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#1
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Hallo zusammen,
auch ich habe mal eine Frage an alle die sich auskennen mit Hartz lV. Ich ( 44 J.) bin der Pfleger & Betreuer meiner Eltern (70 & 80 Jahre), deshalb kann ich keiner Tätigkeit nachgehen und erhalte Hartz lV. Laut der ARGE, bin ich aus diesem Grund freigestellt, bzw. nicht vermittelbar und muß auch keine Eingliederungsmaßnahmen mitmachen. Soweit schön und gut. Jetzt möchten meine Eltern mind. 4 Wochen in Urlaub fliegen. Da sie das natürlich nicht alleine mehr können, Mutter 70 J., im Rollstuhl & Pflegestufe 2, Vater 80 J., Epileptiker und zu 90% schwerbehindert, werde ich sie begleiten müssen. Da ich im Netz gelesen hatte, das mir angeblich 3 Wochen Urlaub zu stehen, wollte ich diesen bei der ARGE anmelden. Da ich sowieso hin mußte, stellte ich die Frage wie ich den Urlaub anmelden muß, da dies der erste Urlaub für mich seit über 5 Jahren ist, und ich solange noch keine Leistung beziehe. Die Sachbearbeiterin, holte daraufhin direkt ihren Vorgesetzten, da sie sich, wegen meiner Situation, angeblich nicht auskennen würde. Der Vorgesetzte erklärte mir daraufhin ziemlich frech, das ich keinerlei Leistung in dieser Zeit von der ARGE erhalten würde, da ich ja in dieser Zeit für die ARGE nicht zu Verfügung stehen würde. Ebenso, würden sie auch dann keine Beiträge für meine Krankenkasse und meiner Pflegeversicherung zahlen. Auch auf meinen Hinweis, das ich ja sowieso freigestellt bin, beeindruckte den Chef wenig und er meinte nur, sie können den Urlaub ja schriftlich beantragen, aber wir werden ihn sowieso ablehnen. Was verstehe ich hier nicht? Gilt bei mir, nur weil ich der Pfleger meiner Eltern bin, ein anderes Gesetz? Und bin ich eigentlich richtig bei der ARGE??? Müßte ich nicht eigentlich Sozialgeld, vom Sozialamt bekommen?? Denn ich werde wohl noch die nächsten 10-20 Jahre meine Eltern pflegen müßen und werde deshalb ja nie der ARGE zu Verfügung stehen. Was ist oder läuft hier falsch? Wer kann mir mit genauen Infos und Paragraphen weiter helfen? Bin für jeden Hinweis dankbar, denn ich denke das ich falsch und ungerecht behandelt werde. Oder werde ich nun für die Aufopferung meinen Eltern gegenüber bestraft, obwohl der Staat dadurch sogar noch Geld spart, den zwei Pflegeplätze sind deutlich teurer als ich, und meine Eltern könnten die Pflegeplätze von ihrer kleinen Rente eh nicht bezahlen. Lieben Gruß an alle El-Ninjo
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Nobody is perfect
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#2
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Habe keinen Paragraphen zur Hand, eines ist aber dennoch sicher. Urlaub (die 21 Tage Ortsabwesenheit) stehen jedem zu, er ALG II / H IV bezieht. Dein Fall hört sich nach Behördenwillkür an und ich würde mich - wie du es ja tust - eingehend weiter informieren; vielleicht parallel auch dort, wo der Pflegesatz dir zugesprochen wurde.
Im übrigen hoffe ich, dass dir hier im Forum jemand noch nähere Auskünfte geben kann. Viel Glück und meinen Respekt dazu, dass du deine Eltern bis zum Schluss pflegen kannst/möchtest. |
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#3
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Hallo,
bekommen deine Eltern kein Pflegegeld? Welche Pflegestufe haben sie? Meines Erachtens handelt es sich bei einem Urlaub mit deinen Eltern nicht um einen Erholungsurlaub für dich, da du deine Eltern während dieser Zeit ebenso wie daheim betreust. |
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#4
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@Salle
Nur meine Mutter erhält Pflegegeld, sie hat die Pflegestufe 2, das sind jedoch nur420 Euro im Monat, da ich als Familienmitglied sie pflege. Als nicht Familenmitglied, würde man 980 Euro erhalten. Auch da finde ich, wird man als Familienangehöriger bestraft. Aber das ist wieder ein anderes Thema. Lieben Gruß an alle El-Ninjo
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Nobody is perfect
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#5
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Es ist völlig egal ob du nun in einen Erholungsurlaub fährst oder mit deinen Eltern als Betreuungsperson es stehen dir auf alle Fälle 21 Tage Urlaub zu.Du solltest diesen Urlaub rechtzeitig beantragen und sollte er abgelehnt werden bin ich mal auf die Erklärung gespannt.Dazu braucht es nämlich einer ordentlichen Begründung und diese ist nur gegeben wenn du gerade in einer Maßnahme steckst was aber ja bei dir nicht der Fall ist.Trotz allem würde ich mich an deiner Stelle mal im Sozialamt kundig machen denn ich würde mal sagen das du eher von da Leistungen bekommen müßtest und nicht von der ARGE wenn du in deiner Situation dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung stehen kannst.
