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Obdachlos

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  #1  
Alt 21.06.2008, 14:54
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Registriert seit: 02.01.2008
Beiträge: 18
Unglücklich Obdachlos

Hallo liebe Forenmitglieder,

Es geht um einen guten Freund von mir. Er ist 21 Jahre alt, hat keine Lehrstelle gefunden und ist von zuhause raus geflogen. Seine Mutter lässt Ihn nicht wieder rein, trotz, dass er bis 25 Jahre zuhause wohnen müsste. Er selber bezieht außer Kindergeld keinerlei Geld vom Amt.

Das Interessiert Sie aber nicht. Sie ist alleinerziehend. Die beiden haben sich nicht verstanden, die Wohnung beträgt 40 m² wo die Mutter und der Sohn zusammen wohnen. Ich meine, dass kann doch nicht die Wahrheit sein, dass das Amt beide in der Wohnung wohnen lässt? Irgendwie auch verständlich, dass die beiden irgendwann die Schnauze voll haben Nun wohnt er bei einem Freund. Er ist theoretisch gesehen Obdachlos Dazu meine Fragen:

1. Was kann er jetzt machen? Er braucht schließlich eine Wohnung.
2. Kann die Mutter irgendwie gerichtlich oder sonstwie dazu verpflichtet werden, den Sohn bei sich wohnen zu lassen?


(PS: Bitte beachtet, die Wohnung der Mutter ist 40 m² groß, eine Einraumwohnung. Das kann doch nicht legal sein, dass der Sohn da wohnen muss, oder etwa doch?)

Gruß Henne
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  #2  
Alt 21.06.2008, 14:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.01.2008
Beiträge: 18
Standard dazu noch was...

Die Eltern leben getrennt, der Vater ist arbeitslos
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  #3  
Alt 23.06.2008, 12:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.947
Standard

Hallo Henne!

aufgrund Deiner Schilderung besteht meiner Meinung nach ein Anspruch Deines Freundes auf eine eigene Wohnung sowie der dazu gehörigen Erstausstattung.

Sofern die Mutter ihn unterstützen könnte, ist sie dazu verpflichtet, aber in einer 1-Raum Wohnung ist ein Zusammenleben auch von Amtswegen her nicht zu begründen. Dein Freund benötig zunächst einmal eine Meldeadresse, welche auf der ARGE sein könnte, damit er Leistungen beantragen kann (Achtung nicht bei Dir ausser Ihr könntet als WG auftreten), dann könnte er sich eine eigene Wohnung suchen, entsprechendes Angebot der ARGE vorlegen!

Gruß
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