neue Bedarfsgemeinschaft=weniger Arbeitslosengeld???

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine bzw. eigentlich mehrere Fragen, die ich ungern direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern von der Arge besprechen möchte. Vielleicht kann mir hier ja jemand weiter helfen. Es geht um folgendes: Ich bin momentan ALG2 Empfängerin und lebe mit meiner 1 jährigen Tochter zusammen. Ich bin alleinerziehend und erhalte deshalb nicht viel Geld außer der Miete, weil ich auch noch Kindergeld und Unterhalt für die Kleine bekomme. Jetzt möchte ich eventuell mit jemandem zusammen ziehen, der auch ALG2 erhält, allerdings eventuell bald wieder arbeitet. Weiß hier jemand vielleicht, ob uns dadurch das ALG gekürzt wird und wenn, um wieviel? Und falls mein Freund wieder arbeitet; erwarten sie dann, dass er für uns bezahlt? Habe von solch einem Fall gehört, wo eine Mutter und ihr Sohn nicht mehr über die Arge versichert waren, weil sie mit ihrem Freund, der nicht der Vater ihres Kindes war, zusammengezogen ist. Der sollte das dann übernehmen.
    Der Punkt bei uns ist, dass wir momentan gut Leben können, aber mit weniger Geld sieht's schlecht aus. Allgemein kann ich auch verstehen, dass von Menschen in einer eheähnlichen Beziehnung erwartet wird, dass der eine auch Leistungen des anderen übernimmt. Aber ich persönlich möchte mit meiner Tochter nicht so schnell in einer finanziellen Abhängigkeit zu meinem Freund stehen.
    Desweiteren frage ich mich auch noch, ob ich dadurch den Status einer alleinerziehenden verliere.
    Freue mich auf Antworten, die mir hoffentlich weiterhelfen.
    Grüße sendet
    Hanni