Neue Wohnung durch zuwachs was kann man beantragen

  • Hallo zusammen,


    habe da mal einige fragen. Wollen im Dezember Umziehen da wir ein weiteres Kind erwarten was im Februar 2011 die Welt erblicken tut. Zur Zeit wohnen wir in einer 3 Raum wohnung mit unserem Sohn (6).
    Die derzeitige Miete beträgt 505,00 € Warm. Neue wohnung ist etwas billiger kostet nur 495,00€ Warm.
    Jetzt meine Frage was kann man alles beantragen. Umzugskosten , Malerkosten , Kaution betragen 710€ werden die auch übernommen. Was würde denn den zweiten Kind zustehen an Möbeln usw. Wir ihr ja wissen tut erzählt uns das Amt ja nicht alles was beantragt werden kann. Würde mich über zahlreiche antworten freuen.

  • Hallo Jamby2005,


    in erster Linie musst Du Dir die neue Wohnung vom Amt genehmigen lassen und zwar bevor Du den Mietvertrag unterschrieben hast. Die Geburt eines Kindes ist nicht unmittelbar ein zwingender Grund für einen Umzug, da der Säugling ohnehin noch kein eigenes Zimmer beansprucht.


    Zustehen würde Dir ab der 13. Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarf von 17% der Regelleistung (§ 21 Abs 2 SGB II)... falls noch nicht geschehen. Diesen erhältst Du nicht automatisch, er muss beantragt werden.
    12 - 8 Wochen vor der Geburt steht Dir eine Erstausstattung für das Baby zu (§ 23 Abs 3 Nr. 2 SGB II). Diese musst Du ebenfalls beantragen und muss vom Amt vor der Geburt erbracht werden.


    vG Berthold

  • Hallo Berthold2008,


    die o.g. Sachen habe ich schon beantragt. Das ich mir die Wohnung vom Amt genehmigen lassen muss weiß ich auch. Mir ging es jetzt nur darum ob ich Renovierungskosten sowie umzugskosten beantragen kann falls uns dies genehmigt wird mit der wohnung. Dies erfahre ich alles morgen.

  • Wenn Dir der Umzug in die neue Wohnung genehmigt wird, dann muss das Amt auch die Umzugskosten (Mietfahrzeug + Kosten für 1-2 Helfer) bezahlen. Bitte 2-3 Kostenvoranschläge von Fahrzeugvermietern besorgen und beim Amt einreichen.
    Die von Dir genannten Renovierungskosten beziehen sich wahrscheinlich auf die Altwohnung. Auch diese gleich mit beantragen.


    vG Berthold

  • Wenn Du noch niemals eine Küche hattest, kannst Du diesbezgl. einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Gut wäre es, wenn zumindest im letzten Mietvertrag erwähnt ist, dass die vorhandene Einbauküche dem Vermieter gehört.


    vG Berthold