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#1
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Ich bin ALGIIbezieher und muss am 21. Juli für 2 Wochen weg in meine Heimat. In der Eingliederungsvereinbarung stehen keine Meldefriste, deshalb wollte ich einfach am Montag meinen Berater anrufen und die Abwesenheit zu melden, bzw. befürworten lassen, zumal ich bis heute nicht wusste, wann ich weg bin. Ganz zufällig habe ich heute erfahren, dass die Ortsabwesenheit, bzw. Bitte um deren Bewilligung viel früher hätte schriftlich beantragen müssen. So schaffe ich es bis 21.Juli natürlich nicht. Ne, ich würde es am Montag machen, aber Job-Centermitarbeiter würden sich auf keinen Fall beeilen und ich den Bescheid bis 21 nicht bekommen würde.
Gibt es da einen Ausweg? Was würden Sie mir raten? Danke im Voraus |
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#2
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Bei uns in Berlin geht man einfach unangemeldet zum Berater, aber dort haben sie veröffentlicht das es keinen Urlaub gibt, weil so viele Jobs im Angebot sind. Urlaubsgeld - also die 10 € Zuschuss pro Person am Tag - gibt es auch nicht mehr weil die Gelder schon alle aufgebraucht wurden. Wenn du hingehst musst du sicherlich ohne Geld Urlaub nehmen und du bekommst wie wir hier gleich Jobangebote. Wenn du heimlich wegfährst wirst du sicher nicht erwischt aber wenn sie dich kriegen (mit Reisepass hast du keine Chance) gibt es ein Bußgeld zur Strafe und die ziehen dir das Geld komplett ab. Ich weiß nicht was du nun machen willst.
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#3
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Erster Fehler war schon mal, eine EGV zu unterschreiben!
Ich würde sagen, es macht wegen der Kürze der Zeit keinen Sinn, jetzt noch Urlaub zu beantragen. Ich kenne deine SB nicht, aber erfreut sind die meistens nicht, wenn man so kurzfristig damit ankommt. Also, besser nix sagen, losfahren und hoffen, das nix kommt, aber entscheiden musst du das letztendlich.... |
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#4
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Zitat:
Und EGV nicht zu unterschreiben, wie kann das doch gehen? Eine andere EGV würde auch eine Ortsabwesenheitsmeldung verlangen. Ansonsten, soviel ich weiß, muss jeder HARTZIVbezieher auch ohne EGV seine Ortsabwesenheit melden |
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#5
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Das mit der OAW steht im Gesetz, da braucht es eigentlich noch nichtmal des Hinweises in der EGV. Und die Genehmigung wird auch nur kurzfristig erteilt, weil ja 4 Wochen vorher noch niemand weiß, ob man zum Zeitpunkt der OAW Angebote für dich hätte.
Von daher ist das schon korrekt so, wie du das machen willst. Turtle |
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#6
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Zitat:
![]() Und wie das gehen kann? Ganz einfach: NICHT UNTERSCHREIBEN! Oder hast du noch nie etwas von der "Vertragsfreiheit" gehört? Meine grundgesetzlich geschützte "Freizügigkeit" lasse ich mir von einem JC auch nicht nehmen, oder besiegele das auch noch mit meiner Unterschrift!?!?!?! Manomano, so langsam sollten sich derartige "Grundsätzlichkeiten" eigentlich überall rumgesprochen haben, aber man wird doch immer wieder übergerascht..... ![]() . |
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#7
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Zitat:
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#8
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Zitat:
Als "Erwachsener" sollte man ein gewisses Maß an "Ahnung" über seine Rechte als Bürger haben, dazu gehört es u.a. auch, dass man sich klar macht, was eine Unterschrift für Folgen haben kann, und dass einen Niemand zu einer Unterschrift zwingen oder nötigen darf, auch kein Jobcenter! |
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#9
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Zitat:
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#10
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Wird die Unterschrift auf der EV verweigert, so wird diese per Verwaltungsakt erlassen. Zudem ist die genehmigungspflichtige Ortsabwesenheit gesetzlich verankert, wie Turtle schon schrieb. Man ändert also diesbzgl. nichts, wenn man die Unterschrift verweigert.
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