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Nichtreaktion auf Erstausstattungsantrag! Hilfe

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  #1  
Alt 03.02.2012, 13:08
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Registriert seit: 16.12.2011
Beiträge: 15
Standard Nichtreaktion auf Erstausstattungsantrag! Hilfe

Hallo,

ich habe am 14.12.2011 den Antrag auf Erstausstattung gestellt und habe bis HEUTE noch keinerlei Nachricht bekommen. Es wurde gar nicht darauf reagiert. Ich habe mich erkundigt und es soll gesetzlich verankert sein, dass bei Erstauszug aufjedenfall ein Recht auf Erstausstattung besteht, was bei mir der Fall ist!

Was kann ich dagegen tun? Beschwerde einreichen?
Und kann ein Antrag auf Erstausstattung verfallen?

Bitte um euern Rat
Herlichen Dank!
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  #2  
Alt 03.02.2012, 15:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

einfach mal bein sachbearbeiter nachfragen wäre wohl der erste schritt!
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  #3  
Alt 06.02.2012, 12:21
Benutzer
 
Registriert seit: 15.09.2011
Beiträge: 56
Standard

Das wäre zu empfehlen, ja. Und das kann man dann auch dringlich machen. Sollte dennoch längere Zeit nichts passieren und auch keine Mitteilung erfolgen, warum sich die Bearbeitung verzögert, dann könnte irgendwann das hier für dich interessant werden:

"Entscheidet eine Behörde ohne zureichenden Grund mehrere Monate nicht über einen Antrag oder
Widerspruch, kann man auch ohne Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid direkt bei Gericht "Klage"
einreichen. Die Wartefrist für die auch als "Untätigkeitsklage" bezeichnete Klage beträgt beim
Verwaltungsgericht drei Monate, § 75 VwGO. Beim Sozialgericht beträgt die Frist bei fehlender
Entscheidung über einen Antrag sechs Monate, bei fehlender Entscheidung über einen Widerspruch
drei Monate, § 88 SGG."
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