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!! öffentl. petition wegen kindergeld !!

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  #1  
Alt 01.04.2010, 12:33
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Registriert seit: 01.04.2010
Beiträge: 3
Standard !! öffentl. petition wegen kindergeld !!

hallo zusammen

ich hab vor ein paar wochen eine öffentliche petition eingereicht beim bundestag und beim " kinderrat " der EU

folgende sachlage : die anrechnung des kindergeldes als einkommen verstösst gegen diverse gesetzte .

1. jugendschutzgesetz
2. diverse arbeitsgesetzte und rechte

1. die gesetztl. definition für kindergeld sagt aus > kindergeld ist eine sozialleistung zur unterstützung der erziehung des /r kindes/r , es steht dem KIND , den KINDERN zu , nicht den eltern!!!

2. durch die definition als EINKOMMEN ergeben sich einige verstösse gegen den jugendschutz und das arbeitsrecht

!!!!!!!!! KINDERARBEIT ist immer noch VERBOTEN !!!!!, daher kann ein kind kein einkommen haben ( urteil BGH zu GGsetz)

nach gesetz ist das anrechnen von Kindergeld eine unerlaubte vorenthaltung von sozialleistungen für kinder

mfg
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  #2  
Alt 01.04.2010, 18:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2006
Beiträge: 352
Standard

Hallo,

wieso soll ein Kind kein Einkommen haben können? Zinsen aus Kapital wären ja genauso Einkommen - und auch bei Kindern möglich. Und was hat das mit Kinderarbeit zu tun? Arbeit kann zwar Einkommen bringen, Einkommen setzt aber keine Arbeit voraus.

Wenn du zudem vom Gesetzesverstoß ausgehst, ist eine Klage der richtige weg - keine Petition (falscher Adressat, da Legislative statt Judikative!).

Grüße,
Joachim
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  #3  
Alt 04.04.2010, 03:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 03.02.2009
Beiträge: 316
Standard

Zitat:
Zitat von sich wehren Beitrag anzeigen
hallo zusammen

ich hab vor ein paar wochen eine öffentliche petition eingereicht beim bundestag und beim " kinderrat " der EU

folgende sachlage : die anrechnung des kindergeldes als einkommen verstösst gegen diverse gesetzte .

1. jugendschutzgesetz
2. diverse arbeitsgesetzte und rechte

1. die gesetztl. definition für kindergeld sagt aus > kindergeld ist eine sozialleistung zur unterstützung der erziehung des /r kindes/r , es steht dem KIND , den KINDERN zu , nicht den eltern!!!

2. durch die definition als EINKOMMEN ergeben sich einige verstösse gegen den jugendschutz und das arbeitsrecht

!!!!!!!!! KINDERARBEIT ist immer noch VERBOTEN !!!!!, daher kann ein kind kein einkommen haben ( urteil BGH zu GGsetz)

nach gesetz ist das anrechnen von Kindergeld eine unerlaubte vorenthaltung von sozialleistungen für kinder

mfg
Wenn du in deiner "Petition" die Groß-/Kleinschreibung genauso vernachlässigst, wünsche ich Dir (nicht) viel Erfolg.
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