Nicht mal die Sachbearbeiter blicken durch ...

  • Hallo, ich habe ein Problem wegen eines Antrages auf ALG II. Meine mittlerweile 16 jährige Nichte lebt seit dem Unfalltod meiner Schwester vor 12 Jahren bei mir. Ich habe das Sorgerecht. Das Kindergeld und auch die Halbwaisenrente wird monatlich auf mein Konto überwiesen.


    Nun bin ich selbst in eine missliche Situation geraten und musste nun einen Antrag auf ALG II stellen, wo man mir mitteilte, dass meine Nichte eine eigene Bedarfsgemeinschaft darstellt und sie nun mit 16 Jahren einen eigenen ALG II Antrag stellen müsste.
    Bevor ich mit ihr heute den Antrag stellen wollte, rief ich dort an und man erklärte mir div. Fragen die bei mir aufkamen, u.a. auch, dass das Kindergeld mir zustehen würde und die Waisenrente meiner Nichte, dies müsste jeweils beim entsprechenden Antragsteller aufgelistet werden und zählt als Einkommen. Ok, dachte ich ....heute bei der Antragsaufnahme sagte man mir, dass beide Gelder die ich monatlich erhalte, meiner NIchte zustehen würden und ihr als Einkommen angerechnet werden und mir von diesem Geld nichts zusteht.


    Wir haben mtl. mit diesem Geld gelebt.


    Nun meine Frage, da die Sachbearbeiter jeweils andere Antworten anbringen und sich gegenseitig vorschieben, Recht zu haben und als Antragsteller ist man dann mehr als verwirrt, weil man nicht weiss, was nun richtig ist oder nicht. Meine NIchte ist nun 16 Jahre geworden, muss einen Antrag stellen. Wer ist Empfänger des Geldes ? Bzw. darf ich ihren Anteil (sie ist Schülerin) vewenden um die mtl. Kosten zu decken ? Zb. Miete und Lebensunterhalt ?
    Ich weiss es nicht wie das nun läuft oder laufen soll, auf eine Frage erhalte ich 3 verschiedene Antworten vom Sachbearbeiter der mit im Zimmer sitzt und von einem anderen, der angerufen wird um meine Situation zu erklären. Es gibt niemanden, der mir tatsächlich sagen kann, wer - wie und was ...


    Vielleicht erhalte ich hier wissenswerte und weniger irritierende Antworten.


    Lieben Dank im voraus

  • Die HWR ist ganz eindeutig (so wie z. B. Unterhalt) Einkommen deiner Nichte. Das Kindergeld ist in dem Umfang, in dem es deine Nichte für ihren Lebensunterhalt braucht (also Regelsatz + Mietanteil) ebenfalls ihr Einkommen. Nur, wenn sie mit dem Gesamteinkommen über ihrem Bedarf läge, würde ein Teil des Kindergeldes oder das volle Kindergeld dann dein Einkommen sein, da es nach dem EStG Einkommen des Kindergeldberechtigten ist. Und das bist ja du.

  • ...ich denke doch mal, das ihr mit der Variante das dies bei Deiner Nichte einfließen muss auch in der Hinsicht besser bedient seit weil dann ja beide Male auch im Falle von Einkünften entsprechende Freibeträge geltend gemacht werden können, und wenn 2 BG's bestehen ist das Wohnverhältnis ja auch anteilig klar jedem stehen dann ja 40qm² Wohnraum zu und damit kann eine gemeinsame Wohnung ja auch wesentlich teurer sein als würde man von einer HG ausgehen, nehme ich mal an. Du hast Deine Nicht ja nicht adoptiert nehme ich mal an, und es ist ja auch keine Verwandte ersten Grades, also ist die Lösung der 2 BG's doch optimal!