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#1
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Hallo Alle zusammen,
habe eine Frage zu Hartz IV. Ich bin noch kein Hartz IV-Empfänger und doch interessiert mich brennend ein Anliegen. Mein Freund und ich leben seit einigen Jahren zusammen mit unserem 3 1/2 jährigen Kind. Ich bin arbeitslos und werde, wenn alles schiefgeht Hartz IV erhalten in 1 Jahr. Mein Freund hat einen festen Arbeitsplatz, bekommt 1100,- Euro ausgezahlt. Davon gehen 500,- Euro allein an Benzingeld flöten, über 200,- Euro an Unterhaltsgeld für ein anderes Kind (19 Jahre), weiterhin muß er für Schulden aufkommen aus einer vorhergehenden Beziehung. Letzlich ist es so, daß ich keinerlei finanzielle Unterstützung von ihm erwarten kann und somit ich für alles aufkommen muß. Was ist, wenn ich Hartz IV bekomme, steht uns oder mir überhaupt etwas zu? Werden Schulden des Partners überhaupt berücksichtigt und die Kosten dür das Pendeln zum Arbeitsort??? |
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#2
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Hallo Sienna,
Schulden werden bei Hartz IV NICHT berücksichtigt. Dein Partner könnte aber den Kindesunterhalt, den er zu leisten hat angeben, dieser ist abzugsfähig. Ebenso werden Fahrtkosten erstattet ( 0,20cent pro km). Liebe Grüße Kätzchen
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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