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#1
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Hallo,
ich habe am 14.12.2011 den Antrag auf Erstausstattung gestellt und habe bis HEUTE noch keinerlei Nachricht bekommen. Es wurde gar nicht darauf reagiert. Ich habe mich erkundigt und es soll gesetzlich verankert sein, dass bei Erstauszug aufjedenfall ein Recht auf Erstausstattung besteht, was bei mir der Fall ist! Was kann ich dagegen tun? Beschwerde einreichen? Und kann ein Antrag auf Erstausstattung verfallen? Bitte um euern Rat Herlichen Dank!
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#2
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einfach mal bein sachbearbeiter nachfragen wäre wohl der erste schritt!
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#3
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Das wäre zu empfehlen, ja. Und das kann man dann auch dringlich machen. Sollte dennoch längere Zeit nichts passieren und auch keine Mitteilung erfolgen, warum sich die Bearbeitung verzögert, dann könnte irgendwann das hier für dich interessant werden:
"Entscheidet eine Behörde ohne zureichenden Grund mehrere Monate nicht über einen Antrag oder Widerspruch, kann man auch ohne Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid direkt bei Gericht "Klage" einreichen. Die Wartefrist für die auch als "Untätigkeitsklage" bezeichnete Klage beträgt beim Verwaltungsgericht drei Monate, § 75 VwGO. Beim Sozialgericht beträgt die Frist bei fehlender Entscheidung über einen Antrag sechs Monate, bei fehlender Entscheidung über einen Widerspruch drei Monate, § 88 SGG." |
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