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  #11  
Alt 25.08.2008, 13:43
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Hallo Horst,

prinzipiell hast du Recht, doch wird die ARGE in ihrem Tempo so arbeiten, dass die Bewilligung eines evtl. Zuschusses nicht mehr rechtzeitig ankommen wird (leider Erfahrungswerte). Deswegen habe diesen Schritt nicht weiter ausgeführt, um Anja evtl. falsche Hoffnungen zu machen. Denn was bringt es ihr, wenn sie Mitte Oktober die Bewilligung erhält?
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  #12  
Alt 25.08.2008, 16:43
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hilfebdürftigkeit liegt dann vor, wenn man nichts hat
fiktives vermögen wird nicht angerechnet

darum bekommt man auch während der arbeut alg ii, wenn lohnanspruch erst später durchsetzbar!!!!!!!!!!!!!!!
wie oft noch muss ich das schreiben???

wenn arge das verneint, sagen die gerichte folgendes
zuerst sind eigenmittel zu verwenden, um die zeit zu überbrücken
fehlen diese, so muss man zum amt gehen und barunterhalt als vorschuss fordern
wenn das abgelehnt wird, muss man zum sozialgericht und leistungsklage und eilverfahren einleiten
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  #13  
Alt 25.08.2008, 16:44
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hilfebdürftigkeit liegt dann vor, wenn man nichts hat
fiktives vermögen wird nicht angerechnet!!!!!!!!!!!!!!!!

darum bekommt man auch während der arbeit alg ii, wenn lohnanspruch erst später durchsetzbar!!!!!!!!!!!!!!!
wie oft muss ich das noch schreiben???

wenn arge das verneint, sagen die gerichte folgendes
zuerst sind eigenmittel zu verwenden, um die zeit zu überbrücken
fehlen diese, so muss man zum amt gehen und barunterhalt als vorschuss fordern
wenn das abgelehnt wird, muss man zum sozialgericht und leistungsklage und eilverfahren einleiten
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  #14  
Alt 25.08.2008, 16:51
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Ich habe nicht geschrieben, dass sie keinen Anspruch hat, aber schau mal aufs Datum.

Ich denke nicht, dass das Geld rechtzeitig auf ihrem Konto bzw. ihr zur Verfügung stehen wird.
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