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#6
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Ist AV Kram, aber ich schreibe mal meine Meinung, wenn Sie interessieren sollte:
eine OAW ist bis Maximal 21 Tage zu Genehmigen. Der Threadersteller schreibt, dass die Eltern mindestens 4 Wochen in den Urlaub fahren wollen. 21 Tage = 3 Wochen, oder? Ergo, wird die OAW für 4 Wochen nicht genehmigt. Vielleicht können deine Eltern ja nur 3 Wochen urlaub machen. dann wird es vielleicht genehmigt. Gruß Diablo
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Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter
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#7
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@Diablo
Ist es wirklich so leicht? So nach dem Motto, alles was über 21 Tage ist wird abgelehnt oder ist es nicht so, das ich dann halt nur für die 21 Tage Leistung erhalte und die anderen 7 Tage keine Leistung beziehe. Wie ich sehe, ist dies wohl eher etwas für einen Anwalt, der sich im Sozialrecht auskennt. Da dies ja eine Soziale Angelegenheit ist, denke ich, greift hier auch das kostenlose Beratungsgespräch, wenn ich vom Gericht mir die Prozesskostenhilfe ausstellen lassen. Soweit ich weiß heißt die ja so, früher hieß es glaube ich Armenrecht. Da meine Eltern bereits gebucht und bezahlt haben, kommt eine Stornierung oder Umbuchung, alleine schon aus Kostengründen (falls überhaupt möglich), nicht in Frage, was dann also unterm Strich heißt, ich erhalte weder Leistung, noch bin ich krankenversichert. Toll........so viel zum Sozialstaat Deutschland. Was bitte schön ist denn daran Sozial???? Na ja, egal. Ist ein anderes Thema. Lieben Gruß an alle El-Ninjo
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#8
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Zitat:
2. Du Lebst hier, brauchst nicht arbeiten um dein überleben zu sichern, kannst 21 Tage in Urlaub fahren (ich kann das nicht bezahlen) und heulst noch rum, dass Deutschalnd nicht sozial ist??? Gruß Diablo
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#9
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@ diablo 21 arbeitstage sind in der regel 4 kalenderwochen
außerdem heist in den urlaub fahren dürfen/können noch lange nicht dass er es sich leisten kann, und wenn er seine eltern selber pflegt, leistet er einen hohen anteil im sozialsystem, denn er ist bedeutend billiger als sozialstation oder pflegeheim, also arbeitet er in diesem sinne auch, und wenn er hier fragt was denn so geht, dann heult er nicht sondern erkundigt sich nach seinen möglichkeiten ich würde den pflegegeldleistenden mal fragen, was da für ansprüche als begleitperson bestehen außerdem ist die pflege kein urlaub... also auch der arge müssten hier nochmal einige argumente dargelegt werden urlaub wäre wenn er sich auch von der pflege seiner eltern beurlaubt und so lange eine pflegestation seine aufgaben übernimmt Geändert von uiffi (25.03.2009 um 12:02 Uhr) |
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#10
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Natürlich kannst du einen Anwalt nehmen allerdings solltest du bedenken wenn du erst klagen mußt dauert das meistens einige Zeit.Aber dir stehen auf alle Fälle diese 21 Tage zu.Wenn bei diesen Tagen das Wochendende mit gerechnet wird ist es so wie Diablo sagt dann sind das drei Wochen.Somit müßtest du dich mit dem SB bezüglich der einen Woche irgendwie einigen oder eine Leistungskürzung in Kauf nehmen.erkundige dich doch mal wie sich das verhält wenn du nicht sekbst Urlaub beantragst sonder als Betreuungsperson deine Eltern begleitest.Davon mal abgesehen deine Eltern sind ja bereits sehr alt und auch beide in höchsten Maße pflegebedürftig.Könnte es sein das der SB dir diesen Urlaub einfach nicht glaubt.Denn vier Wochen in Urlaub zu fliegen mit zwei alten Menschen einer im Rollstuhl und einer schwerbehindert ist etwas ungewöhnlich.
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