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Nicht mehr Bafögberechtigt, besteht ein Hartz4-Anspruch?

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  #1  
Alt 22.02.2009, 16:51
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Ausrufezeichen Nicht mehr Bafögberechtigt, besteht ein Hartz4-Anspruch?

Hallo,

ich habe mal eine Frage: Ich bin 24 jahre jung, Studentin, habe eine eigene Wohnung und bis jetzt Bafög bezogen.

Nun ist bei mir der Fall eingetreten, dass ich bis zum Ende des 4. Semestern eine Mindestanzahl an Credits vorweisen muss, um weiter Bafög empfangen zu können. Diese Anzahl habe ich leider nicht erreicht und rechne damit, dass ich ab April kein Bafög mehr bekomme.
Ich habe derzeitig auch sonst kein Einkommen.
Besteht mit dem Wegfall des Bafögs ein Anspruch auf Hartz4 oder Hilfe zum Lebensunterhalt ?

Danke schonmal eim voraus für die Antworten.

Mit besten Grüßen
Sarah
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  #2  
Alt 22.02.2009, 17:03
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Hallo Sarah,

als Studentin gehörst du nicht zum Hartz IV-berechtigten Personenkreis.

siehe: § 7 SGB II

Gruß Klaus

Wenn du dein Studium abbrechensolltest, dann melde dich nochmal, da dann die Sache anders aussieht.
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  #3  
Alt 24.02.2009, 12:12
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nein, ich will das Studium nicht abbrechen.

wenn ich kein bafög mehr bekomme, hab ich dann überhaupt keinen anspruch auf andere leistungen ???
also Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ???
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  #4  
Alt 24.02.2009, 14:01
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Hallo Sarah,

nein, du hast leider tatsächlich keinen Anspruch auf eine Grundsicherung als Studentin. Du kannst Wohngeld beantragen. Denk auch mal über einen Bildungskredit nach.
Zusätzlich wirst du wohl noch arbeiten müssen nebenbei.

Viel Glück.
LG, Jalale.

Achso: Kindergeld kriegst du natürlich weiterhin.
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  #5  
Alt 24.02.2009, 16:31
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bildungskredit hab ich schon,aber davon werden ja "nur" meine 500€ studiengebühren gezahlt.
eigentlich kann es doch nicht angehen, dass man "nur" weil man studentin ist, keinen anspruch auf irgendeine leistung hat, außer bafög. man macht das freiwillig, stimmt schon.... aber irgendwie muss es da doch was geben.
ich schaue mich ja eh schon nach einem job um. wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben....

so´nen mist !!!!!
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  #6  
Alt 24.02.2009, 16:32
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Beiträge: 6
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bildungskredit hab ich schon,aber davon werden ja "nur" meine 500€ studiengebühren gezahlt.
eigentlich kann es doch nicht angehen, dass man "nur" weil man studentin ist, keinen anspruch auf irgendeine leistung hat, außer bafög. man macht das freiwillig, stimmt schon.... aber irgendwie muss es da doch was geben.
ich schaue mich ja eh schon nach einem job um. wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben....

so´nen mist !!!!!
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  #7  
Alt 24.02.2009, 21:36
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Ort: Berlin
Beiträge: 707
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Ich kann dich da verstehen, ohne BAföG ist man einfach aufgeschmissen. Aber es ist nun mal so, dass während der Erstausbildung der Kinder die Eltern unterhaltspflichtig sind. Wenn sie nicht genug zahlen können, gibts BAföG. Und um Langzeitstudenten zu vermeiden, gibt es eben diese Vorlagen.
Ich will dir jetzt nicht zu nahe treten, aber das wusstest du sicher vorher, dass gerade im Grundstudium richtig geackert werden muss.
Na, du wirst dich schon selbst genug ärgern, will auch kein Salz in die Wunde streuen.

Eine Freundin und Exkommilitonin von mir hat es geschafft mit einem 400€-Job und Wohngeld über die Runden zu kommen. Und du kriegst ja noch Kindergeld.
Packst das schon.

Viel Erfolg!
LG, Jalale.
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  #8  
Alt 25.02.2009, 17:48
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Registriert seit: 22.02.2009
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Beiträge: 6
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meine eltern sind nicht mehr unterhaltspflichtig, ich bekomme elternunabhängiges bafög.
aber nun gut :-)
ich danke für die hilfe und werde zusehen, dass ich zwischen vorlesung + praktikum noch nen nebenjob packe :-)
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