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Neues Bett für meine Tochter

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  #1  
Alt 15.08.2008, 21:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.08.2008
Beiträge: 2
Standard Neues Bett für meine Tochter

Hallo,
weiß jemand, ob ich etwas von der ARGE dazubekomme, wenn meine Tochter mit 3 1/2 Jahren ein größeres Bett braucht? Ich bin alleinerziehend.
__________________
Liebe Grüße

Sabrina
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  #2  
Alt 16.08.2008, 08:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.04.2008
Ort: Dortmund
Beiträge: 334
Standard

Mit einer Beihilfe ist dies nicht abgedeckt.

Die einzige möglichkeit ist ein Darlehn wegen eines unabweisbaren bedarfes. Dies wird mit 10% der Regelleistung aufgerechnet.

Diablo
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  #3  
Alt 18.08.2008, 12:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2008
Ort: NRW
Beiträge: 874
BineNRW eine Nachricht über ICQ schicken
Idee

hallo lenchen2005,

versuch mal nen formlosen antrag auf ein bett zu stellen..

ich habe es mit schränken derzeit hier bei mir, habe denen gleich gesagt, kann gern einer kommend schauen, die waren auch fix, heute schon nachgesehen und als notwendig empfunden..

mehr wie absagen können se nicht, das darlehen kannsd dann immernoch beantragen, würd ich sagen..

gruß BineNRW
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten...
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  #4  
Alt 18.08.2008, 12:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.947
Standard

hallo Lenchen 2005!

Die Auskunft von Diablo ist richtig, (wäre ja auch noch schöner wenn dem nicht so wäre - musst Du aber nicht verstehen, betrifft nur uns beide) Die Regelleistungen beinhalten nämlich auch die Anschaffung von Bekleidung und Haushaltsgegenständen, für Verpflegung stehen nämlich 39/100 als Anspruch im Regelsatz.

33/100 sollen für vorsorgliche Maßnahmen hinsichtlich der Beschaffung eben solcher Notwendigkeit eigentlich als Rücklage beisiete gelegt werden, würde das in allen BG's geschehen sähe die Öffentlichkeit endlich mal wie beschissen ALG II und der Regelsatz im Grunde wirklich ist, aber so verfressen wir das meiste schon im Voraus ( weil darüber hinaus ALG II auch eine Vorausleistung ist) und damit kannste dann beim Amt auch nichts mehr fordern.

Mein Tip frag mal beim Jugendamt ob die einen Gutschein ausstellen können für eine der vielen caritativen Einrichtungshäuser, sodas Du für ein paar € etwas gebrauchtes beschaffen kannst, neu ist meist eh nicht drin.

Übrigens das Bett würde ich als "Grundbedürfnis" wie Essen und Trinken einstufen und das kann man Dir im Grunde nicht verweigern, irgendwann soll das Kind ja auch mal eigenständig leben können und nicht aufgrund eines Rückenleidens durch Schlafen im Elternbett schon in jungen Jahren den Sozialeinrichtungen zur Last fallen.


Versuch einfach!

Gruß
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