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Nebenkostennachzahlung

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  #1  
Alt 08.09.2006, 23:31
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Registriert seit: 08.09.2006
Beiträge: 1
Frage Nebenkostennachzahlung

Ich beziehe seit März diesen jahres ALG II. Nun habe ich diesen Monat für das letzte Jahr eine Nachforderung für Nebenkosten bekommen. Ich habe daraufhin bei der ArGe Übernahme beantragt. Diese wurde abgelehnt mit der Begründung, dass ich letztes Jahr noch kein ALG II bekommen hätte.
Diese Begründung erscheint mir mehr als unlogisch.
Kennt jemand das Problem oder hat sogar ein Urteil zur Hand?

DANKE!!!
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  #2  
Alt 10.09.2006, 13:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
Standard

Hallo,

hier ist ein Widerspruch angebracht. Auch Endabrechnungen, die Zeiträume vor dem Bezug von ALG II betreffen, aber während des Bezugs eingehen, müssen übernommen werden.
Leider liegt mir diesbezüglich keine DVO zum § 22 vor.

Aber ich würde Widerspruch einreichen.

Liebe Grüße
Kätzchen
__________________
Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!
www.sozialer-brennpunkt.de
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  #3  
Alt 27.01.2012, 20:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 2
Standard Nebenkostenabrechnung ALG II wird es komplett übernommen?

Hallo,
ich bekam als alleinerziehende Mutter von 2 Kindern,986€ Nebenkostenabrechnung,die Arge schrieb es wird nur teilweise übernommen 233,51 wurden erstattet.
Der Nachzahlungsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen den bislang bewilligten Nebenkosten in Höhe von 55€ und den angemessenen Nebenkosten in Höhe von 74,46€ für 12 Monate.


Bitte kann mir jemand sagen ob das so richtig ist,da ich hörte und hoffe dass sie es ganz übernehmen,da es mir als alleinerziehende Mutter,nicht möglich ist diesen othopischen betrag aufzutreiben?
mfg
freu mich über alle Antworten!
Danke














Zitat:
Zitat von Kätzchen35 Beitrag anzeigen
Hallo,

hier ist ein Widerspruch angebracht. Auch Endabrechnungen, die Zeiträume vor dem Bezug von ALG II betreffen, aber während des Bezugs eingehen, müssen übernommen werden.
Leider liegt mir diesbezüglich keine DVO zum § 22 vor.

Aber ich würde Widerspruch einreichen.

Liebe Grüße
Kätzchen
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  #4  
Alt 27.01.2012, 20:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2012
Beiträge: 2
Standard

Zitat:
Zitat von juicypina Beitrag anzeigen
Hallo,
ich bekam als alleinerziehende Mutter von 2 Kindern,986€ Nebenkostenabrechnung,die Arge schrieb es wird nur teilweise übernommen 233,51 wurden erstattet.
Der Nachzahlungsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen den bislang bewilligten Nebenkosten in Höhe von 55€ und den angemessenen Nebenkosten in Höhe von 74,46€ für 12 Monate.


Bitte kann mir jemand sagen ob das so richtig ist,da ich hörte und hoffe dass sie es ganz übernehmen,da es mir als alleinerziehende Mutter,nicht möglich ist diesen othopischen betrag aufzutreiben?
mfg
freu mich über alle Antworten!
Danke
Liebes Kätzchen,
Hallo,
ich bekam als alleinerziehende Mutter von 2 Kindern,986€ Nebenkostenabrechnung,die Arge schrieb es wird nur teilweise übernommen 233,51 wurden erstattet.
Der Nachzahlungsbetrag ergibt sich aus der Differenz zwischen den bislang bewilligten Nebenkosten in Höhe von 55€ und den angemessenen Nebenkosten in Höhe von 74,46€ für 12 Monate.


Bitte kann mir jemand sagen ob das so richtig ist,da ich hörte und hoffe dass sie es ganz übernehmen,da es mir als alleinerziehende Mutter,nicht möglich ist diesen othopischen betrag aufzutreiben?
mfg
freu mich über alle Antworten!
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  #5  
Alt 28.01.2012, 01:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
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