen Antrag Widerspruch ein, da du solange dein Beitragskonto nicht ausgeglichen ist keine vollen Leistungen aus der GKV bekommst. Die ARGE hat eine geisse Fürsorgepflicht.

Versuch es mal so.

Gruß klaus
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  #4  
Alt 30.06.2009, 23:19
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Registriert seit: 30.06.2009
Beiträge: 2
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Hallo, das ist ein interssantes Thema.
Was heißt oder bedeudet geisse Fürsorgepflicht ??

LG Atebe
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