|
|||||||
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo Zusammen,
ich bin recht neu hier und so hoffe ich, das meine Anfrage sich an der richtigen Stelle befindet. - Folgendes: Im Nov./2004 meldete ich als Existenzgründer mein Gewerbe an. - Per Zufall erhielt ich im Mai/2007 eine Teilzeitstelle im Angestelltenverhältnis (Ärztehaushalt). Mein Gewerbe meldete ich in ein Nebengewerbe um. Behielt dann nur noch einen Auftraggeber, für den ich seit Anf.2005 tätig bin (Arzt)- führe dort allg.Schreibarbeiten /-u. Hilfsarbeiten durch. Nun wurde mir zum 31.07. aus betriebl.Gründen gekündigt (auch Ärzte). -Meldete mich arbeitslos. - Unter "Hinzuverdienst" entnahm ich, das ich bis 165 € hinzu verdienen darf. Weiterhin steht, wenn man neben einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit mehr als 18/ - oder 12 Monate einen Nebenjob/Gewerbe hatte und höher ist, würde sich der Freibetrag erhöhen. - Bei der Antragsabgabe wies mich die Sachbearbeiterin auch darauf hin, das ich einen Antrag stellen sollte betr. Erhöhung des Freibetrages. Des weiteren sollte ich die Ein-/Ausgaben von Aug. 2009 bis Juli 2010 beilegen. - Dies tat ich dann auch. - All die Jahre hatte ich einen Gewinn. Aber genau im Jahr 2009 -bis Anf.diesen Jahres ein Minus. Fügte dem Amt daher das Zeugnis bei, da ich eine Fortbildung zur Arztsekretärin teilnahm. Da ich für einen Arzt arbeite - und für ihn weitere/andere Aufgaben übernehmen kann, war ich glücklich dieses Jahresseminar für teures Geld zu erhalten. - Das Finanzamt hat mir bei der Steuererklärung die Betriebsausgaben voll anerkannt. - Aber nun schreibt heute die Arbeitsagentur: ... ein erhöhter Freibetrag kann nicht berücksichtigt werden, da ich in der Zeit vom ....... bis... keinen Gewinn erwirtschaftet habe. - Es können lediglich Ausgaben berücksichtigt werden, die unmittelbar mit der selbständigen Tätigkeit in Bezug stehen. Super! - Mein Gewerbe lautet: Büroservice - Betreuung von Kindern, - Betreuung von Senioren (nur Dienstleistunge) - Haushaltshilfe - Küchenhilfe Ich arbeite für einen Arzt in der Arztpraxis, die Tätigkeit beliefen sich auf allg. Schreibarbeiten. - So finde ich schon, wenn ich eine Weiterbildung zur EDV-medizinischen- Assistentin (Arztsekretärin) mache, das diese schon im Zusammenhang zu meinem Gewerbe steht. Da bilde ich mich fort/weiter, um besseres zu erhalten (an Arbeit) - und werde heute dafür bestraft. Wie schaut das aus- nur erhöhter Freibetrag bei Gewinn? - Anhand der letzten Jahre sind Gewinne aus den Steuerbescheiden ersichtlich - nur ausgerechnet in dem Jahr nicht. Bin für jede Info dankbar |
|
#2
|
|||
|
|||
|
probiere es doch mal mit richtiger arbeit und nicht mit einem derartigen gemischtwarenladen.
![]() so wird das nie was mit einer geregelten dauerhaften beruflichen existenz! Geändert von lacki (22.08.2010 um 02:34 Uhr) |
|
#3
|
|||
|
|||
|
Na danke! - ich habe immer gearbeitet! - Bevor ich hier "gemischtwarenladen" tippe, frage ich doch erst einmal an, wie u.warum...- als solche Äußerungen von sich zu geben. -
Aber gerne teile ich dir diese mit. - aus gesundheitlichen Gründen konnte ich meine Stelle nicht mehr ausüben. Während der Arbeitslosigikeit schulte ich um. - Für mich stand fest- rasch raus vom Amt, egal wie, bloß nicht in Hartz4 rutschen- da sprach man noch vom kommenden Gesetz. - Neben der Schulung hatte ich Nebenjobs, die offiziell beim Amt angegeben waren. - So fragte - und so riet man mir irgend wann, warum ich nicht die erlernten Berufe, plus Nebenjobs.. in einen Topf werfe und auf eigene Rechnung arbeite. Nach langer Planung/ Berechnung etc. entschloß ich mich dazu - und so kam es eben zu dieser Gewerbeanmeldung: Büroservice (Sekretärin), - Betr. v. Kindern ( Kindergärtnerin), Betr. v. Senioren ( hatte eine Betreuungsperson), - Haushaltshilfe (bei der Betr.Person erledigte ich ebenso die einfachste Hausarbeit) - und Küchenhilfe (war für die Kalte Küche im Schloßrestaurant tätig). - Diese Leute sprach ich dann darauf an, ob ich die Arbeiten weiter ausführen könnte, dann aber allerdings auf Rechnung. - So kam es eben zu diesem Gewerbe. - Und wenn man einmal den Schein hat, ob man die Tätigkeiten nun ausführt oder nicht, wäre man schön blöde, den Schein um/ abzuändern. - Im Gegenteil, höchstens erweitern. Ist billiger u. ratsamer lt. Gewerbeamt. Das dazu. - Meine Teilzeitstelle wo mir gekündigt wurde, - dazu kann ich ja nichts. - Auch wenn ich mich vor kurzem arbeitslos zum 01.08. melden musste, heißt da nicht, das ich mein Gewerbe dafür aufgebe ! - So arbeite ich nur noch im Kaufmännischen Bereich. - Arbeite seit 6 Jahren ohne Webseite - ohne Werbung - nur auf Empfehlung, hatte stets Gewinne erzielt, bis eben auf das Jahr 2009 zw. Weiterbildung ! - So bin ich doch recht zuversichtlich, das ich nicht lange arbeitslos bleibe. - Auch in meinem Alter. - (47 J.) Noch was betr. meines Gewerbes, - kaum bin ich ein paar Stunden in diesem Bewerbungszentrum, kümmerte ich mich um die anderen, weil die "0" Ahnung vom PC und Bewerbungen haben (hatte selbst Personalwirtschaft) - so brauche ich mich nur noch darum zu kümmern - und zwecks Mitarbeit (freie Mitarbeit) - habe ich Anf. der Woche ein Gespräch bei der Tertia u. Arbeitsagentur - das heißt, ich müsste mein Gewerbe daraufhin erweitern . das zu dem tollen Wort "gemischtwarenladen" - und so kommt man zu neuen Jobs. Danke.
__________________
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer. |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Nebengewerbe | Jenny22 | Zuverdienst / Nebenverdienst | 9 | 24.05.2009 00:19 |
| Nebengewerbe | Annely | Zuverdienst / Nebenverdienst | 2 | 21.04.2009 14:18 |
| nebengewerbe | kaffeetrinkerin | Einkommensanrechnung | 2 | 29.03.2009 19:27 |
| nebengewerbe | vivalapolonia | Zuverdienst / Nebenverdienst | 1 | 10.02.2009 15:47 |
| Betribeskostenguthaben 2004 | excelsis | Wohnung und Miete | 0 | 31.10.2007 17:31 |