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Private BU. Anrechnung?

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  #1  
Alt 29.11.2011, 13:19
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Standard Private BU. Anrechnung?

Hallo Ihr, ich hoffe das ich das hier im richtigen Bereich poste.

Ich bin seit 14 Februar durch einen Knieunfall (kein Arbeitsunfall) berufsunfähig. Bitte nicht verwechseln mit arbeitsunfähig!

Ich habe in dieser Zeit bis jetzt ALG 1 + 2 bekommen. Habe bei der ARGE den Antrag auf REHA gestellt, sodass mir eine Umschulung finanziert wird, weil ich im vorherigen Bereich nicht mehr einsetzbar bin.

Nun meine Frage: Wenn ich rückwirkend eine BU Auszahlung bekommen würde, weiß ich bisher nur das diese ans ALG 2 angerechnet wird. Aber wie sieht das bei ALG 1 aus?

Ich danke euch schoneinmal für Eure Bemühungen und Antworten


Nico
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  #2  
Alt 29.11.2011, 14:30
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bei alg1 keine anrechnung.
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  #3  
Alt 29.11.2011, 17:17
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Allerdings beim ALG 2. Und die Beantragung müsste eigentlich im Rahmen der Mitwirkungspflicht mitgeteilt werden (es ist ja ein vorrangiger Anspruch), damit das Jobcenter Erstattung anmelden kann.

Turtle
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  #4  
Alt 29.11.2011, 20:30
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Und es gibt keine schlupfloecher Guerilla die arge, auch das alg1 an zu rechnen?
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  #5  
Alt 29.11.2011, 20:35
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Hä?!

Turtle
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  #6  
Alt 29.11.2011, 21:10
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Ach sorry, habe mit Handy geschrieben. T9 hat mir einen streich gespielt.

Ich wollte Wissen, ob die arge einen weg finden kann, mir das auch ans ALG1 an zu rechnen.
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  #7  
Alt 29.11.2011, 23:19
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Wie denn? Für ALG 1 ist die Agentur für Arbeit zuständig und nicht die ARGE, die heute Jobcenter heißt.

Turtle
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